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Mit dem Haftbefehl zum Zahlungserfolg

Das ultimative Druckmittel?

Als Mittel der Wahl hat jeder Gläubiger die Möglichkeit einen Zwangsvollstreckungsauftrag mit einem Haftbefehl zu verbinden. In vielen Forderungsfällen, die dann letztlich doch in einer titulierten Forderung enden, ist der Haftbefehl eine probate Möglichkeit, den Schuldner zu einer Vermögensauskunft zu bewegen. Schließlich bringt erst eine aktuelle Vermögensauskunft Hinweise auf ein sinnvolles weiteres Vorgehen, um als Gläubiger an sein Geld zu kommen.

Positives Kosten-Nutzen-Verhältnis

Viele Inkassounternehmer, wie auch die ISE – deutsche Inkasso, beantragen grundsätzlich mit der Zwangsvollstreckung auch gleichzeitig beim zuständigen Gericht einen Haftbefehl. Dieses Druckmittel ist bei einigen Schuldnern notwendig, da die Einbestellungen der Gerichtsvollzieher zur Abgabe der Vermögensauskunft sonst schlicht ignoriert werden.

Unsere persönliche Erfahrung ist durch die Bank positiv. Noch ist es so, dass die Androhung eines Haftbefehles, die in diesen Fällen durch den Gerichtsvollzieher erfolgt, zwar nicht unmittelbar zu einer Zahlung führt, aber doch zu der schnellen Abgabe der Vermögensauskunft. Haben Sie als Gläubiger erst mal die Daten aus der Vermögensauskunft, sind sie schon wieder einen großen Schritt weiter.

Zermürbungstaktik

Entgegen der landläufigen Meinung, dass in solchen Fällen ein Haftbefehl nicht lohnt, da bei dem Schuldner wohl eh nichts zu holen ist, sind unsere Erfahrungen genau gegenläufig. Die wenigsten Schuldner rechnen damit, dass wirklich und ganz konsequent mit allen rechtlichen Mitteln die Forderung verfolgt wird. Und ist der Schuldner erst einmal „Mahnmüde“, ist es in der Regel nur noch eine Frage der Zeit, bis die ersten Zahlungseingänge kommen oder sogar eine vollstände Zahlung erfolgt.

Der Profi wirds schon richten

Überdies sollten Sie als Gläubiger jedoch nicht den Aufwand unterschätzen, den sie betreiben müssen, um den Zahlungsdruck permanent aufrecht zu erhalten. Wer sich diesbezüglich in die Hände eines erfahrenen und seriösen Inkassounternehmers begibt, schläft nicht nur ruhiger, er hat auch wieder die Zeit sich um sein Kerngeschäft zu kümmern. Ähnlich, wie sich Gläubiger im Internet über die Möglichkeiten der Zwangsvollstreckung informieren, informieren sich Schuldner darüber, wie sie sich finanziell „einrichten“ können.

KVP – auch durch IKU

Das Team der ISE – deutsche Inkasso (IKU) berät Sie gerne Sie bei der Einführung eines professionellen Forderungsmanagements und prüft Ihren gesamten Fakturierungsprozess auf Verbesserungsmöglichkeiten (KVP). Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie bei einzelnen Schuldnern feststellen müssen, das Zahlungszusagen immer wieder nicht eingehalten werden. Es handelt sich um ernstzunehmende erste Warnzeichen, die sich anfänglich noch leicht korrigieren lassen. Und entsprechende betriebsinterne Maßnahmen sorgen dafür, dass Zahlungsausfälle immer seltener drohen.

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