Die Justizminister der Länder befassen sich in diesen Tagen unter anderem mit der aktuellen Inkasso-Aufsicht. Speziell den organisierten Inkassounternehmen ist das sehr recht. Ein Hauptanliegen ist die derzeite Verteilung der Aufsicht auf zuviele Teilnehmer. Diesem Umstand ist es geschuldet, dass der Inkassomarkt von zahlreichen nichtregistrierten Unternehmen zur Schaffung von Inkassoerlösen missbraucht wird.
BDIU und BFIF kämpfen für seriösen Markt
Ein wichtiges Ziel muss die Zentralisierung der Inkassoaufsicht auf eine einzelne Behörde sein. Von diesem Ziel ist die Inkassobranche weit entfernt. Drei Dutzend Zivilgerichte, über alle Bundesländer verteilt, setzen für die Aufsicht der Inkassounternehmen höchst unterschiedliche Prioritäten. Der für die Verbraucher dringend notwendigen Schutzfunktion kann so nicht genügt werden.
Kernproblem Inkassoaufsicht
Trozt des Wissens um diese Kernprobleme, geht ein neuer Vorstoß im anstehenden Gesetzgebungsverfahren in die falsche Richtung. Statt der Stärkung der Aufsicht, was im Sinne aller Beteiligten wäre, soll eine Deckelung der Gebühren das Problem lösen. Dem Wissen, dass den unseriös arbeitenden Inkassounternehmen damit nicht beizukommen ist, wird sich an dieser Stelle verschlossen.
Aufsichtsbehörden stärken
Wir hoffen an dieser Stelle, dass die Gesetzgebungsverfahren auch die jahrelangen Erfahrungen der beiden größten Branchenverbände der Inkassounternehmen berücksichtigen werden. Der BDIU und der BFIF setzen sich seit Jahren für die Verstärkung der Aufsichtsbehörden ein und fordern ein schnelleres Tätigwerden, gegen unseriöse und aus dem Ausland operierende als Inkassounternehmen auftretende Gesellschaften auf.