Der Wanderer mit leeren Taschen lacht dem Räuber ins Gesicht!
Juvenal (Satiriker)
Die Formulierung „Abweisung mangels Masse“ kommt im Insolvenzrecht vor. Man könnte sagen, dass es das Prinzip des zuständigen Gerichts beschreibt, das sicherstellen will, dass im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens auch die dadurch entstehenden Kosten abgedeckt sind.
Auch das Insolvenzgericht will sein Geld
Für Schuldner kann der Weg in die Insolvenz die letzte Möglichkeit sein, um dem finanziellen Desaster zu entrinnen. Doch auch ein Insolvenzverfahren kostet Geld, und das zuständige Gericht will sichergehen, dass dieses Geld auch vorhanden ist. Stellt es also fest, dass der Schuldner nicht in der Lage ist, die Verfahrenskosten zu erbringen, kann und wird es den Antrag ablehnen. Allerdings nicht in jedem Fall.
Abgrenzung von Unternehmen und Privatpersonen
Ganz so eindeutig wie bisher geschildert, ist die Abweisung mangels Masse jedoch nicht. Denn sie bezieht sich ausschließlich auf Unternehmen, und auch in einem solchen Fall gibt es Möglichkeiten, die Abweisung mangels Masse zu verhindern. Hier ist ein persönliches Gespräch mit einem Anwalt oder Insolvenzberater unbedingt angeraten.
Für Privatpersonen greift dieses Prinzip sowieso nicht. Denn sie können die anfallenden Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren stunden lassen. Meist zahlt der Betroffene im Laufe der sogenannten Wohlverhaltensphase einen monatlichen Betrag an den Insolvenzverwalter, um die Differenz nach Erteilung des Restschuld zu begleichen.
Eintrag in das Schuldnerverzeichnis
Wenn es zur Abweisung mangels Masse kommt, lässt das Gericht den Schuldner in das sogenannte Schuldnerverzeichnis eintragen. Dafür gibt es Vorschriften, die im Rahmen der Zivilprozessordnung geregelt sind. Die Löschungsfrist für den Eintrag im Schuldnerverzeichnis beträgt generell fünf Jahre.
Gerade für Unternehmer ist die Frage, ob sie in die Insolvenz gehen sollen oder nicht, oft nicht einfach zu beantworten, und zwar unabhängig von der Frage, ob es zur Abweisung mangels Masse kommt. Es gibt durchaus Unternehmer, die sich in einer solchen Lage fühlen, dass sie es auf die Ablehnung des Insolvenzverfahrens ankommen lassen. Dieser Schuss kann nach hinten losgehen und den Leidensdruck erhöhen, er kann unter Umständen aber auch strategisch klug sein. Bevor eine übereilte Entscheidung getroffen wird, ist ein Beratungsgespräch mit einem Experten immer die bessere Lösung.