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Höhere Freibeträge bei Pfändung seit 1. Juli 2025
Der Fall Zum 1. Juli 2025 sind die Pfändungsfreigrenzen erneut angehoben worden. …
EU-Streitbeilegungsplattform eingestellt – Was bedeutet das für Gläubiger und Schuldner?
Der Fall Die Europäische Union hat ihre Online-Streitbeilegungsplattform (ODR) zum 20. Juli …

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  • Intransparente Fondsgebühren – BGH stärkt Anlegerrechte

    Intransparente Fondsgebühren – BGH stärkt Anlegerrechte

    Einleitung

    Viele Anleger zahlen Jahr für Jahr hohe Verwaltungsgebühren für ihre Fondsanlagen – ohne wirklich nachvollziehen zu können, wie sich diese zusammensetzen. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 19. Oktober 2023 (Az. III ZR 216/22) eine Klausel in Fondsbedingungen für unwirksam erklärt. Damit eröffnet sich für Anleger die Chance, bereits gezahlte Gebühren zurückzufordern.

    Was ist passiert?

    Fondsmanager entnehmen ihre Vergütung direkt aus dem Fondsvermögen. Für Anleger ist oft unklar, ob diese Entnahmen angemessen oder sogar rechtmäßig sind. Rechtsanwalt J. G. spricht deshalb von einer „Selbstbedienung“ am Geld der Anleger.

    Das BGH-Urteil betrifft eine Klausel eines D**-Fonds. Diese sei intransparent und daher unwirksam. Obwohl sich der BGH auf eine konkrete Regelung beschränkt hat, betrifft das Thema zahlreiche Fondsanbieter. Denn nach gängiger Praxis hängen die Gebühren vom Fondsvermögen ab – nicht vom tatsächlichen Verwaltungsaufwand.

    Rechtliche Einordnung

    • Grundsatz im BGB (§§ 675, 670 BGB): Wer ein fremdes Geschäft besorgt (hier: Fondsmanager für Anleger), darf nur die „den Umständen nach erforderlichen“ Aufwendungen ersetzt verlangen.
    • Vertragsfreiheit: Vergütungen können vereinbart werden, müssen aber klar und transparent geregelt sein.
    • BGH (III ZR 216/22): Intransparente Klauseln sind unwirksam. Anleger können gezahlte Gebühren zurückverlangen.

    Damit ist eine wichtige Parallele zum Inkassorecht sichtbar: Auch dort gilt, dass Forderungen nur dann durchsetzbar sind, wenn sie klar, transparent und rechtlich begründet sind.

    Auswirkungen für Gläubiger (Anleger)

    • Erstattungsansprüche: Anleger können unrechtmäßig einbehaltene Gebühren zurückfordern.
    • Präzedenzwirkung: Fondsanbieter werden künftig ihre Kostenmodelle transparenter gestalten müssen.
    • Wirtschaftliche Bedeutung: Allein bei großen Anbietern wie D**, U**, D** und A** geht es um Milliardenbeträge.

    Auswirkungen für Schuldner (Fondsgesellschaften)

    • Risikosteigerung: Fondsanbieter müssen mit zahlreichen Klagen rechnen.
    • Reputationsschaden: Der Vorwurf der „Selbstbedienung“ schadet dem Vertrauen.
    • Compliance-Druck: Künftig höhere Anforderungen an Transparenz und Vertragsklarheit.

    Fragen & Antworten

    Kann ich meine Gebühren einfach zurückverlangen?
    In der Regel nicht außergerichtlich. Erfahrungsgemäß zahlen Anbieter meist erst, wenn Klage erhoben wurde.

    Gilt das Urteil für alle Fonds?
    Nein, es betrifft zunächst nur die beanstandete D**-Klausel. Allerdings hat das Urteil Signalwirkung. Ähnliche Klauseln sind angreifbar.

    Welche Verjährungsfristen gelten?
    Ansprüche verjähren regelmäßig nach drei Jahren (§ 195 BGB), beginnend ab dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Anleger von den Umständen Kenntnis erlangt hat.

    Wenn Sie Fondsanleger sind und vermuten, dass auch bei Ihnen überhöhte oder intransparente Gebühren abgezogen wurden, sollten Sie Ihre Abrechnungen prüfen lassen. Gern unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rückforderungsansprüche.

    👉 Kontaktieren Sie uns, wenn Sie prüfen lassen wollen, ob Sie Geld zurückfordern können.

  • Höhere Freibeträge bei Pfändung seit 1. Juli 2025

    Höhere Freibeträge bei Pfändung seit 1. Juli 2025

    Der Fall

    Zum 1. Juli 2025 sind die Pfändungsfreigrenzen erneut angehoben worden. Für Pfändungsschutzkonten (P-Konten) gilt jetzt ein Grundfreibetrag von monatlich 1.560 €, sofern keine Unterhaltspflichten bestehen.

