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Monat: März 2021

  • Einfach mal bei PayPal pfänden?

    Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem lieben Nachbarn nicht gefällt.

    frei nach Friedrich von Schiller

    PayPal soweit das Auge reicht

    Es scheint, dass viele E-Commerce Anbieter an PayPal als Zahlungsdienstleister nicht vorbeikommen. Gefühlt lässt sich bei jedem Internet-Händler mit diesem Zahlungsdienstleister der Einkauf abwickeln. Manchmal zum Leidwesen der Beteiligten, da PayPal offenbar in Deutschland keine Niederlassung unterhält. Die Suche nach PayPal Deutschland führt zu der Com-Domain und deren Impressum nennt als Firmensitz Luxemburg.

    „Niemand hat die Absicht eine Mauer zu bauen!“

    PayPal ist meines Wissens europaweit tätig. Trotzdem ist es ein kompliziertes Unterfangen, Konten zu pfänden, obwohl ein gerichtlich verfügter Pfändungsbeschluss vorliegt, wenn der sogenannte Drittschuldner sich nicht in Deutschland befindet. Aus vielen Gesprächen mit Gläubigern wissen wir, dass immer wieder von größeren Schwierigkeiten die Rede ist, wenn die Vollstreckung versucht wird. PayPal legt wohl keine einheitliche Strategie an den Tag – dieser Eindruck wird verstärkt, durch die immer wieder publizierten Eingriffe in die Geschäfte diverser (Firmen-)Kunden (bestes Beispiel hier: Zigarren aus Kuba).

    Gucken ja, anfassen nein!

    Trotz Kenntnis des Gläubigers, dass ein Schuldner umfangreiche Einnahmen über sein PayPal-Konto laufen lässt, verweigert PayPal als Drittschuldner die Pfändung des Guthabens. Unter Verweis auf das sogenannte Territorialprinzip laufen immer wieder Pfändungsversuche ins Leere und Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse deutscher Gläubiger werden als nicht vollstreckungsfähig abgewiesen.

    Was interessieren mich die Pflichten der Anderen?

    Es steht außer Frage, dass für den Drittschuldner im Rahmen der Pfändung ein erheblicher Verwaltungsaufwand entsteht. Zumal darüber hinaus oft auch Ansprüche auf Herausgabe der Kontoauszüge der letzten 3 Monate gestellt werden. Durch das pauschale Abbügeln solcher Ansprüche erschleicht sich PayPal einen erheblichen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Zahlungsdienstleistern, die ganz normal in Deutschland zu greifen sind. Kosten und Personal werden in erheblichem Umfang eingespart, wenn gerichtlich festgestellte Ansprüche frech abgewiesen werden. Wer in Deutschland Zahlungsdienstleistungen anbietet, hat gefälligst auch in Deutschland eine Niederlassung zu unterhalten!

    Ist Verzicht jetzt die Lösung?

    Viele Gläubiger geben angesichts solcher Hürden schnell auf und werfen die Flinte ins Korn. Dies wiederum führt zu Schuldnern, die sich hinter Ihrem PayPal-Konto ein tolles Leben leisten und dem Gläubiger regelmäßig eine lange Nase machen. Doch das sollte keine Einladung für Schuldner darstellen, jetzt schnell ein Konto bei Paypal zu eröffnen. Tatsächlich ist die Pfändung möglich. Aber in den meisten Fällen wirtschaftlich sinnlos!

    Fazit

    Die Pfändung von PayPal-Konten gestaltet sich in der Praxis oft als äußerst schwierig und ineffektiv, insbesondere aufgrund der Tatsache, dass PayPal in Deutschland keine Niederlassung unterhält und sich auf das Territorialprinzip beruft. Dies führt häufig dazu, dass Pfändungsversuche ins Leere laufen, da deutsche Vollstreckungsbeschlüsse von PayPal als nicht vollstreckbar abgewiesen werden. Der erhebliche Verwaltungsaufwand und die mangelnde Kooperationsbereitschaft von PayPal, insbesondere im Vergleich zu anderen Zahlungsdienstleistern mit Sitz in Deutschland, machen den Prozess für Gläubiger unnötig kompliziert.

    Aus unserer Erfahrung raten wir daher in den meisten Fällen von einer Pfändung bei PayPal ab. Obwohl sie theoretisch möglich ist, erweist sie sich wirtschaftlich oft als sinnlos und führt selten zu einem erfolgreichen Ergebnis.

  • Abtreten: die Zession im Inkasso.

    Je mehr Vergnügen du an deiner Arbeit hast, desto besser wird sie bezahlt.

    Mark Twain

    Forderung an Inkasso abtreten

    Titulierte Forderungen einzutreiben ist kosten- und schweißtreibend. Wer sich nicht täglich mit dieser Thematik auseinandersetzt, ist schnell mit seinem Latein am Ende.

