Was unterscheidet Inkassodienstleister von Geldeintreibern?
Scharlatanen, die Dummköpfen ihre Drogen teuer verkaufen, glaube ich nichts.
Voltaire (1694-1778)
In der Welt des Forderungsmanagements gibt es zwei Begriffe, die oft miteinander verwechselt werden: Inkassodienstleister und Geldeintreiber. Obwohl sie auf den ersten Blick ähnlich erscheinen, stehen sie für grundlegend unterschiedliche Vorgehensweisen. Dieser Artikel beleuchtet die Unterschiede, die gesetzlichen Rahmenbedingungen und die Konsequenzen für Schuldner und Gläubiger.
Definition: Inkassodienstleister
Ein Inkassodienstleister ist ein registrierter und regulierter Anbieter von Inkassodienstleistungen. Diese Unternehmen helfen Gläubigern dabei, offene Forderungen einzuziehen, ohne selbst Eigentümer der Forderung zu werden.
Merkmale eines seriösen Inkassodienstleisters:
- Registrierung: Jeder Inkassodienstleister muss sich gemäß dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) registrieren lassen. Diese Registrierung erfolgt bei den zuständigen Behörden und stellt sicher, dass das Unternehmen über die notwendige Zuverlässigkeit und Sachkunde verfügt.
- Gesetzeskonformes Handeln: Inkassodienstleister agieren auf Basis der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere des RDG und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
- Professioneller Umgang: Sie handeln respektvoll und bieten Schuldnern flexible Zahlungsmodalitäten an.
- Mitgliedschaft in Verbänden: Viele seriöse Inkassounternehmen sind Mitglied im Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU). Diese Mitgliedschaft unterstreicht die Einhaltung von Verhaltenskodizes.
Definition: Geldeintreiber
Der Begriff „Geldeintreiber“ wird oft für unseriöse Akteure verwendet, die mit zweifelhaften oder illegalen Methoden versuchen, Schulden einzutreiben. Sie handeln ohne die erforderliche Registrierung und setzen häufig unethische oder sogar strafbare Praktiken ein.
Typische Merkmale von Geldeintreibern:
- Keine Registrierung: Sie arbeiten außerhalb der gesetzlichen Vorgaben und sind nicht im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen.
- Einschüchterung und Drohungen: Methoden wie unangekündigte Hausbesuche, physische Einschüchterung oder Bedrohung sind keine Seltenheit.
- Rechtswidrige Gebühren: Oft werden überhöhte oder ungerechtfertigte Gebühren verlangt.
- Fehlende Transparenz: Schuldner erhalten keine klare Kommunikation über die offene Forderung oder den Gläubiger.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Inkassodienstleister:
Inkassodienstleistungen sind in Deutschland streng geregelt. Gemäß dem RDG müssen alle Anbieter von Inkassodienstleistungen registriert sein. Diese Registrierung stellt sicher, dass das Unternehmen zuverlässig und fachkundig ist. Darüber hinaus unterliegen sie der Überwachung durch die zuständigen Behörden.
Geldeintreiber:
Geldeintreiber agieren illegal und riskieren strafrechtliche Konsequenzen. Für Schuldner und Gläubiger kann die Zusammenarbeit mit solchen Akteuren schwerwiegende Folgen haben, wie Schadensersatzansprüche oder rechtliche Sanktionen.
Vorteile der Zusammenarbeit mit Inkassodienstleistern
- Gesetzeskonformität: Der gesamte Prozess ist transparent und entspricht den gesetzlichen Vorgaben.
- Schutz des Schuldners: Seriöse Inkassounternehmen handeln respektvoll und vermeiden unzulässigen Druck.
- Reputationsschutz des Gläubigers: Durch die Beauftragung eines professionellen Inkassodienstleisters bleibt die Reputation des Gläubigers gewahrt.
Fazit
Die Unterschiede zwischen Inkassodienstleistern und Geldeintreibern sind erheblich. Während Inkassodienstleister registrierte und regulierte Profis sind, die im Interesse von Gläubigern und Schuldnern handeln, stehen Geldeintreiber für unethische und oft illegale Methoden. Schuldner sollten stets darauf achten, nur mit seriösen Anbietern zu kooperieren, während Gläubiger von der Expertise professioneller Inkassodienstleister profitieren.
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