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Schlagwort: Abtretung

  • Abtretung und Inkasso: Was Auftraggeber wissen sollten

    Abtretung und Inkasso: Was Auftraggeber wissen sollten

    Die Abtretung von Forderungen an Inkassounternehmen ist für viele Unternehmen ein wichtiges Instrument zur effizienten Beitreibung offener Forderungen. Dabei ist es jedoch entscheidend, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen und die Zusammenarbeit mit Inkassounternehmen sorgfältig zu gestalten.

    Inhaltskontrolle und Abtretung

    Die Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff BGB spielt im deutschen Zivilrecht eine wichtige Rolle, insbesondere bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese Vorschrift dient dem Schutz des Vertragspartners vor unangemessenen Benachteiligungen. Auch AGB-Klauseln, die die Abtretung von Forderungen an Dritte einschränken oder ausschließen, können im Rahmen der Inhaltskontrolle auf ihre Wirksamkeit überprüft werden.

    Warum ist das für Auftraggeber relevant?

    Unwirksame Klauseln in den AGB des Auftraggebers können dazu führen, dass die Abtretung von Forderungen an ein Inkassounternehmen unwirksam sind. Dies kann nicht nur den Forderungseinzug erschweren, sondern auch zu Schadensersatzansprüchen des Inkassounternehmens führen.

    Typische problematische Klauseln:

    • Generelles Abtretungsverbot: Ein vollständiges Verbot der Abtretung von Forderungen ist in der Regel unwirksam, da es den Vertragspartner unangemessen benachteiligt.
    • Zustimmungserfordernis ohne sachlichen Grund: Eine Klausel, die die Zustimmung des Schuldners zur Abtretung der Forderung verlangt, ohne dass hierfür ein sachlicher Grund besteht, ist ebenfalls in der Regel unwirksam.
    • Benachteiligung des Inkassounternehmens: Klauseln, die das Inkassounternehmen gegenüber dem ursprünglichen Gläubiger benachteiligen, z. B. durch eine Beschränkung der Inkassogebühren, können ebenfalls unwirksam sein.

    Vorteile der Abtretung an Inkassounternehmen:

    • Effizienzsteigerung: Inkassounternehmen verfügen über die Erfahrung und die Ressourcen, um Forderungen effizient einzutreiben.
    • Zeitersparnis: Die Auslagerung des Forderungsmanagements an ein Inkassounternehmen entlastet die eigenen Mitarbeiter und spart Zeit.
    • Höhere Erfolgsquote: Inkassounternehmen erzielen in der Regel eine höhere Erfolgsquote beim Forderungseinzug als Unternehmen, die dies selbst versuchen.
    • Schnellere Liquidität: Durch den schnelleren Forderungseinzug verbessert sich die Liquidität des Unternehmens.

    So finden Sie ein seriöses Inkassounternehmen:

    • Achten Sie auf Zertifizierungen: Seriöse Inkassounternehmen verfügen in der Regel über Zertifizierungen, z. B. vom BfIF oder des BDIU.
    • Prüfen Sie die AGB des Inkassounternehmens: Achten Sie darauf, dass die AGB des Inkassounternehmens fair und transparent sind.
    • Vergleichen Sie die Gebühren: Die Gebühren von Inkassounternehmen können variieren. Vergleichen Sie daher die Angebote verschiedener Anbieter.
    • Holen Sie Referenzen ein: Fragen Sie das Inkassounternehmen nach Referenzen und sprechen Sie mit anderen Unternehmen, die bereits mit dem Inkassounternehmen zusammengearbeitet haben.

    ISE deutsche Inkasso e.K.: Ihr Partner für transparente und seriöse Inkassodienstleistungen

    Die ISE deutsche Inkasso e.K. unterstützt Sie bei der rechtssicheren und effizienten Abtretung Ihrer Forderungen. Wir legen großen Wert auf Transparenz und Seriosität und informieren Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten.

    Unsere Leistungen:

    • Prüfung Ihrer AGB auf die Zulässigkeit der Abtretung von Forderungen
    • Beratung zur optimalen Gestaltung der Zusammenarbeit mit Inkassounternehmen
    • Unterstützung bei der Auswahl eines geeigneten Inkassounternehmens

    Sprechen Sie uns an! Wir beraten Sie gerne.

    Praxisbeispiel:

    Ein Online-Händler hat in seinen AGB ein generelles Abtretungsverbot für Forderungen aus Kaufverträgen aufgenommen. Er möchte jedoch einige offene Forderungen an ein Inkassounternehmen abtreten. Da das Abtretungsverbot in seinen AGB jedoch unwirksam ist, kann er die Forderungen trotz der Klausel abtreten.

    Fazit:

    Die Abtretung von Forderungen an Inkassounternehmen bietet viele Vorteile für Unternehmen. Es ist jedoch wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen und ein seriöses Inkassounternehmen auszuwählen. Durch eine sorgfältige Gestaltung der AGB und der Zusammenarbeit mit dem Inkassounternehmen können Auftraggeber sicherstellen, dass der Forderungseinzug rechtssicher und effizient erfolgt.