    Wenn Sie nicht länger Lust haben, Ihrer titulierten Forderung hinterher zu laufen, sind wir die intelligente Lösung für dieses Problem.

    ISE deutsche Inkasso: die smarte Art Forderungen zu verwerten.

    Die Inkasso Abtretung kann dabei auf verschiedene Art und Weisen durchgeführt werden.

    1. Wir kaufen Ihre Forderung zu einem fairen Preis an. Die Kaufpreiszahlung erfolgt binnen 24 Stunden nach Annahme des Angebotes, oder
    2. Sie beauftragen uns auf Ihre Kosten mit dem Einzug der Forderung. Wir berechnen bei titulierten Forderungen eine Erfolgsbeteiligung von 20 % der Hauptforderung, oder
    3. Sie beauftragen uns auf unsere Kosten mit dem Einzug der Forderung. Wir berechnen bei titulierten Forderungen, die wir vollständig auf eigene Kosten beitreiben, eine Erfolgsbeteiligung von 50 % der Hauptforderung.

    Sollten Sie sich nicht sicher sein, welche dieser Lösungen für Ihre Forderung die Passende ist, stehen wir auch gerne für Ihre Rückfragen zur Verfügung. Die schnellste Reaktion auf Ihre Anfrage erhalten Sie, durch Übersendung einer Kopie des Titels, mit der Bitte um einen unverbindlichen Vorschlag zum Forderungseinzug. Sie erhalten von uns umgehend die weiteren notwendigen Informationen.

    Hintergründe zur Zession

    Immer wieder entscheiden sich Gläubiger, ihre Außenstände nicht selbst einzutreiben, sondern sie abzutreten. Die Gründe dafür sind vielfältig, das Abtreten eines Rechts – auch Zession genannt – ist über den § 398 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Wird eine Forderung abgetreten, ist dafür weder eine schriftliche Vereinbarung nötig (allerdings in jedem Fall empfehlenswert), noch muss der Schuldner dem zustimmen (es sei denn, zwischen Gläubiger und Schuldner ist etwas anderes vereinbart worden).

    Forderung abtreten

    Nicht alles kann abgetreten werden: Unterhalts-, Urlaubs- oder Rentenansprüche beispielsweise sind nicht abtretbar. Gleiches gilt für Forderungen, die aus einem persönlichen Vertrauensverhältnis entstehen. Des Weiteren können unpfändbare Forderungen nicht abgetreten werden. Neben Vereinbarungen zwischen Gläubiger und Schuldner, die Abtretungen verbieten, gibt es auch gesetzliche Bestimmungen, die einer solchen widersprechen.

    Abtretungen von Forderungen, die in der Zukunft liegen

    Wurde eine Forderung abgetreten, ist der neue Gläubiger mit allen Rechten ausgestattet, die zuvor sein Vorgänger hatte. Doch auch dem Schuldner werden alle Rechte zugestanden, die er vorher besaß, zum Beispiel das auf Verjährung oder Aufrechnung.

    Denkbar ist auch eine Forderung, die es heute noch gar nicht gibt. Allerdings muss in diesem Fall vorab die Forderung präzise benannt werden oder zumindest bestimmbar sein.

    Die Herausforderung der „kreativen“ Buchhaltung beim Schuldner

    Wer eine Abtretung erwirbt, muss damit rechnen, dass das Einfordern der Schuld schwierig wird. Wenn zum Beispiel ein Schuldner den eigentlich pfändbaren Anteil seiner Schuld bereits an einen Dritten abgetreten hat, wird es für die neuen Gläubiger schwer, an sein Geld zu kommen. Man spricht in diesem Fall von einer Abtretungsvereinbarung.

    Diese „kreative“ Buchhaltung seitens des Schuldners trifft man meist im Zuge von Zwangsvollstreckungen an. Ging der Gläubiger davon aus, dass zumindest der pfändbare Teil des Einkommens für den Schuldner zur Verfügung steht, stellt sich dann heraus, dass dieser bereits „verschwunden“ ist. Nun liegt zwar der Gedanke nahe, dass es sich bei dieser Abtretungsvereinbarung lediglich um ein Scheingeschäft handelt, um der eigenen Verpflichtung nicht nachzukommen zu müssen. Doch der Verdacht alleine reicht selbstverständlich nicht aus, der Nachweis ist in den wenigsten Fällen möglich. Ein gewisses Risiko bringt eine Abtretung also durchaus mit sich.

  • Wenn die Forderung mangels Masse abgewiesen wird

    Der Wanderer mit leeren Taschen lacht dem Räuber ins Gesicht!