    Besteht eine Unterhaltsverpflichtung, erhöht sich der geschützte Betrag um ca. 585 € monatlich. Für die zweite bis fünfte unterhaltsberechtigte Person kommen jeweils weitere 326 € hinzu.

    Damit wird Schuldnern mehr finanzieller Spielraum gelassen, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Für Gläubiger bedeutet das allerdings, dass Pfändungen häufig später oder in geringerem Umfang greifen.


    Auswirkungen für Gläubiger

    • Verzögerte Befriedigung der Forderung: Da Schuldner über einen höheren Grundfreibetrag verfügen, bleibt für Gläubiger unter Umständen weniger pfändbares Einkommen übrig.
    • Erhöhte Ausfallrisiken: Insbesondere bei Schuldnern mit mehreren Unterhaltsverpflichtungen kann der pfändungsfreie Betrag so hoch sein, dass praktisch keine pfändbaren Beträge mehr verbleiben.
    • Taktische Anpassung nötig: Gläubiger sollten prüfen, ob alternative Vollstreckungsmaßnahmen (z. B. Sachpfändungen, Zwangsversteigerung, Vermögensauskunft) effektiver sind.

    Auswirkungen für Schuldner

    • Mehr finanzieller Schutz: Schuldner behalten einen größeren Teil ihres Einkommens, was Überschuldung abmildern soll.
    • Unterhaltspflichten entscheidend: Wer tatsächlich Unterhalt zahlt, sollte dies nachweisen, da sich der Freibetrag erheblich erhöht.
    • Pfändungsschutzkonto als Pflicht: Der Schutz greift nur, wenn ein P-Konto eingerichtet ist. Ohne Umwandlung eines Girokontos in ein P-Konto kann das gesamte Guthaben gepfändet werden.

    Fragen und Antworten

    Muss ich als Gläubiger die neuen Freibeträge automatisch berücksichtigen?
    Ja, die Banken setzen die gesetzlichen Freibeträge automatisch um, sobald ein Konto als P-Konto geführt wird.

    Kann ein Schuldner beliebig viele Unterhaltsverpflichtungen geltend machen?
    Nein, die Bank berücksichtigt nur nachgewiesene Unterhaltsansprüche (z. B. durch Titel, Urkunden oder Bescheinigungen).

    Was kann ich tun, wenn beim Schuldner kein pfändbarer Betrag mehr bleibt?
    Dann bleibt nur, andere Vermögenswerte in den Blick zu nehmen oder die Forderung langfristig zu überwachen. Schuldner können in Zukunft wieder pfändbares Einkommen erzielen.

    Sind diese Freibeträge dauerhaft gültig?
    Nein, sie werden regelmäßig angepasst (meist jährlich zum 1. Juli), um die Inflation und steigende Lebenshaltungskosten auszugleichen.


  • EU-Streitbeilegungsplattform eingestellt – Was bedeutet das für Gläubiger und Schuldner?

    EU-Streitbeilegungsplattform eingestellt – Was bedeutet das für Gläubiger und Schuldner?

    Der Fall

    Die Europäische Union hat ihre Online-Streitbeilegungsplattform (ODR) zum 20. Juli 2025 endgültig abgeschaltet. Seit 2016 konnten Verbraucher über dieses Portal Beschwerden gegen Online-Händler einreichen, wenn es beispielsweise Probleme mit der Lieferung, der Rückerstattung oder der Qualität der Ware gab.
    Die Nutzung blieb jedoch weit hinter den Erwartungen zurück – die EU-Kommission spricht von geringer Nachfrage. Schon seit März 2025 konnten keine neuen Fälle mehr eingereicht werden, im Juli wurden schließlich alle Daten gelöscht.

    Rechtliche Einordnung

    Die ODR-Plattform war Teil der EU-Verordnung Nr. 524/2013 zur Online-Streitbeilegung. Mit ihrem Ende entfällt eine zentrale Anlaufstelle für Verbraucher in grenzüberschreitenden Fällen. Das bedeutet aber nicht, dass es keinen Verbraucherschutz mehr gibt:

    • Nationale Verbraucherschlichtungsstellen bleiben bestehen.
    • Unternehmen, die zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren verpflichtet sind (z. B. nach deutschem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz), müssen weiterhin eine zuständige Schlichtungsstelle benennen.
    • Das gerichtliche Mahnverfahren und der klassische Klageweg stehen ohnehin unverändert offen.

    Für Online-Händler entfällt dagegen die Pflicht, im Impressum auf die EU-ODR-Plattform zu verlinken. Diese Änderung sollte in Webseiten-Impressen umgehend berücksichtigt werden, um Abmahnungen zu vermeiden.

    Auswirkungen für Gläubiger

    Für Gläubiger, die Forderungen gegen säumige Online-Kunden haben, ändert sich im Ergebnis wenig:

    • Das gerichtliche Mahnverfahren bleibt der effektivste Weg, offene Forderungen durchzusetzen.
    • Eine Schlichtungsstelle kann zwar im B2C-Bereich genutzt werden, doch hat sie keine Vollstreckungswirkung – anders als ein Vollstreckungsbescheid.
    • Inkassounternehmen bleiben deshalb der verlässlichste Partner, wenn es darum geht, Forderungen rechtssicher und zügig beizutreiben.

