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Monat: Dezember 2024

  • Sammelklage-Inkasso: Was die Entscheidung des BGH für Ihr Forderungsmanagement bedeutet

    Stärken Sie Ihr Forderungsmanagement mit effizienten und rechtlich abgesicherten Lösungen. Kontaktieren Sie uns für maßgeschneiderte Inkassodienstleistungen!


    Das Forderungsmanagement entwickelt sich kontinuierlich weiter, insbesondere durch innovative Lösungen wie das Sammelklage-Inkasso. Diese Methode, die ursprünglich rechtlich umstritten war, wurde kürzlich durch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) als zulässig bestätigt. Für Unternehmen, die regelmäßig größere Inkassoforderungen haben, eröffnet dies neue Möglichkeiten, Forderungen effizient durchzusetzen.

    Was bedeutet die Entscheidung des BGH für Sie und Ihr Unternehmen?

    Wir klären auf.


    Was ist Sammelklage-Inkasso?

    Sammelklage-Inkasso ist ein Modell, das insbesondere von Legal-Tech-Unternehmen genutzt wird. Dabei werden mehrere gleichartige Forderungen von unterschiedlichen Gläubigern gebündelt, an den Inkassodienstleister abgetreten und in einer einzigen gerichtlichen Klage geltend gemacht. Ziel ist es, durch diese Bündelung Kosten und Zeit zu sparen.

    Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Inkassounternehmen bündelt Ansprüche mehrerer Kunden gegen eine insolvente Fluggesellschaft und klagt diese gesammelt ein. Sollte die Klage erfolgreich sein, wird die Forderung durch den Dienstleister eingezogen, und der Gläubiger erhält den entsprechenden Anteil abzüglich der vereinbarten Provision.


    Die Entscheidung des BGH: Rechtliche Sicherheit für Sammelklage-Inkasso

    Der BGH hat in einer richtungsweisenden Entscheidung festgestellt, dass das Sammelklage-Inkasso keine unzulässige Rechtsdienstleistung ist. Damit wurde klargestellt, dass Inkassounternehmen mit einer entsprechenden Lizenz auch in Zukunft Forderungen bündeln und gesammelt einklagen dürfen. Dies betrifft insbesondere die gerichtliche Forderungseinziehung, die direkt auf Basis abgetretener Ansprüche erfolgt.

    Wesentliche Punkte der Entscheidung:

    • Das Sammelklage-Inkasso ist eine zulässige Rechtsdienstleistung gemäß § 2 und § 10 des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG).
    • Der Schutzzweck des RDG, der Rechtssuchende vor unqualifizierten Anbietern schützen soll, wird durch dieses Modell nicht beeinträchtigt.
    • Auch hohe Provisionen oder die Bündelung mehrerer Forderungen sind rechtlich unbedenklich, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen eingehalten werden.

    Randnotiz: Mit dieser Entscheidung stärkt der BGH nicht nur Legal-Tech-Unternehmen, sondern auch etablierte Inkassodienstleister, die innovative Ansätze verfolgen.


    Vorteile des Sammelklage-Inkasso für Ihr Unternehmen

    Gerade für Unternehmen, die regelmäßig größere Forderungen gegen säumige Geschäftspartner oder insolvente Schuldner haben, bietet das Sammelklage-Inkasso erhebliche Vorteile:

    1. Kostenersparnis: Durch die Bündelung von Forderungen werden Prozesskosten deutlich gesenkt, da nur ein Verfahren geführt wird.
    2. Effizienz: Die Bündelung ermöglicht eine schnellere Bearbeitung, da ähnliche Forderungen zusammengeführt werden.
    3. Erhöhte Erfolgswahrscheinlichkeit: Die Bündelung von Forderungen erhöht oft den Druck auf Schuldner, was zu einer höheren Erfolgsquote führen kann.
    4. Transparenz: Als Gläubiger behalten Sie den Überblick über den Prozess, während wir uns um alle rechtlichen Details kümmern.

    Randnotiz: Bündeln Sie Ihre Forderungen mit uns – wir bieten maßgeschneiderte Lösungen für Ihr Forderungsmanagement.


