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Ihr Recht Forderungen zu verkaufen

Die rechtliche Lage beim Verkauf von Forderungen

Viele Gläubiger gehen davon aus, dass es rechtlich umständlich sein kann, berechtigte und fällige Forderungen zu verkaufen. In diesem Artikel bekommen Sie Antworten auf Ihre Fragen rund um die Rechtslage beim Forderungsverkauf.

Ihre Forderung, ihr Recht!

Forderungen basieren auf einer vertraglichen Vereinbarung zwischen zwei Parteien. Rechtlich ist der Forderungsverkauf in Deutschland simpel. Es kann generell jede Forderung verkauft werden, solange kein Abtretungsverbot besteht. Sie sehen, es sind nur geringe Voraussetzungen zu erfüllen um eine Forderung verkaufen zu können. Das wichtigste ist jedoch, der Schuldner, also die Person die die Forderung zu begleichen hat, besitzt keinerlei Mitspracherecht.

Übertragung einer Forderung

Wie weiter oben erklärt, kann jede Forderung ohne Einhaltung von Fristen übertragen werden. Für den Übertrag der Forderung ist eine Willenserklärung notwendig, die idealerweise in Schriftform verfasst ist. Im Inkassobereich redet man dort von einem so genannten Kauf und Abtretungsvertrag. Der neue Gläubiger wird zur Vermeidung von Missverständnissen dem Schuldner gegenüber diese Abtretung offen legen. Dies geschieht in erster Linie, um dem Schuldner mitzuteilen, dass er nicht mehr mit der so genannten Schuld befreiende Wirkung an den ehemaligen Gläubiger zahlen kann, sondern an den neuen Gläubiger zahlen muss.

Wenige Schritte um abzutreten

Bevor die Forderung abgetreten werden kann, ist eine über einstimmen der Erklärung zwischen den Parteien notwendig. Dies geschieht in der Regel dadurch dass beide Parteien einen so genannten Kauf oder über Eignungsbetrag vereinbaren.

Übertrag der Forderungen

Wenn sich die Parteien geeinigt haben und zwar sowohl auf den Kaufpreis als auch auf den Tag der Bezahlung des Kaufpreises, kann der Übertrag der Forderungen stattfinden.

Speziell bei der Übertragung so genannter Portfolien beinhaltet der Übereignungsvertrag auch klare Definitionen über die Beschaffenheit der Forderungen, beziehungsweise über die Kriterien welche Forderungen ausgeschlossen sind. Wichtig für den Verkäufer ist in diesem Zusammenhang die Frage zur Haftung und zum Datenschutz, die in Deutschland nicht einfach übertragen werden können. Hier muss sich der Käufer bereit erklären, in eine eventuell vorhandene Datenschutzvereinbarung einzusteigen.

Zusätzlich ist es für den Verkäufer wichtig, wie er finanziell gestellt wird, sollte einer der Schuldner zu Recht die Bezahlung der Forderung verweigern. In solchen Fällen ist es üblich einen so genannten Regress, oder halt den Ausschluss eines Regresses zu vereinbaren.

Sobald die Parteien den Kaufvertrag und den Übertragungsvertrag der Forderungen unterzeichnet haben, gehen die Forderungen mit sämtlichen Rechten und Pflichten an den neuen Gläubiger über. Eine Besonderheit gilt nur, wenn es sich bei den übertragenen Forderungen um grundstücksgleiche Rechte handeln sollte. In diesen Fällen ist der Kaufvertrag notariell zu beglaubigen.

Zahlung des Kaufpreises

Sind alle Formalitäten geklärt und Verträge unterzeichnet, sind die Voraussetzungen erfüllt, damit der Kaufpreis überwiesen werden kann. In der Regel erhält der ehemalige Gläubiger den Kaufpreis noch am selben Tag überwiesen. Speziell die schnelle Überweisung des Kaufpreises macht den Verkauf offener und fälliger Forderungen zu einem interessanten Instrument sich schnell am Finanzmarkt liquide Mittel zu verschaffen. Neben spezialisierten Dienstleistern haben sich mittlerweile auch sehr viele Inkassounternehmen darauf eingestellt, ihren Mandanten diesen zusätzlichen Service anzubieten. Aufgrund der hohen Automatisierung, mit den entsprechend spezialisierten Softwarelösungen, ist es für den Gläubiger finanziell oft lukrativer die Forderungen mit einem gewissen Abschlag zu verkaufen, als diese selbst einzutreiben.

Fazit zum Forderungsverkauf

Der Forderungsverkauf zahlungsgestörter Forderungen kann ich vielen Fällen eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung sein. Der Gläubiger erspart sich durch den Verkauf Zeit, Kosten und Nerven und kann sich wieder auf sein Kerngeschäft konzentrieren. 

Nicht umsonst hat der Markt für den Handel mit zahlungsgestörten Forderungen seit Jahren zweistellige Zuwachsraten.

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