    Auswirkungen für Schuldner

    Verbraucher verlieren eine niederschwellige, europäische Plattform. Für sie bedeutet das:

    • Sie müssen sich an nationale Schlichtungsstellen wenden, die teils branchenspezifisch organisiert sind.
    • Wer eine Forderung als unberechtigt ansieht, muss selbst aktiv werden und ggf. rechtliche Beratung in Anspruch nehmen.
    • Das Risiko steigt, dass Verbraucher ihre Rechte nicht kennen oder nicht wahrnehmen.

    Fragen und Antworten

    Müssen Händler jetzt etwas anpassen?
    Ja. Der Link auf die ODR-Plattform im Impressum und in AGB muss entfernt werden. Andernfalls drohen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen.

    Können Inkassounternehmen Schlichtungsstellen nutzen?
    Nein. Inkassounternehmen sind nicht Partei in Schlichtungsverfahren. Sie vertreten ausschließlich Gläubigerinteressen im Rahmen der Rechtsdienstleistung.

    Gibt es künftig eine neue Plattform?
    Aktuell ist nichts geplant. Die EU-Kommission setzt stärker auf nationale Anlaufstellen.

    Wie wirkt sich das auf grenzüberschreitende Forderungen aus?
    Gläubiger mit Schuldnern im EU-Ausland müssen weiterhin auf die bekannten rechtlichen Instrumente (z. B. Europäisches Mahnverfahren) zurückgreifen.

    Mit der Abschaltung der EU-ODR-Plattform geht ein Kapitel europäischer Verbraucherpolitik zu Ende. Für Gläubiger ändert sich dadurch jedoch kaum etwas – ihre Forderungen lassen sich ohnehin nicht über Schlichtungsstellen vollstrecken. Für Schuldner wird es dagegen komplizierter, eine schnelle und unkomplizierte Anlaufstelle zu finden.

    ➡️ Gläubiger sollten deshalb umso mehr auf ein professionelles Forderungsmanagement setzen. Wir sorgen dafür, dass Ihre Ansprüche rechtssicher geltend gemacht und – wenn nötig – vor Gericht durchgesetzt werden.

  • Empfängerüberprüfung bei Überweisungen – Fluch oder Segen?

    Empfängerüberprüfung bei Überweisungen – Fluch oder Segen?

    „Nachtigall, ick hör dir trapsen…“
    So oder so ähnlich könnte man reagieren, wenn man die neuen Pläne zur Empfängerüberprüfung im Zahlungsverkehr hört. Ab Oktober dieses Jahres gilt: Die Bank prüft künftig nicht nur die IBAN, sondern auch, ob der Name des Empfängers mit der Kontoverbindung übereinstimmt.

    Damit übernimmt die Bank einen großen Teil der Überprüfung, die bisher beim Kunden lag. Klingt nach einer sinnvollen Verbesserung – ist es das wirklich?


    Was genau wird geprüft?

    • Bisher: Die IBAN alleine entschied, ob eine Überweisung durchgeht. Schreibfehler führten direkt ins Leere oder wurden von der Prüfziffer erkannt.
    • Neu: Zusätzlich wird kontrolliert, ob der Name des Empfängers zum Konto passt.

    Die Empfängerbank meldet in Sekunden zurück:

    1. Name und IBAN stimmen überein.
    2. Sie stimmen fast überein (der korrekte Name wird angezeigt).
    3. Sie stimmen nicht überein.
    4. Die Prüfung kann nicht durchgeführt werden.

    Praktische Probleme im Alltag

    Wer wie ich schon erlebt hat, dass viele Menschen schreibfaul sind, ungenau hören oder schlicht nicht genau hinschauen, der ahnt: Diese Neuerung wird zu Rückläufern führen.

    Im Inkassowesen ist es fast schon üblich, dass Schuldner mit Fantasie-Kontonummern arbeiten. Mit der neuen Prüfung wird es noch leichter sein, später zu behaupten:
    „Ich habe doch bezahlt – aber wohl den Namen falsch geschrieben.“

    Das perfide daran: Eine falsche IBAN kann man nicht mehr eingeben, sie wird sofort abgelehnt. Aber eine leicht falsch geschriebene Empfängerbezeichnung? Damit wird künftig häufiger gearbeitet werden – absichtlich oder aus Schlampigkeit.


    Juristische Fallstricke

    Besonders spannend wird es bei Unternehmensbezeichnungen:
    Eine „Müller UG“ und eine „Müller UG (haftungsbeschränkt)“ sind zwei völlig verschiedene juristische Personen.
    Theoretisch dürfte die Bank also eine Zahlung an „Müller UG“ nicht akzeptieren, wenn das Konto auf „Müller UG (haftungsbeschränkt)“ läuft.