    Juvenal (Satiriker)

    Die Formulierung „Abweisung mangels Masse“ kommt im Insolvenzrecht vor. Man könnte sagen, dass es das Prinzip des zuständigen Gerichts beschreibt, das sicherstellen will, dass im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens auch die dadurch entstehenden Kosten abgedeckt sind.

    Auch das Insolvenzgericht will sein Geld

    Für Schuldner kann der Weg in die Insolvenz die letzte Möglichkeit sein, um dem finanziellen Desaster zu entrinnen. Doch auch ein Insolvenzverfahren kostet Geld, und das zuständige Gericht will sichergehen, dass dieses Geld auch vorhanden ist. Stellt es also fest, dass der Schuldner nicht in der Lage ist, die Verfahrenskosten zu erbringen, kann und wird es den Antrag ablehnen. Allerdings nicht in jedem Fall.

    Abgrenzung von Unternehmen und Privatpersonen

    Ganz so eindeutig wie bisher geschildert, ist die Abweisung mangels Masse jedoch nicht. Denn sie bezieht sich ausschließlich auf Unternehmen, und auch in einem solchen Fall gibt es Möglichkeiten, die Abweisung mangels Masse zu verhindern. Hier ist ein persönliches Gespräch mit einem Anwalt oder Insolvenzberater unbedingt angeraten.

    Für Privatpersonen greift dieses Prinzip sowieso nicht. Denn sie können die anfallenden Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren stunden lassen. Meist zahlt der Betroffene im Laufe der sogenannten Wohlverhaltensphase einen monatlichen Betrag an den Insolvenzverwalter, um die Differenz nach Erteilung des Restschuld zu begleichen.

    Eintrag in das Schuldnerverzeichnis

    Wenn es zur Abweisung mangels Masse kommt, lässt das Gericht den Schuldner in das sogenannte Schuldnerverzeichnis eintragen. Dafür gibt es Vorschriften, die im Rahmen der Zivilprozessordnung geregelt sind. Die Löschungsfrist für den Eintrag im Schuldnerverzeichnis beträgt generell fünf Jahre.

    Gerade für Unternehmer ist die Frage, ob sie in die Insolvenz gehen sollen oder nicht, oft nicht einfach zu beantworten, und zwar unabhängig von der Frage, ob es zur Abweisung mangels Masse kommt. Es gibt durchaus Unternehmer, die sich in einer solchen Lage fühlen, dass sie es auf die Ablehnung des Insolvenzverfahrens ankommen lassen. Dieser Schuss kann nach hinten losgehen und den Leidensdruck erhöhen, er kann unter Umständen aber auch strategisch klug sein. Bevor eine übereilte Entscheidung getroffen wird, ist ein Beratungsgespräch mit einem Experten immer die bessere Lösung.

  • Absonderung – das Ganze ist mehr, als die Summe seiner Teile!

    Es gibt ein unfehlbares Rezept, eine Sache gerecht unter zwei Menschen aufzuteilen: Einer von ihnen darf die Portionen bestimmen, und der andere hat die Wahl.

    Gustav Stresemann (1878-1929)

    Oder wie man seinen Anteil erhält!

    Im Falle von Zahlungsausfällen oder einer Insolvenz steht immer wieder die Frage im Raum, wer wann sein Geld bekommt. Ist mehr als ein Gläubiger „im Boot“, muss es zu einem allgemein gültigen Verfahren kommen, so dass jeder zu seinem Recht kommt und niemand bevorzugt oder benachteiligt wird. Die Absonderung bezieht sich auf die Insolvenzmasse und auf Objekte, die finanziell bevorzugt befriedigt werden müssen. Jene Objekte müssen mit einem Pfandrecht oder einem pfandähnlichen Recht belegt sein. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn einem Gläubiger eine Grundschuld, eine Hypothek oder eine Rentenschuld zusteht. Aber auch, wenn ein Gegenstand sicherungsabgetreten oder sicherungsübereignet wurde.

    Die wichtigsten Merkmale der Absonderung

    Zur Übersicht seien an dieser Stelle die wichtigsten Absonderungsrechte aufgeführt:

    • Grundschuld
    • Hypothek
    • Pfandrecht
    • Sicherungsabtretung
    • Sicherungsübereignung

    Eine wichtige Voraussetzung für das Absonderungsrecht liegt in der Tatsache begründet, dass es bereits zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorliegen muss. Sollten Sicherungsrechte erst später entstehen, liegt keine Berechtigung für eine Absonderung vor. Im Zuge der Absonderung kommt es zur Verwertung des Gegenstandes, der Erlös wird an den Absonderungsberechtigten ausgezahlt und zwar bis zur Höhe der bereits gesicherten Forderung. Der restliche Betrag wird der Insolvenzmasse hinzugefügt. 

