Telefon 06571 99 99 222

E-Mail: info@deutsche-inkasso.de

Bürozeiten: Mo-Fr: 9 bis 12 und Mo, Di, Do: 13 bis 16 Uhr

Schlagwort: Basiszins

  • FAQ zum Thema Inkassovergütung

    FAQ zum Thema Inkassovergütung

    Einleitung

    Die Vergütung von Inkassodienstleistungen ist ein komplexes und vielschichtiges Thema. Bei der Vergütung von Inkassodienstleistungen geht es nicht nur um das Entgelt für die geleistete Arbeit, sondern auch um verschiedene Aufwendungen, die bei der Durchführung der Inkassotätigkeit entstehen. Ziel dieses Beitrags ist es, ein umfassendes Verständnis des Begriffs „Vergütung“ im Zusammenhang mit Inkassodienstleistungen zu vermitteln und häufig gestellte Fragen zu diesem Thema zu beantworten.

    Definition der Vergütung

    Der Begriff „Vergütung“ im Zusammenhang mit Inkassodienstleistungen kann zweierlei bedeuten: Einerseits das Entgelt für das Inkassounternehmen, andererseits den Ersatz von Auslagen im Rahmen der Geschäftsbesorgung. Diese Auslagen können entweder pauschal oder durch Einzelabrechnung geltend gemacht werden. In diesem Beitrag wird der Begriff im weiteren Sinne verwendet, um sowohl die Vergütung als auch die Auslagen zu erfassen.

    Anspruch auf Vergütung und Auslagenersatz

    Im Inkassovertrag wird üblicherweise die Vergütungsabrede zwischen dem Inkassounternehmen und dem Gläubiger geregelt. Diese Vereinbarung ist jedoch unabhängig von der Frage der Erstattungsfähigkeit der Inkassokosten gegenüber dem Schuldner. Aufsichtsrechtliches Normen lassen eine einheitliche Festlegung der Vergütungshöhe ohne gesetzliche Grundlage nicht zu und Empfehlungen von Vergütungssätzen durch Verbände können kartellrechtlich problematisch sein. Aus diesem Grund erfolgt bei den meisten Inkassounternehmen die Abrechnung analog dem sogenannten Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Soll heißen, dieses Gesetz gilt nicht für Inkassodienstleister, wird aber hilfsweise herangezogen, weil es sich mit der Vergütung von Rechtsdienstleistungen befasst.

    Rechtliche Aspekte der Vergütung

    Der Anspruch auf Zahlung eines Entgelts entsteht mit Abschluss des Inkassovertrages. Dieser Anspruch entsteht auch dann, wenn sich die Hauptforderung als unbegründet herausstellt! Der Inkassovertrag wird als Geschäftsbesorgungsvertrag mit Dienstleistungscharakter angesehen und zieht aus diesem Grund eine Vergütung nach sich. Die Höhe der Vergütung ist gesetzlich nicht durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) begrenzt, sondern muss sich an § 138 BGB (Sittenwidrigkeit) orientieren. Die Abrechnung erfolgt, wie bereits erwähnt, aus billigen Gründen analog dem RVG.

    Kostenerstattung

    Der Gläubiger ist grundsätzlich verpflichtet, die Auslagen des Inkassounternehmens zu erstatten. Dazu gehören die notwendigen Aufwendungen, die das Inkassounternehmen im Rahmen seiner Tätigkeit verauslagt, einschließlich der Einholung von Auskünften über den Schuldner. Die Entscheidung über die Erforderlichkeit dieser Aufwendungen trifft das Inkassounternehmen nach pflichtgemäßem Ermessen.

    Verzinsung der Forderung

    Der Aufwendungsersatzanspruch ist ab Fälligkeit mit 5 % p.a. über dem Basiszinssatz gemäß §§ 256, 246 BGB zu verzinsen, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist.