    Das bedeutet: Exakte Schreibweise ist Pflicht. Auch Leerzeichen, Satzzeichen und Zusätze können entscheidend sein.


    Sicherheit für Gläubiger

    Aus Sicht der Gläubiger hat die Regelung durchaus Vorteile:

    • Weniger Falschüberweisungen: Vertipper oder Zahlungen an falsche Konten werden frühzeitig gestoppt.
    • Schutz vor Betrug: Gefälschte Rechnungen mit abweichenden Kontodaten fallen schneller auf.
    • Mehr Verantwortung für Schuldner: Wer überweist, muss sich künftig stärker informieren – auch über die exakte Schreibweise des Empfängers.

    Allerdings: Die Regelung gilt nur für Online-Überweisungen und SB-Terminals. Klassische Papierüberweisungen am Schalter oder per Einwurf sind nicht betroffen. Auch Zahlungen in Länder wie die Schweiz oder nach Großbritannien fallen nicht darunter.


    Was bedeutet das für die Praxis im Inkasso?

    Für Inkassounternehmen und deren Mandanten bedeutet das:

    • Zuverlässigere Zahlungen: Schuldner können sich immer weniger auf „Bankfehler“ oder „falsche IBAN“ berufen.
    • Mehr Formalismus: Gläubiger müssen ihre korrekten Bankdaten sorgfältig kommunizieren – inklusive Rechtsformzusatz.
    • Neue Standards: Immer häufiger wird erwartet, dass Geschäftspartner eine Bankbestätigung des Geschäftskontos vorlegen.

    Fazit

    Die neue Empfängerüberprüfung wird den Zahlungsverkehr verändern. Für Schuldner wird es unbequemer, für Gläubiger sicherer.

    Natürlich bringt die Regelung auch Reibungsverluste: Überweisungen könnten häufiger zurückkommen, wenn der Name nicht exakt stimmt. Aber am Ende überwiegen die Vorteile:
    Forderungen werden zuverlässiger beglichen – und genau darauf kommt es an.


    👉 Mein Tipp für Gläubiger:
    Achten Sie zukünftig noch genauer auf die vollständige und richtige Schreibweise Ihrer Bankverbindung in Rechnungen und Mahnungen. Das spart Diskussionen – und verhindert, dass Schuldner später Ausflüchte suchen.

  • Flugverspätung: Wenn die Schuldner sich zieren 

    Flugverspätung: Wenn die Schuldner sich zieren 

    Das kennt fast jeder: Sie buchen eine Pauschalreise und haben das Pech, während Ihrer Reise umsteigen zu müssen. Aufgrund einer Verspätung beim Zubringerflug verpassen Sie den Anschlussflug – das Boarding ist bereits abgeschlossen, und Sie stehen am Gate und schauen in die Röhre…. 

    Natürlich bucht die Airline kostenfrei auf den nächsten Flug um. Doch Ihr eigentliches Reiseziel erreichen Sie mit mehr als sechs Stunden Verspätung. Ärgerlich – und leider Alltag für viele Reisende. 

    Ihre Rechte nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung 

    Finanziell ist die Rechtslage klar: 

    Die EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG-VO 261/2004) sieht je nach Verspätungsdauer Entschädigungszahlungen von mehreren Hundert Euro vor. 

    • Bei Verspätungen ab drei Stunden gibt es pauschale Ausgleichszahlungen. 
    • Bei Flügen innerhalb der EU können das bis zu 400 € pro Person sein. 
    • In vielen Fällen sind sogar noch weit höhere Entschädigungen möglich. Es hängt aber immer vom Einzelfall ab.

    Theoretisch klingt das einfach. Praktisch aber machen viele Fluggesellschaften die Durchsetzung dieser Ansprüche unnötig schwer. Sie setzen darauf, dass die wenigsten Reisenden ihre Forderungen tatsächlich bis zum Ende verfolgen. 

    Warum Airlines so handeln 

    Die Taktik ist bekannt: Vogel-Strauß-Politik

    Die Fluggesellschaften hoffen, dass Geschädigte irgendwann aufgeben und keine Entschädigung mehr einfordern. Und in den meisten Fällen geht diese Taktik leider auf. 

    So setzen Sie Ihre Ansprüche durch 

    Die gute Nachricht: Es ist nicht kompliziert, Ihre Rechte durchzusetzen. 

    • Es gibt zahlreiche Rechtsdienstleister, die auf Fluggastrechte spezialisiert sind. 
    • Diese arbeiten oft auf Erfolgsbasis
    • Kommt es zu keiner Entschädigung, entstehen Ihnen keine Kosten. 
    • Im Erfolgsfall behalten die Dienstleister einen prozentualen Anteil der Entschädigung. 

    Alternativ können Sie Ihre Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen. Dann tragen Sie lediglich die vereinbarte Selbstbeteiligung oder Pauschale, genießen aber die Sicherheit, dass Ihr Anspruch konsequent durchgesetzt wird. 

