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Inkasso ohne Mahnung geht nicht?

Mahnung, Zahlungserinnerung? – Ja, was denn jetzt?

Marktteilnehmer, die keine Verbraucher sind, halten immer noch daran fest, Mahnungen schreiben zu müssen. Dabei kostet die Unkenntnis über die Fälligkeit von Rechnungen, bzw. wann der Schuldner mit der Zahlung einer Rechnung im Verzug ist, unter Umständen bares Geld. Das mag einerseits daran liegen, dass mit Abstand die meisten Verbraucher ihre Rechnungen innerhalb der genannten Frist zahlen und in Folge dessen auch nicht in Verzug geraten. Es hat sich aber bei diversen Verbrauchern auch die gefährliche Unsitte eingeschlichen, jede Rechnung sowieso erst nach der dritten Mahnung zu zahlen.

Zahlungsausfälle bei KMU

Der Gesetzgeber hat vor einigen Jahren das Schuldrecht reformiert. Unter anderem wurde damit auch die Zahlungsmoral vieler Verbraucher in das Gesetz aufgenommen. Einzelne Unternehmen konnten durch säumige Schuldner so stark finanziell geschädigt werden, dass diese existenziell bedroht waren und im schlimmsten Fall sogar in die Insolvenz rutschen konnten. – Eigentlich gesunde Unternehmen mussten Insolvenz anmelden, weil einige wenige Schuldner Zahlungsziele missachteten. – Das übliche Vorgehen gegenüber säumigen Schuldnern lag vor der Einführung der Schuldrechtsreform bei vielen Unternehmen meist darin, drei Mahnungen abzusetzen. Dabei sind drei Mahnungen, drei Mahnungen zu viel. Heute ist bereits eine „Zahlungserinnerung“ ausreichende. Aus diesem Grund entstand sehr schnell die Überzeugung, dass speziell die Klein- und die Kleinstunternehmer geschützt werden müssen, damit deren Existenz nicht durch einige wenige Zahlungsverweigerer bedroht wird.

§ 286 BGB – Verzug des Schuldners

Liest man sich nur den Einleitungssatz des § 286 BGB durch, so könnte man zu dem Schluss gelangen, dass es nach wie vor einer Mahnung bedarf, um einen Schuldner in Verzug zu setzen. Die Einschränkungen, bzw. erweiterten Rechte der Gläubiger ergeben sich erst aus dem weiteren Gesetzestext. „Wenn für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist!“ Jede Rechnung, die ein Zahldatum enthält, welches sich nach einem festen Kalenderdatum ergibt, setzt den Schuldner automatisch mit Ablauf des genannten Datums in Zahlungsverzug. Wenn es sich bei dem Schuldner um einen Verbraucher handelt, ist zusätzlich auf die Einleitung rechtlicher Schritte nach Ablauf der Zahlungsfrist hinzuweisen.

Wie oft muss gemahnt werden, bevor eine Forderung ins Inkasso gegeben werden darf?

Tatsächlich muss gar nicht gemahnt werden! Verbraucher sind nach Ablauf von 30 Tagen im Zahlungsverzug, Unternehmer nach Ablauf der Zahlungsfrist in der Rechnung. – Trotzdem empfehlen wir grundsätzlich eine Zahlungserinnerung mit einer verkürzten Zahlungsfrist von 3 bis 7 Tagen. Diese muss auch nicht per Einschreiben verschickt werden oder gar per Boten. Der Gesetzgeber unterstellt dem Besitzer eines Briefkastens, dass er in der Lage ist, diesen auch regelmäßig zu leeren.

Welchen Sinn hat die Feststellung des Zahlungsverzuges?

Nicht wenige Verbraucher überweisen Rechnungen erst zum Tag der Fälligkeit. Das ist grundsätzlich nicht verkehrt und hatte in Zeiten höherer Zinsen auch durchaus eine stärkere wirtschaftliche Funktion. Die heutigen Zahlungsfristen dienen in der Regel dazu, dass der Verbraucher, bzw. Schuldner mit der Zahlung der Rechnung warten kann, bis ihm Zahlungen aus anderen Quellen (z.B. Löhne) zugehen. Da auch der Unternehmer Rechnungen (und natürlich auch Löhne) zahlen muss, ist es ein betriebswirtschaftliches Erfordernis, Forderungen mit einem Zahlungsziel zu versehen. Mahnungen, Zahlungserinnerungen und auch Mahntelefonate haben jedoch vor Ablauf des gesetzten Zahlungsziels keinen Sinn.

Zahlungsverzug bereits nach wenigen Tagen

Viele Unternehmer haben in den letzten Jahren ihr Forderungsmanagement professionalisiert. Unmittelbar mit Ablauf des Zahlungszieles erhält der Kunde eine Zahlungserinnerung mit einem weiteren kurzen Zahlungsziel. Als zusätzliche Zahlungsfrist werden mittlerweile 5 bis 10 Tage als angemessen angesehen. Wenn auch zu dem neuen gesetzten Termin keine Zahlung durch den Schuldner erfolgt, wird ohne weitere Mahnung die Forderung zum Inkasso an einen Inkassounternehmer übergeben. Vorausgesetzt, die Mahnung entspricht vom Text her den gesetzlichen Erfordernissen.

Rechtzeitig Rechtsdienstleister einschalten erspart Zahlungsausfälle

Dem Einen oder Anderen mag die schnelle Übergabe an einen Rechtsdienstleister zu forsch erscheinen. Tatsache ist jedoch, dass Zahlungsverzögerungen oft Umstände haben, die auch aus einer drohenden Zahlungsunfähigkeit herrühren. Gläubiger, die die Beitreibung ihrer berechtigten Forderungen an diesem Punkt „auf die lange Bank“ schieben, sehen im Fall der Fälle dann oft keinen Cent mehr. Während die Gläubiger, die zeitig auf drohende Zahlungsausfälle mit Sicherungsmaßnahmen reagierten, ihre komplette Forderung einbrachten, gehen die „Nachsichtigen Gläubiger“ der Reihe nach leer aus.

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