Das Internet ist heutzutage voll von Informationen, die zwischen Schuldnern ausgetauscht werden. Zu jedem „Anliegen“ findet sich ein Formular oder eine Beschreibung zum gewünschten Vorgehen. Beliebt sind derzeit zum Beispiel Foren, wo Adressen von Firmen gehandelt werden, bei denen auf Rechnung bestellt werden kann. Welchen Sinn das hat? Sie glauben gar nicht, wie viele Menschen ausschließlich auf Rechnung kaufen und unter keinen Umständen bereit sind, für Ihre Warenbestellungen in Vorkasse zu gehen. Und dies ist mit Sicherheit – aus der Sicht der Händler betrachtet – kein Segen für die Wirtschaft. Ware verschickt, Porto verauslagt und die Bezahlung steht in den Sternen.
Kostenlose Werbung gibt es nicht!
Stellen Sie sich mal vor, einige Ihrer Kunden machen vollkommen kostenlos Werbung für Sie. Auf den ersten Blick eine tolle Sache. Werbung kostet doch in der Regel immer und jetzt soll man sich Gedanken über Kunden machen, die sogar kostenlos für einen werben? Da läuft doch wohl was falsch!
Tatsächlich läuft für manche Händler so einiges falsch. Es gibt nämlich im Internet diverse Foren, die mit Vorliebe Adressen tauschen und für Händler Werbung machen. Da steht dann frei übersetzt:
- „Und der „Müller“ verschickt auch Waren auf Rechnung. Du musst nur ein, zwei Mal auf Vorkasse bestellen und wirst dann für den Kauf auf Rechnung freigeschaltet. …“
- „Bei „Bertrams“ bekommst Du alle Waren auf Rechnung, wenn Du telefonisch bestellst.“ ….
Diese Liste lässt sich beliebig lang fortsetzen. Und glauben Sie mir, Sie möchten diese Art Werbung nicht – nicht nur, weil sie vermeintlich kostenlos ist.
Nicht mehr auf Rechnung verkaufen?
Nichts mehr auf Rechnung zu verkaufen ist natürlich auch keine Lösung. Für viele Händler ist der Verkauf von Waren auf Rechnung das Hauptgeschäft schlechthin. Und damit das so bleibt, werden Unsummen investiert, um sich vor dem Versand über die Zahlungsmoral des Kunden zu informieren. Dabei ist den meisten Gläubigern gar nicht klar, dass eine Bonitätsauskunft dem Blick in eine Glaskugel quasi gleichkommt. Sämtliche Bonitätsauskünfte betreffen ohne Ausnahme die Vergangenheit. Die Bezahlung des Kunden liegt jedoch in der Zukunft. Wie weit diese in der Zukunft liegt, hängt dann jedoch wiederum vom Verkäufer ab.
Enge Fristen
Wer sein Geschäft vorwiegend im B2C macht, kennt das Problem mit der gesetzlichen Zahlungsfrist, die vom Gesetzgeber eingerichtet wurde, ziemlich genau. 30 Tage sind in den meisten Fällen eigentlich viel zu lang. War schon die Bonitätsauskunft ein Blick in die Vergangenheit, sorgen die extrem langen Zahlungsfristen für ein noch stärkeres Auseinanderklaffen der Betrachtungszeiträume. Fakt ist, dass einfach zu viel Zeit vergeht, um sich auf die Bonitätsprognosen verlassen zu können. Die Zahlen über den Schuldner sind nämlich mit Beginn des Zahlungsverzuges nicht erst einen Monat alt, sondern die Daten vom Scoring-Partner hatten auch schon bereits ein gewisses Alter. Im Mittel muss davon ausgegangen werden, dass sich die Daten auf die Bonität des Schuldners von vor mindestens 6 bis 12 Monaten beziehen! Es soll jetzt hier nicht ausgeführt werden, warum das so ist. Jeder, der sich für diese Unwägbarkeiten interessiert, kann seinen entsprechenden Dienstleister auf diese Erhebungszeiträume ansprechen.
Keine Mahnorgien
Es gibt nach wie vor viele Branchen, die mehrere Mahnungen schreiben. Dritte, vierte, fünfte und gar die letzte Mahnung sind immer noch häufig anzutreffen. Dabei gibt es gar keine gesetzliche Verpflichtung, überhaupt eine Mahnung zu schreiben. Ja, das Schreiben muss noch nicht einmal Mahnung heißen. Es reicht, wenn man denn unbedingt an die ausstehende Zahlung der Rechnung erinnern will, eine Zahlungserinnerung.
Aktuell fällt mir keine Branche ein, die auf eine Zahlungserinnerung verzichten sollte. Mir fällt aber auch keine Branche ein, die auf Mahnungen setzen sollte. Viel wichtiger ist die Frage, hat sich der Schuldner nach mutmaßlichem Erhalt der Rechnung gemeldet? Hat er sich eindeutig zum Bestehen der Forderung geäußert? Nur in diesen Fällen bietet sich der Verzicht auf eine Zahlungserinnerung an. Trotzdem sollte man in solch einem Fall dem Schuldner eine Kurznachricht schicken und ihm kurz die individuell eingeräumte Zahlungsfrist bestätigen.
Frist frisst! Erst recht, wenn sie fruchtlos verstreicht!
Wenn Sie nicht gerade zu den Anbietern gehören, die Fristen nur so aus Spaß setzen, sollten Sie ihr Forderungsmanagement dahingehend ausrichten: Mit Ablauf der Frist muss unmittelbar die Zahlungserinnerung an den Schuldner geschickt werden. Gerne auf allen möglichen Kommunikationswegen. Post, E-Mail, SMS, etc. Die meisten Branchenlösungen bieten hierfür Lösungen an, die den Aufwand der Zahlungserinnerung nicht erhöhen aber den mutmaßlichen Erfolg der Zahlungserinnerung quasi potenzieren.
Fazit
Lassen Sie nach Ablauf der in der Rechnung genannten Zahlungsfrist unter keinen Umständen unnötig Zeit verstreichen. Wenn eine Rechnung nach acht Tagen fällig ist, muss am neunten Tag die Zahlungserinnerung beim Schuldner sein.