Telefon 06571 99 99 222

E-Mail: info@deutsche-inkasso.de

Bürozeiten: Werktäglich von 9 bis 12, Mo-Di-Do von 13 bis 16 Uhr

LinkedIn Profil ISE deutsche Inkasso
Xing Profil ISE deutsche Inkasso e.K.

Verjährung bei Vermieteransprüchen

Immer wieder gibt es für Vermieter Probleme mit der Verjährung von Ansprüchen gegen – ehemalige – Mieter. Während dem Mieter daran gelegen ist, den Beginn der Verjährung frühestmöglich beginnen zu lassen, liegt dem Vermieter genau am Gegenteil.

Zieht man zur Klärung des Beginns der Verjährung den § 548 Abs. 1 BGB heran, scheint die Sache eindeutig zu sein: die Verjährung beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Vermieter die Mietsache zurückerhält. Viel wichtiger ist jedoch in diesem Zusammenhang die vollständige und eindeutige Besitzaufgabe des Mieters.

ISE Deutsche Inkasso e.K.

Schließlich ist es Ihr Geld!

© 2023 ISE deutsche Inkasso e.K.