    Wann ist Sammelklage-Inkasso sinnvoll?

    Sammelklage-Inkasso eignet sich besonders in Fällen, in denen:

    • mehrere gleichartige Forderungen gegen denselben Schuldner bestehen,
    • die Forderungen durch Insolvenzen oder andere Schwierigkeiten schwer durchsetzbar scheinen,
    • hohe Prozesskosten durch ein Einzelverfahren vermieden werden sollen.

    Beispielsweise bei Forderungen gegen insolvente Unternehmen oder bei Massenforderungen in der Handelsbranche kann diese Methode von Vorteil sein.


    Unser Angebot: Professionelles Forderungsmanagement

    Als erfahrener Inkassodienstleister bieten wir Ihnen eine umfassende Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Forderungen. Mit unserer Expertise im Bereich Sammelklage-Inkasso stellen wir sicher, dass Sie rechtlich abgesicherte Lösungen erhalten. Unser Ziel ist es, Ihre Liquidität zu schützen und Zahlungsausfälle zu minimieren.

    Unsere Leistungen umfassen:

    • Prüfung und Bündelung gleichartiger Forderungen
    • Rechtssichere Einleitung des Sammelklageverfahrens
    • Transparente Kostenstruktur und regelmäßige Berichterstattung

    Fazit: Sammelklage-Inkasso als Chance für Ihr Forderungsmanagement

    Die Entscheidung des BGH schafft neue Möglichkeiten für Unternehmen mit großen oder regelmäßigen Forderungen. Sammelklage-Inkasso bietet eine effiziente und kostensparende Alternative zu Einzelklagen und wird künftig eine immer wichtigere Rolle im Forderungsmanagement spielen.

    Setzen Sie auf einen Partner, der rechtliche Expertise mit wirtschaftlichem Verständnis verbindet. Mit unserer Unterstützung können Sie sicher sein, dass Ihre Ansprüche professionell und rechtlich abgesichert durchgesetzt werden.


    Call to Action: Lassen Sie uns Ihre Forderungen bündeln!

    Haben Sie regelmäßig größere Forderungen oder offene Rechnungen, die durchgesetzt werden müssen? Kontaktieren Sie uns jetzt! Unser Team aus erfahrenen Inkassospezialisten und Juristen entwickelt die optimale Strategie für Ihr Unternehmen.

    Jetzt unverbindlich beraten lassen: [Kontaktformular] oder [Telefonnummer]!

  • Insolvenzforderungen verstehen – So schützen Sie Ihr Unternehmen vor finanziellen Verlusten


    „Insolvenz? Was bedeutet das für meine Forderungen?“

    Für viele Unternehmer ist es ein Alptraum: Ein Kunde meldet Insolvenz an, und plötzlich scheint das hart verdiente Geld für erbrachte Leistungen oder gelieferte Waren verloren. Doch das muss nicht sein! Mit den richtigen Schritten können Sie auch in der Insolvenz des Schuldners Ihre Forderungen geltend machen. Keine Sorge, wir erklären das ohne komplizierten Juristenjargon.


    „Erste Hilfe bei Insolvenzmeldungen“

    Wenn ein Kunde Insolvenz anmeldet, bedeutet das, dass alle laufenden Rechtsstreitigkeiten sofort gestoppt werden – das nennt man eine Verfahrensunterbrechung (§ 240 ZPO). Was tun Sie also, wenn Sie bereits dabei waren, Ihre Forderungen einzutreiben? Die Lösung: Sie können den Rechtsstreit wieder aufnehmen, aber nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen.

    Bevor wir dazu kommen, ist der wichtigste erste Schritt: Melden Sie Ihre Forderung im Insolvenzverfahren an (§ 174 InsO). Ohne diese Anmeldung haben Sie keine Chance, Ihr Geld zu sehen.