    So oder so: Sie gehen kein finanzielles Risiko ein. 

    Häufige Fragen 

    Gilt die EU-Verordnung auch bei Umsteigeverbindungen außerhalb der EU? 

    Ja – entscheidend ist lediglich, dass der Abflug in der EU erfolgt. Ob ein Anschlussflug später außerhalb der EU liegt, spielt keine Rolle. 

    Vorsicht Verjährung

    Wie fast alle normalen Forderungen, verjähren auch Forderungen aus Fluggastrechten. Wenn Sie also sowieso entschieden sind, Ihre Forderung durchzusetzen, dann machen Sie nicht den Fehler und schieben alles weitere auf die Lange Bank.

    Handlungsempfehlung 

    Sollten Sie betroffen sein, gilt: Handeln Sie frühzeitig! 

    • Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder einen Inkassodienstleister, der auf Fluggastrechte spezialisiert ist. 
    • Beachten Sie jedoch: Nicht alle Inkassodienstleister setzen Ansprüche für Privatpersonen durch. Klären Sie also vorab, ob der Dienstleister auch für Verbraucher tätig wird. 

    👉 Fazit: Lassen Sie sich nicht entmutigen. Ihre Ansprüche sind rechtlich klar geregelt – Sie müssen sie nur konsequent verfolgen. 

  • Versteckte Vermögensvorteile erkennen: Privatdarlehen als pfändbare Position prüfen

    Versteckte Vermögensvorteile erkennen: Privatdarlehen als pfändbare Position prüfen

    Niedrig verzinste oder zinslose Darlehen zwischen Privatpersonen sind keine Seltenheit – besonders bei engen familiären oder geschäftlichen Verbindungen. Für Gläubiger stellt sich hier eine wichtige Frage: Handelt es sich um einen geldwerten Vorteil, der wirtschaftlich wie eine Schenkung zu behandeln und möglicherweise pfändbar ist?

    Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs vom 31.07.2024 bringt hierzu Klarheit – und eröffnet neue Wege für die Beitreibung offener Forderungen.


    Hintergrund: Was hat der BFH entschieden?

    Der Bundesfinanzhof (Az. II R 25/21) hat klargestellt, dass die Inanspruchnahme eines niedrig verzinsten Darlehens durch eine nahestehende Person als gemischte Schenkung einzustufen ist, sofern der vereinbarte Zins unter dem marktüblichen Niveau liegt. Der Vorteil besteht dabei in der Differenz zwischen einem üblichen Bankzins (gesetzlich mit 5,5 % angesetzt) und dem tatsächlich vereinbarten Zinssatz.

    Besonders relevant: Auch ein Darlehen auf unbestimmte Zeit kann zu einem solchen Vorteil führen – unabhängig davon, ob der niedrigere Zins individuell begründet wurde.


    Relevanz für Gläubiger und Inkassounternehmen

    Diese Entscheidung hat nicht nur steuerliche Bedeutung – sie eröffnet auch strategische Ansatzpunkte im Inkasso:

    • 💡 Geldwerte Vorteile als Vollstreckungsansatz: Wird einem Schuldner ein zinsloses oder niedrig verzinstes Darlehen gewährt, bedeutet dies wirtschaftlich einen Vorteil – also eine potenzielle Leistung Dritter, die unter bestimmten Umständen pfändbar sein kann.
    • 🔍 Aufdeckung durch Vermögensauskünfte: Solche Darlehen tauchen selten in klassischen Kontoauszügen auf. Doch im Rahmen der Vermögensauskunft nach § 802c ZPO oder durch gezielte Nachfragen können Hinweise darauf gewonnen werden.
    • 📂 Pfändung der Rückzahlungsansprüche: Ist das Darlehen auf Abruf oder mit Rückzahlungsanspruch zugunsten des Schuldners versehen, kann dieser Anspruch ggf. direkt gepfändet werden (§ 851 ZPO).

    Warum ein Experte sinnvoll ist

    Die rechtliche Bewertung solcher Sachverhalte erfordert Erfahrung – insbesondere bei der strategischen Ermittlung von Zahlungsflüssen und der Beurteilung der Vollstreckbarkeit. Ein erfahrener Inkassodienstleister kann hier:

    • Informationen einholen und bewerten
    • Vermögensauskünfte analysieren
    • taktisch klug auf Zahlung drängen oder Pfändungsmaßnahmen vorbereiten

    Fazit:

    Vermeintlich „harmlose“ Privatdarlehen können in Wahrheit versteckte Vermögensvorteile darstellen. Diese zu erkennen und wirtschaftlich zu verwerten, ist eine Aufgabe für Spezialisten.


    Sie vermuten, dass Ihr Schuldner durch Dritte gestützt wird?

    Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, ob pfändbare Vorteile bestehen. Kontaktieren Sie uns unverbindlich – wir helfen Ihnen, versteckte Zahlungsspielräume aufzudecken.


    FAQ

    Kann ein zinsloses Darlehen an den Schuldner als pfändbarer Vorteil gelten?