    Verwertung von beweglichen und unbeweglichen Sachen

    Bei der Absonderung wird zwischen beweglichen und unbeweglichen Sachen unterschieden. Die Verwertung wiederum erfolgt bei unbeweglichen Gegenständen und außerhalb des Insolvenzverfahrens durch Zwangsverwaltung oder Zwangsversteigerung. Bei beweglichen Gegenständen im Rahmen des Insolvenzverfahrens meist durch die Arbeit des Insolvenzverwalters. Dieser kümmert sich um die Forderungen, die der Schuldner abgetreten hat. Er kann sie einziehen oder in anderer Art und Weise verwerten. Grundsätzlich ist für die Absonderung der Insolvenzverwalter zuständig.

    Fazit

    Der wesentliche Unterschied zwischen der Absonderung und der Aussonderung besteht darin, dass beim Aussonderungsrecht das Objekt in der Insolvenzmasse bleibt und somit ein Teil der Zwangsvollstreckung ist. Das wiederum hat zur Folge, dass der Erlös, der sich aus der Konkursmasse ergibt, in erster Linie zur Befriedigung der Ansprüche herangezogen wird, die sich aus dem Absonderungsrecht ergeben. 

  • Wirtschaftsauskunft: Nützlich, um im Vorfeld Ärger zu vermeiden

    Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!

    vermutlich Lenin (m.M.n. aber wesentlich älter)

    Qualifizierte Auskünfte helfen vor Schaden

    Häufig kann es sinnvoll sein, eine Wirtschaftsauskunft einzuholen. Hierbei wird unterschieden zwischen Personen-, Firmen- und Spezialauskünften. Die Ausgangssituationen für eine Wirtschaftsauskunft sind vielfältig. Wenn Sie beispielsweise Waren auf Rechnung bzw. Kredit ausliefern, kann es ein böses Erwachen geben, wenn Sie auf die Wirtschaftsauskunft verzichten. Aber nicht nur im geschäftlichen Alltag sind Wirtschaftsauskünfte hilfreich, auch bei z. B. Vermietungen kann es ratsam sein, vom potenziellen Mieter eine Auskunft einzuholen.

    Verschiedene Formen der Wirtschaftsauskunft

    Bei der Personenauskunft werden Einträge bei den Amtsgerichten überprüft, um festzustellen, ob eidesstattliche Versicherungen, Haftbefehle oder Insolvenzverfahren eine Rolle spielen. Bei der Firmenauskunft geht es um Informationen zu Anteilseignern oder Rechtsformen inländischer Unternehmen. Sollten bei dieser Überprüfung Negativmerkmale festgestellt werden, können weitere Überprüfungen erfolgen. Bei der Spezialauskunft kann die Bonitätsprüfung von Einzeleinträgen zu gerichtlichen oder außergerichtlichen Mahnverfahren erfolgen, zudem werden eidesstattliche Versicherungen, Konkurs, Insolvenzverfahren und Haftanordnungen überprüft werden.

    Die Sache mit dem „berechtigten Interesse“

    Natürlich wäre es nicht richtig, wenn jeder quasi „aus einer Laune heraus“ über andere Personen oder Unternehmen Wirtschaftsauskünfte einholen könnte. Daher muss ein sogenanntes berechtigtes Interesse vorliegen. Das ist der Fall, wenn sich eine Geschäftsanbahnung oder Geschäftsausweitung abzeichnet, wenn der Überprüfende eine Vertragsanforderung oder eine Bestellung zeigt, Leistungen angefragt werden, die unmittelbar mit der Bonität im Zusammenhang stehen, oder wenn der zu Überprüfende bereits mit seinen Zahlungen im Rückstand ist.

    Keine Wirtschaftsauskunft für Privatpersonen

    Privatpersonen können grundsätzliche keine Wirtschaftsauskünfte einholen lassen. Der Gesetzgeber sieht das nicht vor. Dennoch sind auch Privatpersonen nicht handlungsunfähig, wenn es um die Durchsetzung ihrer Interessen geht. Denn über den Umweg des Rechtsanwaltes oder Inkassodienstleisters besteht die Möglichkeit, Wirtschaftsauskünfte einzuholen. Da die wenigsten Privatpersonen wissen, wo und wie genau eine Wirtschaftsauskunft einzuholen ist, kann im Bedarfsfalle der Gang zum Anwalt oder Inkassodienstleisters nur empfohlen werden. Denn nur, weil man als Privatperson keine Wirtschaftsauskunft einholen kann, darf das keinesfalls bedeuten, dass man dadurch der Möglichkeit beraubt wird, zu seinem Recht zu kommen.

    Fazit

    Grundsätzlich ist die Wirtschaftsauskunft nicht nur in laufenden Verfahren hilfreich, sie kann bereits im Vorfeld mögliche Probleme verhindern, bevor sie entstehen.

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