Neue Ansätze zur Regulierung
Zum BDIU-Inkassokongress 2018 fanden sich wieder über 500 Marktteilnehmer in Berlin ein. Der Inkassokongress des BDIU gehört zu den größten Veranstaltungen der Inkassobranche und ist auch diesmal wieder der Treffpunkt für Mitglieder aus den Bereichen Wirtschaft, Gesellschaft und Politik.
Zwei Tage inkassorelevante Themen
An zwei Tagen berichtet der BDIU über wichtige Entscheidungen in der Inkassowelt und anstehende Änderungen und Wünsche an die Politik. Ein wichtiges Thema stellt hierbei die derzeit dezentral organisierte Aufsicht der zugelassenen Rechtsdienstleister in Deutschland dar. So wäre es wünschenswert, fiele die Aufsicht über die gesamte deutsche Inkassoindustrie an das Bundesamt für Justiz. Derzeit ist die Aufsicht über die Inkassounternehmer Ländersache. Wobei es in einigen Bundesländern so geregelt ist, dass die Aufsicht über die Rechtsdienstleister von mehreren Behörden durch geführt wird. Dies führt, bundesweit betrachtet, zu unterschiedlichen Umsetzungen der Vorschriften und Regelungen des Rechtsdiensleistungsgesetzes. Speziell vor dem Hintergrund des wichtigen Schutzes der Marktteilnehmer, die Schuldner sind, wäre eine zentrale Lösung wünschenswert. Es gäbe wesentlich kürzere Wege, alle Rechtsdienstleister über Anpassungen in der Schuldneransprache zu informieren.
Ausländische Inkassounternehmer
Die Erbringung von Rechtsdienstleistungen ist europarechtlich geregelt. In der Regel stellt es auch kein Problem dar, wenn ein deutscher Schuldner, von einem österreichischen Inkassodienstleister kontaktiert wird. Es stellt genauso wenig ein Problem dar, wenn deutsche Inkassodienstleister europaweit agieren. Es stellt jedoch für die gesamte Branche der seriösen Inkassounternehmer ein Problem dar, wenn Unternehmen außerhalb der Europa-Zone damit werben Inkassodienstleistungen erbringen zu dürfen. Die teils marktschreierisch vorgebrachte Werbung dieser Unternehmen schadet den seriös arbeitenden Inkassounternehmen sehr.
Doch in erster Linie schaden sich die Gläubiger, die solche Unternehmen beauftragen. Durch die fehlende Zulassung für den deutschen, bzw. europäischen Inkassomarkt, muss von einer Nichtigkeit der abgeschlossenen Verträge, zwischen Gläubiger und Anbieter ausgegangen werden. Darüber hinaus werben viele dieser Anbieter mit teils unterschwelligen, teils offenen Injurien gegenüber den Schuldnern. Wer solche Anbieter mit dem Einzug von Forderungen beauftragt, kann sich später nicht damit rausreden, von dem physischen Druck gegenüber dem Schuldner nichts gewusst zu haben. Dies kann im schlimmsten Fall sogar zur Verwirkung des Anspruchs gegenüber dem Schuldner führen. Ein Ergebnis, welches der Gläubiger mit Sicherheit nicht anstrebt!
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