    Ja, wenn dem Schuldner dadurch ein wirtschaftlicher Vorteil entsteht – etwa durch ersparte Zinsen –, kann dieser als geldwerter Vorteil gewertet und unter Umständen pfändbar sein.

    Wie kann ich als Gläubiger herausfinden, ob der Schuldner ein solches Darlehen nutzt?

    Durch die Vermögensauskunft nach § 802c ZPO oder gezielte Informationen (z. B. durch Auskunfteien oder Ermittlungen) können Hinweise gewonnen werden.

    Was bedeutet das BFH-Urteil konkret für mich als Gläubiger?

    Es zeigt, dass ein niedrig verzinstes oder zinsloses Darlehen rechtlich als Schenkung behandelt werden kann. Dies eröffnet Handlungsspielräume, um solche Vorteile wirtschaftlich zu verwerten.

    Muss ich selbst rechtlich tätig werden oder kann ein Inkassounternehmen das übernehmen?

    Ein Inkassodienstleister mit entsprechender Befugnis kann diese Schritte einleiten und prüfen, ob sich aus dem Darlehen pfändbare Ansprüche ergeben.

  • Mieterstrom aus PV-Anlagen: Neue Pfändungsmöglichkeiten und versteckte Zahlungszuflüsse für Gläubiger

    Mieterstrom aus PV-Anlagen: Neue Pfändungsmöglichkeiten und versteckte Zahlungszuflüsse für Gläubiger

    Für Gläubiger bieten aktuelle steuerrechtliche Entwicklungen im Bereich Mieterstrom aus Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) neue Chancen zur Forderungssicherung. Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied kürzlich, dass Vermieter, die Strom aus PV-Anlagen eigenständig an Mieter liefern, berechtigt sind, Vorsteuer für die Installationskosten der Anlage geltend zu machen. Diese Regelung hat nicht nur steuerliche, sondern insbesondere für Gläubiger interessante wirtschaftliche Implikationen.

    Versteckte Zahlungszuflüsse an Schuldner erkennen

    Die Lieferung von Mieterstrom stellt eine eigenständige, zusätzliche Einnahmequelle des Vermieters dar, getrennt von den umsatzsteuerfreien Einnahmen aus der Wohnraumvermietung. Für Gläubiger ist dies besonders relevant, da Einnahmen aus der Stromlieferung nicht unter den Schutz des Mietvertrags fallen und somit grundsätzlich pfändbar sind. Diese eigenständige Einnahmequelle bietet eine hervorragende Möglichkeit, bestehende Forderungen erfolgreich einzutreiben.

    Zudem entstehen Vermietern aus der steuerlichen Anerkennung von PV-Anlagen oftmals erhebliche Vorsteuererstattungen durch das Finanzamt. Diese Rückerstattungen stellen liquide Mittel dar, die für Gläubiger eine attraktive und oft übersehene Pfändungsmöglichkeit bieten.

    Risiken und Chancen aus steuerlichen Fehlern

    Fehler bei der steuerlichen Behandlung des Mieterstroms können zu erheblichen Nachzahlungen sowie Säumniszuschlägen führen. Solche zusätzlichen Forderungen des Finanzamts können wiederum dazu führen, dass der Schuldner anderweitig geplante Mittel zur Tilgung steuerlicher Verpflichtungen nutzen muss. Gläubiger sollten diese Situation strategisch im Auge behalten, da sie direkte Auswirkungen auf die Liquidität des Schuldners haben können.

    Strategische Bedeutung für Gläubiger

    Durch das Erkennen und Nutzen dieser versteckten Zahlungszuflüsse können Gläubiger ihre Forderungsmanagement-Strategie deutlich verbessern. Die sorgfältige Beobachtung von steuerlichen Vorgängen beim Schuldner eröffnet Ihnen zusätzliche Ansätze, Ihre Forderungen erfolgreich zu realisieren.

    Wir unterstützen Sie dabei, solche verborgenen Zahlungsströme gezielt aufzudecken und Ihre Ansprüche effizient durchzusetzen. Unsere Expertise hilft Ihnen dabei, komplexe wirtschaftliche und steuerrechtliche Zusammenhänge frühzeitig zu erkennen und für Ihre Interessen optimal zu nutzen.

    Kontaktieren Sie uns jetzt für eine individuelle Beratung und erfahren Sie, wie Sie Ihre Forderungen gezielt sichern und realisieren können.


    FAQ

    Frage 1: Welche zusätzlichen Pfändungsmöglichkeiten ergeben sich durch Mieterstrom?

    Durch eigenständige Einnahmen aus Mieterstrom entstehen separate Zahlungsströme, die nicht mit der Wohnraumvermietung verbunden und somit einfacher pfändbar sind.

    Frage 2: Sind Vorsteuererstattungen pfändbar?

    Ja, Vorsteuererstattungen vom Finanzamt stellen liquide Mittel dar, die grundsätzlich pfändbar sind und Gläubigern oft nicht sofort offensichtlich erscheinen.