    „Wann darf ich den Rechtsstreit wieder aufnehmen?“

    Hier wird es spannend: Der Gesetzgeber hat klare Regeln, wann und wie Sie einen unterbrochenen Rechtsstreit aufnehmen können. Entscheidend ist, dass:

    1. Ihre Forderung wirksam im Insolvenzverfahren angemeldet wurde (§ 174 InsO).
    2. Die Forderung im Rahmen des Verfahrens geprüft wurde (§§ 176, 177 InsO).
    3. Die Forderung bestritten bleibt oder der Schuldner ihr widersprochen hat (§ 179 InsO).

    Das klingt kompliziert, oder? Aber keine Sorge, Ihr Inkassodienstleister kann Sie hier gezielt unterstützen.


    „Ich habe doch schon einen Titel – was nun?“

    Eine gute Nachricht: Wenn Sie bereits einen vollstreckbaren Schuldtitel oder ein Endurteil über die Forderung haben, stehen Ihre Chancen gut. In diesem Fall obliegt es dem Schuldner, den Rechtsstreit aufzunehmen, wenn er die Forderung weiterhin bestreiten möchte (§ 184 Abs. 2 InsO). Für Sie bedeutet das: Abwarten und die richtigen Schritte planen.

    Tipp: Bewahren Sie solche Titel gut auf, denn sie sind Ihre stärkste Waffe im Insolvenzverfahren.


    „Warum ist das alles so wichtig?“

    Ein Insolvenzverfahren ist keine Einladung, Forderungen einfach mal anzumelden und abzuwarten. Es ist ein geregelter Prozess, in dem der Insolvenzverwalter alle Gläubiger gleich behandelt (§ 87 InsO). Wer sich nicht an die Regeln hält, bleibt im schlimmsten Fall auf seinen Forderungen sitzen. Der Bundesgerichtshof hat das kürzlich noch einmal klargestellt: Die Einhaltung der insolvenzrechtlichen Vorschriften ist eine zwingende Voraussetzung, damit ein Gericht Ihren Fall überhaupt verhandelt (§ 180 Abs. 2 InsO).

    Das bedeutet: Kein korrektes Verfahren, kein Geld.


    „Was kann ich als Unternehmer tun?“

    Wenn Sie zum ersten Mal mit einer Insolvenzforderung konfrontiert sind, fühlen Sie sich vielleicht überfordert. Hier einige Schritte, die Sie sofort umsetzen können:

    1. Forderung prüfen: Stellen Sie sicher, dass Ihre Forderung rechtlich einwandfrei ist (§ 174 InsO).
    2. Forderung anmelden: Das ist die Grundvoraussetzung, um im Insolvenzverfahren berücksichtigt zu werden (§ 175 InsO).
    3. Unterstützung suchen: Ein erfahrenes Inkassounternehmen für Insolvenzrecht kann den Prozess deutlich erleichtern.

    „Fazit: Ihr Geld ist nicht verloren – aber handeln Sie richtig!“

    Auch wenn es auf den ersten Blick kompliziert erscheint, haben Sie als Gläubiger im Insolvenzverfahren gute Chancen, Ihr Geld zurückzubekommen – vorausgesetzt, Sie kennen die Spielregeln. Eine professionelle Unterstützung macht hier den Unterschied. Denken Sie daran: Jede offene Rechnung ist bares Geld, das Ihrem Unternehmen fehlt.

    Mit der richtigen Strategie und den passenden Partnern an Ihrer Seite sind Sie bestens gewappnet, um auch bei Insolvenzen nicht auf der Strecke zu bleiben.


    Haben Sie Fragen zu Insolvenzforderungen?

    Kontaktieren Sie uns – wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und kümmern uns um Ihre offenen Forderungen. Gemeinsam finden wir eine Lösung, die zu Ihrem Unternehmen passt!