    Fragen und Antworten zur Inkassovergütung

    1. Was umfasst die Inkassovergütung?
      • Die Inkassovergütung umfasst sowohl die Vergütung für die Inkassotätigkeit als auch den Ersatz der im Rahmen der Geschäftsbesorgung entstandenen Aufwendungen.
    2. Wie wird die Vergütung zwischen Inkassounternehmen und Gläubiger geregelt?
      • Die Vergütung wird im Inkassovertrag geregelt. Dieser regelt das Innenverhältnis zwischen Inkassounternehmen und Gläubiger, unabhängig von der Erstattungsfähigkeit der Kosten im Außenverhältnis (Gläubiger und Schuldner).
    3. Gibt es eine gesetzliche Begrenzung der Höhe der Inkassovergütung?
      • Nein, die Höhe der Vergütung ist durch das RVG nicht begrenzt, sondern richtet sich nach § 138 BGB. Sie muss jedoch angemessen sein und darf nicht gegen die guten Sitten verstoßen.
    4. Muss ein Gläubiger die Kosten eines Inkassounternehmens immer erstatten?
      • Ja, der Gläubiger ist grundsätzlich auch ohne ausdrückliche Vereinbarung verpflichtet, die notwendigen Auslagen des Inkassounternehmens zu erstatten.
    5. Wie sind die Forderungen zu verzinsen?
      • Kostenerstattungsansprüche sind ab Fälligkeit gemäß §§ 256, 246 BGB mit 5 % p.a. über Basiszinssatz zu verzinsen, sofern keine andere vertragliche Vereinbarung getroffen wurde.

    Dieser Beitrag soll Interessierten einen detaillierten Einblick in das Thema Inkassovergütung geben und helfen, ein tieferes Verständnis für die verschiedenen Aspekte und rechtlichen Rahmenbedingungen zu entwickeln.

  • Verzugszinsen im deutschen Inkassoprozess

    Verzugszinsen im deutschen Inkassoprozess

    Verzugszinsen sind ein entscheidender Faktor im Inkasso-Prozess, der sowohl für Geschäfts- als auch Privatkunden in Deutschland relevant ist. Diese Zinsen werden auf überfällige Rechnungen erhoben, wenn ein Schuldner die Zahlung nicht rechtzeitig leistet, und dienen dazu, den Gläubiger für den entstandenen finanziellen Schaden zu entschädigen.

    Einleitender Abschnitt: Definitionen und Grundlagen

    Verzugszinsen sind finanzielle Aufschläge auf ausstehende Forderungen, die nach Überschreitung der Zahlungsfrist anfallen. Sie sollen den Gläubiger für entgangene Zinsgewinne entschädigen. Der Basiszinssatz, der von der Deutschen Bundesbank festgelegt wird, ist ein wichtiger Referenzwert in der Berechnung der Verzugszinsen.

    Für wen gilt was?

    Geschäftskunden (B2B): In Deutschland beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz für Geschäftskunden 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
    Privatkunden (B2C): Bei Privatschuldnern liegt der Zinssatz bei 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

    Was dürfen Gläubiger fordern?

    Gläubiger sind berechtigt, den Zinssatz zu fordern, den sie vertraglich mit dem Schuldner vereinbart haben, solange dieser nicht wucherisch ist. Dies bietet eine gewisse Flexibilität, bedarf jedoch der Beachtung der gesetzlichen Grenzen.

    Erweiterter Abschnitt: Beispiele und Szenarien

    Stellen wir uns vor, ein Geschäftskunde hat eine Rechnung nicht fristgerecht bezahlt. Basierend auf dem aktuellen Basiszinssatz und einem Aufschlag von 9 Prozentpunkten lässt sich der Verzugszinssatz berechnen.

    Beschränkungen bei außergerichtlichen Zinsen:

    In Deutschland können außergerichtliche Zinsen bis zur Höhe des Kapitalbetrags anwachsen. Diese Regelung schützt Schuldner vor einer zu hohen Zinsbelastung.

    Behandlung von Inkassokosten:

    Die Handhabung der Inkassokosten in Deutschland ist ebenfalls von Bedeutung. Für Geschäftskunden, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, werden die Inkassokosten netto, also ohne Umsatzsteuer, in Rechnung gestellt.

    Erweiterter Abschnitt: Aktuelle Daten und Statistiken

    Es ist interessant zu betrachten, wie sich der Basiszinssatz und damit die Verzugszinsen in den letzten Jahren entwickelt haben.