    Frage 3: Was passiert, wenn der Schuldner bei der Steuer fehlerhaft handelt?

    Steuerliche Fehler können hohe Nachzahlungen und Säumniszuschläge nach sich ziehen. Diese Verpflichtungen können die Liquidität des Schuldners stark belasten und eröffnen Gläubigern zusätzliche Pfändungsmöglichkeiten.

    Frage 4: Wie unterstützt ein professioneller Dienstleister bei der Realisierung von Forderungen im Kontext von Mieterstrom?

    Ein professioneller Dienstleister analysiert steuerliche und wirtschaftliche Zusammenhänge beim Schuldner, erkennt versteckte Zahlungsflüsse und nutzt diese strategisch, um Ihre Forderungen effektiv zu sichern und durchzusetzen.

  • Factoring als Alternative zum klassischen Forderungsmanagement – Was Sie wissen müssen

    Factoring als Alternative zum klassischen Forderungsmanagement – Was Sie wissen müssen

    Liquidität sichern und Zahlungsausfälle vermeiden

    Offene Rechnungen können Unternehmen stark belasten – insbesondere, wenn Kunden sich lange Zahlungsziele ausbedingen. Während klassisches Inkasso erst eingreift, wenn eine Rechnung überfällig ist, bietet Factoring eine präventive Lösung: Unternehmen verkaufen ihre Forderungen an einen Factoring-Anbieter und erhalten sofortige Liquidität.

    Doch ist Factoring immer die beste Wahl? Oder gibt es Alternativen, die wirtschaftlicher sind?


    Wie funktioniert Factoring?

    Beim Factoring verkauft ein Unternehmen seine offenen Rechnungen an einen spezialisierten Anbieter. Dieser zahlt in der Regel 90 % der Forderungssumme sofort aus, während der Rest nach Zahlungseingang des Kunden überwiesen wird. Der Vorteil: Unternehmen müssen nicht auf ihr Geld warten und können ihre Liquidität effizienter planen.

    Es gibt verschiedene Factoring-Modelle:
    Echtes Factoring – Das Risiko eines Zahlungsausfalls wird vollständig auf den Factor übertragen.
    Unechtes Factoring – Das Unternehmen trägt weiterhin das Ausfallrisiko. ✅ Full-Service-Factoring – Zusätzlich zur Finanzierung übernimmt der Anbieter das Mahnwesen und Debitorenmanagement.


    Factoring vs. Inkasso: Was ist die bessere Wahl?

    Viele Unternehmen stehen vor der Frage: Wann lohnt sich Factoring, wann Inkasso?

    KriteriumFactoringInkasso
    ZielPräventive LiquiditätssicherungBeitreibung überfälliger Forderungen
    ZeitpunktDirekt nach RechnungsstellungErst nach Zahlungsverzug
    KostenGebühren und Abschlag auf ForderungErfolgsabhängige Vergütung
    RisikominimierungSchutz vor Zahlungsausfällen (bei echtem Factoring)Keine Garantie für Zahlungseingang

    Kurz gesagt: Factoring lohnt sich besonders für Unternehmen mit hohem Rechnungsvolumen und langfristigen Kundenbeziehungen. Ist eine Forderung bereits überfällig oder bestritten, sind klassische Inkassomaßnahmen meist die wirtschaftlichere Lösung.


    Wirtschaftliche und rechtliche Aspekte: Das sollten Sie beachten

    • Vertragliche Bindung: Factoring-Verträge beinhalten oft langfristige Verpflichtungen und können zusätzliche Gebühren für bestimmte Dienstleistungen enthalten.
    • Bestrittene Forderungen: Factoring-Anbieter kaufen in der Regel nur unbestrittene Forderungen an. Ist eine Rechnung strittig, bleibt das Unternehmen selbst verantwortlich.
    • Schutz vor Zahlungsausfall: Beim echten Factoring übernimmt der Anbieter das komplette Risiko – bei unechtem Factoring bleibt das Unternehmen selbst haftbar.
    • Rechtliche Grundlage: Forderungen werden gemäß § 398 BGB abgetreten, was bedeutet, dass der Kunde rechtzeitig über die Abtretung informiert werden muss.

    Fazit: Wann ist Factoring sinnvoll?

    📌 Wenn Ihr Unternehmen regelmäßig mit langen Zahlungszielen arbeitet.

    📌 Wenn Sie Liquidität für Investitionen sichern möchten.

    📌 Wenn Sie Ihr Forderungsmanagement entlasten wollen.

    Sind Sie unsicher, ob Factoring oder klassisches Inkasso für Sie die bessere Wahl ist?

    Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung – wir helfen Ihnen, die beste Strategie für Ihr Forderungsmanagement zu finden.