    Randnotizen

    • § 240 ZPO: Unterbrechung von Verfahren durch Insolvenz.
    • § 174 InsO: Anmeldung der Forderungen im Insolvenzverfahren.
    • § 176 InsO: Prüfung der Forderungen durch den Insolvenzverwalter.
    • § 179 InsO: Streitigkeiten über Forderungen.
    • § 180 Abs. 2 InsO: Sachurteilsvoraussetzungen im Insolvenzverfahren.
    • § 184 Abs. 2 InsO: Aufnahme eines Verfahrens bei bestrittenen Forderungen.
    • § 87 InsO: Gleichbehandlung der Insolvenzgläubiger.
  • Abtretung und Inkasso: Was Auftraggeber wissen sollten

    Abtretung und Inkasso: Was Auftraggeber wissen sollten

    Die Abtretung von Forderungen an Inkassounternehmen ist für viele Unternehmen ein wichtiges Instrument zur effizienten Beitreibung offener Forderungen. Dabei ist es jedoch entscheidend, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen und die Zusammenarbeit mit Inkassounternehmen sorgfältig zu gestalten.

    Inhaltskontrolle und Abtretung

    Die Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff BGB spielt im deutschen Zivilrecht eine wichtige Rolle, insbesondere bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese Vorschrift dient dem Schutz des Vertragspartners vor unangemessenen Benachteiligungen. Auch AGB-Klauseln, die die Abtretung von Forderungen an Dritte einschränken oder ausschließen, können im Rahmen der Inhaltskontrolle auf ihre Wirksamkeit überprüft werden.

    Warum ist das für Auftraggeber relevant?

    Unwirksame Klauseln in den AGB des Auftraggebers können dazu führen, dass die Abtretung von Forderungen an ein Inkassounternehmen unwirksam sind. Dies kann nicht nur den Forderungseinzug erschweren, sondern auch zu Schadensersatzansprüchen des Inkassounternehmens führen.

    Typische problematische Klauseln:

    • Generelles Abtretungsverbot: Ein vollständiges Verbot der Abtretung von Forderungen ist in der Regel unwirksam, da es den Vertragspartner unangemessen benachteiligt.
    • Zustimmungserfordernis ohne sachlichen Grund: Eine Klausel, die die Zustimmung des Schuldners zur Abtretung der Forderung verlangt, ohne dass hierfür ein sachlicher Grund besteht, ist ebenfalls in der Regel unwirksam.
    • Benachteiligung des Inkassounternehmens: Klauseln, die das Inkassounternehmen gegenüber dem ursprünglichen Gläubiger benachteiligen, z. B. durch eine Beschränkung der Inkassogebühren, können ebenfalls unwirksam sein.

    Vorteile der Abtretung an Inkassounternehmen:

    • Effizienzsteigerung: Inkassounternehmen verfügen über die Erfahrung und die Ressourcen, um Forderungen effizient einzutreiben.
    • Zeitersparnis: Die Auslagerung des Forderungsmanagements an ein Inkassounternehmen entlastet die eigenen Mitarbeiter und spart Zeit.
    • Höhere Erfolgsquote: Inkassounternehmen erzielen in der Regel eine höhere Erfolgsquote beim Forderungseinzug als Unternehmen, die dies selbst versuchen.
    • Schnellere Liquidität: Durch den schnelleren Forderungseinzug verbessert sich die Liquidität des Unternehmens.

    So finden Sie ein seriöses Inkassounternehmen:

    • Achten Sie auf Zertifizierungen: Seriöse Inkassounternehmen verfügen in der Regel über Zertifizierungen, z. B. vom BfIF oder des BDIU.
    • Prüfen Sie die AGB des Inkassounternehmens: Achten Sie darauf, dass die AGB des Inkassounternehmens fair und transparent sind.
    • Vergleichen Sie die Gebühren: Die Gebühren von Inkassounternehmen können variieren. Vergleichen Sie daher die Angebote verschiedener Anbieter.
    • Holen Sie Referenzen ein: Fragen Sie das Inkassounternehmen nach Referenzen und sprechen Sie mit anderen Unternehmen, die bereits mit dem Inkassounternehmen zusammengearbeitet haben.

    ISE deutsche Inkasso e.K.: Ihr Partner für transparente und seriöse Inkassodienstleistungen

    Die ISE deutsche Inkasso e.K. unterstützt Sie bei der rechtssicheren und effizienten Abtretung Ihrer Forderungen. Wir legen großen Wert auf Transparenz und Seriosität und informieren Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten.