    Fazit:

    Verzugszinsen spielen eine wichtige Rolle im deutschen Inkasso-Prozess. Ein gutes Verständnis dieser Regeln kann Ihnen dabei helfen, effektiver mit ausstehenden Zahlungen umzugehen und Ihre Rechte als Gläubiger wahrzunehmen.

    Abschlussabschnitt: Tipps und Best Practices

    Zum Abschluss einige Tipps für Gläubiger: Stellen Sie sicher, dass Ihre Verträge klare Zahlungsfristen und Verzugszinsregelungen enthalten. Überprüfen Sie regelmäßig den aktuellen Basiszinssatz und passen Sie Ihre Berechnungen entsprechend an.

  • Basiszinssatz 2021 unverändert

    Basiszinssatz 2021 unverändert

    Basiszinssatz bleibt unverändert bei -0,88 %.

    (Quelle: Deutsche Bundesbank)

    Gemäß den gesetzlichen Vorgaben berechnete die Deutsche Bundesbank den aktuellen Basiszinssatz und veröffentlichte den Wert im Bundesanzeiger. Diese Berechnung erfolgt aufgrund des § 247 Abs. 1 BGB.

    Der Basiszins des BGB bildet die Grundlage für die Berechnung der Verzugszinsen. Die Feststellung des Basiszinses erfolgt zwei Mal jährlich und gilt jeweils ab dem 01.01 und dem 01.07. für ein halbes Jahr.

    Die Änderung dieses Zinssatzes hat direkte Auswirkungen auf die Verzugszinsen und die mit dem Verzug einhergehenden Belastungen für den Schuldner. Üblicherweise beträgt der Verzugszins bei Verbrauchern 5 %-Punkte über dem jeweils aktuellen Basiszinssatz, während Unternehmer (bzw. Marktteilnehmer, die keine Verbraucher sind) einem Verzugszins von 9 %-Punkten über dem Basiszinssatz ausgesetzt sind.

  • Basiszins für 1. Halbjahr 2019 unverändert

    Das Basiszins für die Bewertungen von Kapitaldienstleistungen ist für das erste Halbjahr 2019 unverändert bei -0,88 % (Minus!) geblieben. Dieser Zins ist ein wichtiger Referenzwert für die Berechnung von Verzugszinsen. Grundsätzlich wird bei der Feststellung von Zahlungsverzug dem Schuldner auferlegt einen Zins über Basiszins als Verzugszins zahlen zu müssen.

    Üblicherweise wird ein Zins von 5 Prozent über Basiszins veranschlagt, wenn es sich bei dem Schuldner um eine Privatperson handelt. Für Marktteilnehmer, die keine Verbraucher sind, wird üblicherweise ein Zins von 9 % über Basiszins fällig.

    Der aktuell gültige Basiszins wird in Deutschland zwei Mal jährlich veröffentlicht. Für Inkassounternehmen und Rechtsanwälte hat der aktuelle Basiszins insbesondere zivilrechtliche Bedeutung. Hier geht es in erster Linie um die Verzinsung der sogenannten Kostenfestsetzung. Das sind in der Regel Zahlungen ans Gericht oder an den eigenen Rechtsanwalt, die für ein gerichtliches Verfahren verauslagt werden mussten und demnach stellt der Verzugszins hier einen Ersatz für den Nutzenverzicht des durch das Gerichtsverfahren gebundenen Kapitals dar.

    Die nächste Feststellung des aktuell verbindlichen Basiszinsatzes erfolgt am 1.7.2019. Derzeit geht kaum ein Marktteilnehmer von steigenden Zinsen aus. Das Zinstief wird uns wohl noch einige Zeit erhalten bleiben. Ob der Zins tatsächlich noch lange im negativen Bereich bleibt steht dagegen auf einem anderen Blatt.

ISE Deutsche Inkasso e.K.

Schließlich ist es Ihr Geld!

Inhaber Bernhard Ehlen

Neustraße 28, 54518 Minderlittgen

Rheinland-Pfalz, Deutschland