  • Schufa-Negativmeldungen durch Inkasso-Unternehmen: Rechtliche Anforderungen und wirtschaftliche Bedeutung

    Schufa-Negativmeldungen durch Inkasso-Unternehmen: Rechtliche Anforderungen und wirtschaftliche Bedeutung

    Einleitung

    Schufa-Negativmeldungen sind ein zentrales Instrument im Forderungsmanagement von Unternehmen. Sie dienen dazu, die Kreditwürdigkeit von Schuldnern zu bewerten und Zahlungsausfälle zu minimieren. Allerdings müssen bei der Übermittlung solcher Daten strenge rechtliche Vorgaben beachtet werden, um Datenschutzverstöße zu vermeiden. Ein aktuelles Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (OLG) vom 22. November 2024 (Az.: 17 U 2/24) verdeutlicht die Konsequenzen bei Nichteinhaltung dieser Vorschriften.

    Das Urteil des OLG Schleswig: Hintergrund und Relevanz

    Im vorliegenden Fall hatte ein Inkasso-Unternehmen eine Forderung an die Schufa gemeldet, ohne zwischen Haupt- und Nebenforderungen zu differenzieren. Der Gesamtbetrag umfasste neben der eigentlichen Hauptforderung auch Mahngebühren, Verzugszinsen und weitere Kosten. Das OLG Schleswig entschied, dass eine solche undifferenzierte Meldung unzulässig sei und gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoße. Das Gericht betonte, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO nur zulässig ist, wenn berechtigte Interessen des Unternehmens nicht die Interessen oder Grundrechte der betroffenen Person überwiegen. Im konkreten Fall sah das Gericht dieses Gleichgewicht nicht gewahrt.

    Rechtliche Rahmenbedingungen für Schufa-Meldungen durch Inkasso-Unternehmen

    • Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebenforderungen: Gemäß § 31 Abs. 2 Nr. 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) dürfen an die Schufa nur fällige und offene Hauptforderungen übermittelt werden. Nebenforderungen wie Mahngebühren oder Verzugszinsen sind hiervon ausgeschlossen, da sie keinen eindeutigen Rückschluss auf die Zahlungsfähigkeit oder den Zahlungswillen des Schuldners zulassen.
    • Anforderungen an eine korrekte Meldung: Eine rechtmäßige Schufa-Meldung muss transparent und nachvollziehbar sein. Es ist essenziell, Haupt- und Nebenforderungen klar zu trennen und ausschließlich die Hauptforderung zu melden. Zudem sollte sichergestellt sein, dass die Forderung nicht verjährt ist und der Schuldner zuvor angemessen informiert wurde.

    Wirtschaftliche Relevanz und Risiken für Gläubiger

    Für Unternehmen und Inkasso-Dienstleister hat die Einhaltung dieser rechtlichen Vorgaben erhebliche wirtschaftliche Bedeutung:

    • Risiken bei fehlerhaften Meldungen: Unzulässige Schufa-Einträge können zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen, die mit erheblichen Kosten verbunden sind. Zudem können solche Vorfälle das Ansehen des Unternehmens schädigen und das Vertrauen von Geschäftspartnern und Kunden beeinträchtigen.
    • Bedeutung eines rechtssicheren Forderungsmanagements: Ein korrektes und transparentes Vorgehen im Forderungsmanagement schützt nicht nur vor rechtlichen Konsequenzen, sondern fördert auch die Effizienz bei der Realisierung offener Forderungen. Die Hinzuziehung von Experten im Inkasso-Bereich kann hierbei entscheidend sein, um Prozesse zu optimieren und rechtliche Fallstricke zu vermeiden.

    Empfehlungen für Unternehmen und Inkasso-Dienstleister

    • Schulung und Sensibilisierung: Mitarbeiter sollten regelmäßig zu den aktuellen rechtlichen Anforderungen im Forderungsmanagement geschult werden.
    • Implementierung klarer Prozesse: Es ist wichtig, standardisierte Verfahren zur Differenzierung von Haupt- und Nebenforderungen zu etablieren und diese konsequent anzuwenden.
    • Juristische Beratung: Die Zusammenarbeit mit spezialisierten Inkassodienstleistern kann helfen, die Rechtmäßigkeit von Schufa-Meldungen sicherzustellen und individuelle Risiken zu minimieren.

    Fazit

    Die korrekte Handhabung von Schufa-Negativmeldungen erfordert ein tiefgreifendes Verständnis der rechtlichen Vorgaben und eine sorgfältige Umsetzung in der Praxis. Unternehmen und Inkasso-Dienstleister sollten daher großen Wert auf Compliance legen, um wirtschaftliche Risiken zu minimieren und ihre Reputation zu schützen. Die Zusammenarbeit mit erfahrenen Experten im Inkasso-Bereich ist hierbei ein entscheidender Faktor für den nachhaltigen Erfolg.

    Sie möchten sicherstellen, dass Ihre Schufa-Meldungen rechtssicher und effizient erfolgen?

    Unser erfahrenes Team unterstützt Sie dabei, Ihr Forderungsmanagement zu optimieren und rechtliche Risiken zu minimieren.

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