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Verbraucherschutz im Inkasso

Inhaltskontrolle, Abtretung und Inkasso: Was Verbraucher wissen sollten

Die Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff BGB spielt im deutschen Zivilrecht, insbesondere bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), eine wichtige Rolle. Nach dieser Vorschrift können Vertragsklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf ihre Wirksamkeit überprüft werden, um den schwächeren Vertragspartner vor unangemessenen Benachteiligungen zu schützen. Besondere Relevanz erlangt das Thema im Zusammenhang mit Inkasso und Verbraucherschutz.

  1. Grundlagen der Inhaltskontrolle:
    Ein wesentliches Ziel der Inhaltskontrolle ist der Schutz des Verbrauchers vor missbräuchlichen und unklaren Vertragsklauseln. Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die den Verbraucher entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen, können für unwirksam erklärt werden. Dies gilt auch für Bestimmungen, die die Abtretung von Ansprüchen an Dritte einschränken oder ausschließen.
  2. Abtretung von Ansprüchen und ihre Problematik:
    In manchen Fällen treten Unternehmen oder Verbraucher ihre Forderungen an Dritte ab, meist an spezialisierte Inkassounternehmen. Dies kann zu Komplikationen führen, wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Klauseln enthalten, die eine solche Abtretung verbieten. Solche Klauseln können jedoch im Wege der Inhaltskontrolle unwirksam sein, wenn sie den Verbraucher unangemessen benachteiligen.
  3. Inkasso und Verbraucherschutz:
    Inkassounternehmen haben die Aufgabe, offene Forderungen einzutreiben. Leider gibt es auch in dieser Branche schwarze Schafe, die mit unlauteren Methoden oder überhöhten Gebühren versuchen, an das Geld der Verbraucher zu kommen. In solchen Fällen kann die Inhaltskontrolle ein wichtiges Mittel zum Schutz der Verbraucher sein. Versucht beispielsweise ein Inkassounternehmen, Gebühren aufgrund einer unwirksamen AGB-Klausel einzutreiben, kann sich der Verbraucher auf die Inhaltskontrolle berufen und die Forderung abwehren.

AGB-Gesetze verstärken den Verbraucherschutz

Die Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff BGB ist ein wichtiges Instrument des Verbraucherschutzes, das helfen kann, unfaire Vertragsbedingungen und -praktiken zu verhindern. Gerade im Bereich des Inkassos ist es für Verbraucher wichtig, ihre Rechte zu kennen und sich gegebenenfalls gegen unberechtigte Forderungen zu wehren. Es ist daher ratsam, sich bei Unsicherheiten oder Konflikten mit einem Inkassounternehmen rechtlich beraten zu lassen.

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