    Unsere Leistungen:

    • Prüfung Ihrer AGB auf die Zulässigkeit der Abtretung von Forderungen
    • Beratung zur optimalen Gestaltung der Zusammenarbeit mit Inkassounternehmen
    • Unterstützung bei der Auswahl eines geeigneten Inkassounternehmens

    Sprechen Sie uns an! Wir beraten Sie gerne.

    Praxisbeispiel:

    Ein Online-Händler hat in seinen AGB ein generelles Abtretungsverbot für Forderungen aus Kaufverträgen aufgenommen. Er möchte jedoch einige offene Forderungen an ein Inkassounternehmen abtreten. Da das Abtretungsverbot in seinen AGB jedoch unwirksam ist, kann er die Forderungen trotz der Klausel abtreten.

    Fazit:

    Die Abtretung von Forderungen an Inkassounternehmen bietet viele Vorteile für Unternehmen. Es ist jedoch wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen und ein seriöses Inkassounternehmen auszuwählen. Durch eine sorgfältige Gestaltung der AGB und der Zusammenarbeit mit dem Inkassounternehmen können Auftraggeber sicherstellen, dass der Forderungseinzug rechtssicher und effizient erfolgt.

    Kontaktieren Sie uns noch heute für eine kostenlose Beratung!

  • Was unterscheidet Inkassodienstleister von Geldeintreibern?

    Was unterscheidet Inkassodienstleister von Geldeintreibern?

    Was unterscheidet Inkassodienstleister von Geldeintreibern?

    Scharlatanen, die Dummköpfen ihre Drogen teuer verkaufen, glaube ich nichts.

    Voltaire (1694-1778)

    In der Welt des Forderungsmanagements gibt es zwei Begriffe, die oft miteinander verwechselt werden: Inkassodienstleister und Geldeintreiber. Obwohl sie auf den ersten Blick ähnlich erscheinen, stehen sie für grundlegend unterschiedliche Vorgehensweisen. Dieser Artikel beleuchtet die Unterschiede, die gesetzlichen Rahmenbedingungen und die Konsequenzen für Schuldner und Gläubiger.


    Definition: Inkassodienstleister

    Ein Inkassodienstleister ist ein registrierter und regulierter Anbieter von Inkassodienstleistungen. Diese Unternehmen helfen Gläubigern dabei, offene Forderungen einzuziehen, ohne selbst Eigentümer der Forderung zu werden.

    Merkmale eines seriösen Inkassodienstleisters:

    • Registrierung: Jeder Inkassodienstleister muss sich gemäß dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) registrieren lassen. Diese Registrierung erfolgt bei den zuständigen Behörden und stellt sicher, dass das Unternehmen über die notwendige Zuverlässigkeit und Sachkunde verfügt.
    • Gesetzeskonformes Handeln: Inkassodienstleister agieren auf Basis der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere des RDG und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
    • Professioneller Umgang: Sie handeln respektvoll und bieten Schuldnern flexible Zahlungsmodalitäten an.
    • Mitgliedschaft in Verbänden: Viele seriöse Inkassounternehmen sind Mitglied im Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU). Diese Mitgliedschaft unterstreicht die Einhaltung von Verhaltenskodizes.

    Definition: Geldeintreiber

    Der Begriff „Geldeintreiber“ wird oft für unseriöse Akteure verwendet, die mit zweifelhaften oder illegalen Methoden versuchen, Schulden einzutreiben. Sie handeln ohne die erforderliche Registrierung und setzen häufig unethische oder sogar strafbare Praktiken ein.

    Typische Merkmale von Geldeintreibern:

    • Keine Registrierung: Sie arbeiten außerhalb der gesetzlichen Vorgaben und sind nicht im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen.
    • Einschüchterung und Drohungen: Methoden wie unangekündigte Hausbesuche, physische Einschüchterung oder Bedrohung sind keine Seltenheit.
    • Rechtswidrige Gebühren: Oft werden überhöhte oder ungerechtfertigte Gebühren verlangt.
    • Fehlende Transparenz: Schuldner erhalten keine klare Kommunikation über die offene Forderung oder den Gläubiger.