    Kontaktieren Sie uns noch heute für eine kostenlose Beratung!

  • Abtreten: die Zession im Inkasso.

    Je mehr Vergnügen du an deiner Arbeit hast, desto besser wird sie bezahlt.

    Mark Twain

    Forderung an Inkasso abtreten

    Titulierte Forderungen einzutreiben ist kosten- und schweißtreibend. Wer sich nicht täglich mit dieser Thematik auseinandersetzt, ist schnell mit seinem Latein am Ende.

    Wenn Sie nicht länger Lust haben, Ihrer titulierten Forderung hinterher zu laufen, sind wir die intelligente Lösung für dieses Problem.

    ISE deutsche Inkasso: die smarte Art Forderungen zu verwerten.

    Die Inkasso Abtretung kann dabei auf verschiedene Art und Weisen durchgeführt werden.

    1. Wir kaufen Ihre Forderung zu einem fairen Preis an. Die Kaufpreiszahlung erfolgt binnen 24 Stunden nach Annahme des Angebotes, oder
    2. Sie beauftragen uns auf Ihre Kosten mit dem Einzug der Forderung. Wir berechnen bei titulierten Forderungen eine Erfolgsbeteiligung von 20 % der Hauptforderung, oder
    3. Sie beauftragen uns auf unsere Kosten mit dem Einzug der Forderung. Wir berechnen bei titulierten Forderungen, die wir vollständig auf eigene Kosten beitreiben, eine Erfolgsbeteiligung von 50 % der Hauptforderung.

    Sollten Sie sich nicht sicher sein, welche dieser Lösungen für Ihre Forderung die Passende ist, stehen wir auch gerne für Ihre Rückfragen zur Verfügung. Die schnellste Reaktion auf Ihre Anfrage erhalten Sie, durch Übersendung einer Kopie des Titels, mit der Bitte um einen unverbindlichen Vorschlag zum Forderungseinzug. Sie erhalten von uns umgehend die weiteren notwendigen Informationen.

    Hintergründe zur Zession

    Immer wieder entscheiden sich Gläubiger, ihre Außenstände nicht selbst einzutreiben, sondern sie abzutreten. Die Gründe dafür sind vielfältig, das Abtreten eines Rechts – auch Zession genannt – ist über den § 398 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Wird eine Forderung abgetreten, ist dafür weder eine schriftliche Vereinbarung nötig (allerdings in jedem Fall empfehlenswert), noch muss der Schuldner dem zustimmen (es sei denn, zwischen Gläubiger und Schuldner ist etwas anderes vereinbart worden).

    Forderung abtreten

    Nicht alles kann abgetreten werden: Unterhalts-, Urlaubs- oder Rentenansprüche beispielsweise sind nicht abtretbar. Gleiches gilt für Forderungen, die aus einem persönlichen Vertrauensverhältnis entstehen. Des Weiteren können unpfändbare Forderungen nicht abgetreten werden. Neben Vereinbarungen zwischen Gläubiger und Schuldner, die Abtretungen verbieten, gibt es auch gesetzliche Bestimmungen, die einer solchen widersprechen.

    Abtretungen von Forderungen, die in der Zukunft liegen

    Wurde eine Forderung abgetreten, ist der neue Gläubiger mit allen Rechten ausgestattet, die zuvor sein Vorgänger hatte. Doch auch dem Schuldner werden alle Rechte zugestanden, die er vorher besaß, zum Beispiel das auf Verjährung oder Aufrechnung.

    Denkbar ist auch eine Forderung, die es heute noch gar nicht gibt. Allerdings muss in diesem Fall vorab die Forderung präzise benannt werden oder zumindest bestimmbar sein.

    Die Herausforderung der „kreativen“ Buchhaltung beim Schuldner

    Wer eine Abtretung erwirbt, muss damit rechnen, dass das Einfordern der Schuld schwierig wird. Wenn zum Beispiel ein Schuldner den eigentlich pfändbaren Anteil seiner Schuld bereits an einen Dritten abgetreten hat, wird es für die neuen Gläubiger schwer, an sein Geld zu kommen. Man spricht in diesem Fall von einer Abtretungsvereinbarung.

    Diese „kreative“ Buchhaltung seitens des Schuldners trifft man meist im Zuge von Zwangsvollstreckungen an. Ging der Gläubiger davon aus, dass zumindest der pfändbare Teil des Einkommens für den Schuldner zur Verfügung steht, stellt sich dann heraus, dass dieser bereits „verschwunden“ ist. Nun liegt zwar der Gedanke nahe, dass es sich bei dieser Abtretungsvereinbarung lediglich um ein Scheingeschäft handelt, um der eigenen Verpflichtung nicht nachzukommen zu müssen. Doch der Verdacht alleine reicht selbstverständlich nicht aus, der Nachweis ist in den wenigsten Fällen möglich. Ein gewisses Risiko bringt eine Abtretung also durchaus mit sich.

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