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Einfach mal bei PayPal pfänden?

Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem lieben Nachbarn nicht gefällt.

frei nach Friedrich von Schiller

PayPal soweit das Auge reicht

Es scheint, dass viele E-Commerce Anbieter an PayPal als Zahlungsdienstleister nicht vorbeikommen. Gefühlt lässt sich bei jedem Internet-Händler mit diesem Zahlungsdienstleister der Einkauf abwickeln. Manchmal zum Leidwesen der Beteiligten, da PayPal offenbar in Deutschland keine Niederlassung unterhält. Die Suche nach PayPal Deutschland führt zu der Com-Domain und deren Impressum nennt als Firmensitz Luxemburg.

„Niemand hat die Absicht eine Mauer zu bauen!“

PayPal ist meines Wissens europaweit tätig. Trotzdem ist es ein kompliziertes Unterfangen, Konten zu pfänden, obwohl ein gerichtlich verfügter Pfändungsbeschluss vorliegt, wenn der sogenannte Drittschuldner sich nicht in Deutschland befindet. Aus vielen Gesprächen mit Gläubigern wissen wir, dass immer wieder von größeren Schwierigkeiten die Rede ist, wenn die Vollstreckung versucht wird. PayPal legt wohl keine einheitliche Strategie an den Tag – dieser Eindruck wird verstärkt, durch die immer wieder publizierten Eingriffe in die Geschäfte diverser (Firmen-)Kunden (bestes Beispiel hier: Zigarren aus Kuba).

Gucken ja, anfassen nein!

Trotz Kenntnis des Gläubigers, dass ein Schuldner umfangreiche Einnahmen über sein PayPal-Konto laufen lässt, verweigert PayPal als Drittschuldner die Pfändung des Guthabens. Unter Verweis auf das sogenannte Territorialprinzip laufen immer wieder Pfändungsversuche ins Leere und Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse deutscher Gläubiger werden als nicht vollstreckungsfähig abgewiesen.

Was interessieren mich die Pflichten der Anderen?

Es steht außer Frage, dass für den Drittschuldner im Rahmen der Pfändung ein erheblicher Verwaltungsaufwand entsteht. Zumal darüber hinaus oft auch Ansprüche auf Herausgabe der Kontoauszüge der letzten 3 Monate gestellt werden. Durch das pauschale Abbügeln solcher Ansprüche erschleicht sich PayPal einen erheblichen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Zahlungsdienstleistern, die ganz normal in Deutschland zu greifen sind. Kosten und Personal werden in erheblichem Umfang eingespart, wenn gerichtlich festgestellte Ansprüche frech abgewiesen werden. Wer in Deutschland Zahlungsdienstleistungen anbietet, hat gefälligst auch in Deutschland eine Niederlassung zu unterhalten!

Ist Verzicht jetzt die Lösung?

Viele Gläubiger geben angesichts solcher Hürden schnell auf und werfen die Flinte ins Korn. Dies wiederum führt zu Schuldnern, die sich hinter Ihrem PayPal-Konto ein tolles Leben leisten und dem Gläubiger regelmäßig eine lange Nase machen. Doch das sollte keine Einladung für Schuldner darstellen, jetzt schnell ein Konto bei Paypal zu eröffnen. Tatsächlich ist die Pfändung möglich. Aber in den meisten Fällen wirtschaftlich sinnlos!

Fazit

Die Pfändung von PayPal-Konten gestaltet sich in der Praxis oft als äußerst schwierig und ineffektiv, insbesondere aufgrund der Tatsache, dass PayPal in Deutschland keine Niederlassung unterhält und sich auf das Territorialprinzip beruft. Dies führt häufig dazu, dass Pfändungsversuche ins Leere laufen, da deutsche Vollstreckungsbeschlüsse von PayPal als nicht vollstreckbar abgewiesen werden. Der erhebliche Verwaltungsaufwand und die mangelnde Kooperationsbereitschaft von PayPal, insbesondere im Vergleich zu anderen Zahlungsdienstleistern mit Sitz in Deutschland, machen den Prozess für Gläubiger unnötig kompliziert.

Aus unserer Erfahrung raten wir daher in den meisten Fällen von einer Pfändung bei PayPal ab. Obwohl sie theoretisch möglich ist, erweist sie sich wirtschaftlich oft als sinnlos und führt selten zu einem erfolgreichen Ergebnis.

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