    Rechtliche Rahmenbedingungen

    Inkassodienstleister:
    Inkassodienstleistungen sind in Deutschland streng geregelt. Gemäß dem RDG müssen alle Anbieter von Inkassodienstleistungen registriert sein. Diese Registrierung stellt sicher, dass das Unternehmen zuverlässig und fachkundig ist. Darüber hinaus unterliegen sie der Überwachung durch die zuständigen Behörden.

    Geldeintreiber:
    Geldeintreiber agieren illegal und riskieren strafrechtliche Konsequenzen. Für Schuldner und Gläubiger kann die Zusammenarbeit mit solchen Akteuren schwerwiegende Folgen haben, wie Schadensersatzansprüche oder rechtliche Sanktionen.


    Vorteile der Zusammenarbeit mit Inkassodienstleistern

    1. Gesetzeskonformität: Der gesamte Prozess ist transparent und entspricht den gesetzlichen Vorgaben.
    2. Schutz des Schuldners: Seriöse Inkassounternehmen handeln respektvoll und vermeiden unzulässigen Druck.
    3. Reputationsschutz des Gläubigers: Durch die Beauftragung eines professionellen Inkassodienstleisters bleibt die Reputation des Gläubigers gewahrt.

    Fazit

    Die Unterschiede zwischen Inkassodienstleistern und Geldeintreibern sind erheblich. Während Inkassodienstleister registrierte und regulierte Profis sind, die im Interesse von Gläubigern und Schuldnern handeln, stehen Geldeintreiber für unethische und oft illegale Methoden. Schuldner sollten stets darauf achten, nur mit seriösen Anbietern zu kooperieren, während Gläubiger von der Expertise professioneller Inkassodienstleister profitieren.

    Für weitere Informationen oder eine unverbindliche Beratung stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

  • Ein SCHUFA-Eintrag kann teuer werden – für alle Beteiligten

    Ein SCHUFA-Eintrag kann teuer werden – für alle Beteiligten

    Datenschutz im Fokus: Warum eine fehlerhafte Forderungsmeldung rechtliche Konsequenzen haben kann

    Ein SCHUFA-Eintrag: Für Verbraucher oft ein Schlag ins Kontor, für Gläubiger eine potenzielle Haftungsfalle. Doch was passiert, wenn ein Eintrag rechtlich angreifbar ist? Ein aktuelles Urteil des OLG Schleswig-Holstein macht deutlich, wie hoch die rechtlichen Hürden bei der Forderungsmeldung sind – und welche Konsequenzen drohen, wenn diese nicht eingehalten werden.

    Das Urteil: Differenzierte Forderungsmeldung als Pflicht
    Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (OLG) hat am 22. November 2024 ein wegweisendes Urteil gefällt (Az. 17 U 2/24), das die Anforderungen an die Meldung offener Forderungen an Wirtschaftsauskunfteien wie die SCHUFA deutlich präzisiert. Im Mittelpunkt steht die Frage, unter welchen Umständen eine solche Meldung gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen kann.

    Das OLG Schleswig-Holstein stellte klar, dass eine undifferenzierte Meldung von Forderungen unrechtmäßig sein kann, wenn sich Haupt- und Nebenforderungen nicht eindeutig trennen lassen. Diese Praxis verstößt gegen die DSGVO, insbesondere gegen Art. 6 Abs. 1, der die rechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten regelt.

    Hintergrund

    Ein Energieversorgungsunternehmen hatte offene Forderungen, bestehend aus Hauptforderungen (z. B. Paketverbrauch) und Nebenforderungen (z. B. Mahngebühren, Verzugsschaden), an ein Inkassounternehmen abgetreten. Dieses meldete später die Gesamtsumme als Negativeintrag bei der SCHUFA. Der betroffene Verbraucher klagte erfolgreich auf Widerruf des Eintrags, da die Forderung teilweise verjährt und die Meldung undifferenziert war.

    Was das Urteil für Gläubiger und Inkassounternehmen bedeutet

    Das OLG-Urteil zeigt deutlich, dass Forderungen sorgfältig geprüft werden müssen, bevor sie an Wirtschaftsauskunfteien gemeldet werden. Es gibt mehrere Aspekte, die dabei beachtet werden sollten:

    1. Klare Trennung von Haupt- und Nebenforderungen
      • Forderungen wie Mahngebühren, Verzugsschäden oder Überweisungsgebühren müssen separat aufgeführt werden.
      • Nur unstreitige und fällige Hauptforderungen können rechtmäßig gemeldet werden.
    2. Verjährung beachten
      • Verjährte Forderungen dürfen in der Regel nicht gemeldet werden.
      • Die Verarbeitung solcher Daten ist nur in Ausnahmefällen zulässig, wenn sie nachweislich den berechtigten Interessen des Gläubigers oder eines Dritten dient.
    3. Datenschutzkonforme Verarbeitung
      • Nach Erwägungsgrund 71 der DSGVO sind Gläubiger verpflichtet, organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um Fehler bei der Datenverarbeitung zu minimieren.
      • Eine pauschale Meldung von undifferenzierten Forderungen widerspricht diesen Anforderungen.
    4. Rechtsfolgen bei Verstößen
      • Unrechtmäßige Einträge können widerrufen werden.
      • Betroffene Verbraucher haben einen Anspruch auf Schadensersatz, sofern ein nachweisbarer Schaden durch die Meldung entstanden ist.

    Ihre Rechte als Verbraucher: Was tun bei unrechtmäßigen SCHUFA-Einträgen?

    Verbraucher, die von einem unrechtmäßigen SCHUFA-Eintrag betroffen sind, haben verschiedene rechtliche Möglichkeiten:

    1. Prüfung des Eintrags
      • Fordern Sie eine Selbstauskunft bei der SCHUFA an, um die gemeldeten Daten zu prüfen.
      • Stellen Sie sicher, dass die Forderung detailliert aufgeführt ist (Hauptforderung vs. Nebenforderungen).
    2. Widerruf verlangen
      • Wenden Sie sich an den meldenden Gläubiger oder das Inkassounternehmen und fordern Sie den Widerruf des Eintrags.
      • Berufen Sie sich dabei auf die DSGVO, insbesondere Art. 6 Abs. 1.
    3. Schadensersatz geltend machen
      • Falls Ihnen durch den Eintrag ein nachweisbarer Schaden entstanden ist (z. B. Ablehnung eines Kredits), können Sie Schadensersatz nach § 82 DSGVO fordern.

    Checkliste für Gläubiger:

    So vermeiden Sie rechtliche Probleme
    Damit Ihre Forderungsmeldung rechtlich Bestand hat, sollten Sie die folgenden Punkte beachten:

    • Differenzierung: Trennen Sie Hauptforderungen (z. B. Kaufpreis) klar von Nebenforderungen (z. B. Zinsen).
    • Rechtsmäßigkeit: Prüfen Sie die Fälligkeit und Unstreitigkeit der Forderung.
    • Verjährung: Verarbeiten Sie keine verjährten Forderungen ohne rechtlichen Grund.
    • Dokumentation: Halten Sie alle relevanten Unterlagen bereit, um die Rechtmäßigkeit der Forderung nachzuweisen.
    • Schulung: Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter für datenschutzrechtliche Anforderungen.

    Fazit:

    Rechtssicher handeln – Vertrauen aufbauen

    Das Urteil des OLG Schleswig-Holstein ist ein klarer Hinweis darauf, wie wichtig eine sorgfältige und datenschutzkonforme Bearbeitung von Forderungen ist. Für Gläubiger und Inkassounternehmen bedeutet dies, dass sie ihre internen Prozesse optimieren müssen, um rechtliche und reputationsbezogene Risiken zu minimieren.

    Für Verbraucher stärkt das Urteil die Rechte gegen unrechtmäßige SCHUFA-Einträge und zeigt, dass der Datenschutz ein scharfes Schwert im Kampf gegen fehlerhafte Meldungen sein kann.

    👉 Vertrauen Sie auf unsere Expertise im Inkasso- und Forderungsmanagement. Kontaktieren Sie uns jetzt – wir sind für Sie da!
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