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Monat: Oktober 2024

  • Kostenloses Inkasso oder kostenneutrales Inkasso?

    Kostenloses Inkasso oder kostenneutrales Inkasso?

    Kostenneutrales Inkasso ist nicht gleich kostenloses Inkasso! Was das Urteil des LG Saarbrücken für Inkassodienstleister bedeutet:

    Das Landgericht Saarbrücken hat in einem diesjährigen Urteil (Az.: 13 S 43/23, vom 22. Februar 2024) klargestellt, dass der Begriff „kostenneutrales Inkasso“ nicht mit „kostenloses Inkasso“ gleichzusetzen ist. Inkassodienstleister können somit im Rahmen ihrer Geschäftsbedingungen den Begriff „kostenneutral“ verwenden, solange sie deutlich machen, dass hierdurch lediglich gemeint ist, dass die anfallenden Kosten durch die erfolgreiche Beitreibung gedeckt werden und nicht vom Auftraggeber zusätzlich gezahlt werden müssen.

    Das Gericht urteilte, dass es im Geschäftsleben unüblich und lebensfremd sei, davon auszugehen, dass ein Inkassodienstleister seine Leistungen kostenlos anbietet. Der durchschnittliche Geschäftskunde dürfe daher nicht erwarten, dass der Begriff „kostenneutrales Inkasso“ die Kostenfreiheit der Leistungen bedeutet. Vielmehr sei „kostenneutral“ so zu verstehen, dass Kosten anfallen, diese aber vom Schuldner getragen werden, wenn die Forderung erfolgreich beigetrieben wird. Daher sollte klar sein, dass kostenloses Inkasso nicht das Gleiche bedeutet.

    Unterschiedliche Einschätzungen bei Privatpersonen

    Wichtig ist jedoch zu beachten, dass diese juristische Einschätzung möglicherweise nicht immer gilt, wenn der Auftraggeber eine Privatperson ist. Anders als bei Unternehmern oder Geschäftskunden fehlt Privatpersonen häufig das notwendige Wissen oder Verständnis für die Unterscheidung zwischen „kostenneutralem Inkasso“ und „kostenlosem Inkasso“. Privatkunden könnten den Begriff als irreführend interpretieren und annehmen, dass überhaupt keine Kosten entstehen. Hier besteht für Inkassodienstleister eine besondere Pflicht, diese Unterscheidung klar und verständlich zu erklären, um Missverständnisse zu vermeiden. Für diese Personen muss klar verständlich sein, dass Inkasso kostenlos oft missverständlich ist.

    Im Umkehrschluss ergibt sich aus dem Urteil, dass für Privatkunden die Erwartungshaltung differenziert betrachtet werden muss, da sie weniger Erfahrung mit solchen Geschäftsprozessen haben. Bei einer missverständlichen Kommunikation könnte dies zu Problemen führen, insbesondere im Hinblick auf das Verbraucherschutzrecht.

    Quellen:
    LG Saarbrücken, Urteil vom 22.02.2024, Az.: 13 S 43/23

    Fazit

    Das Urteil des Landgerichts Saarbrücken stärkt die Position von Inkassodienstleistern im B2B-Bereich, wenn es um die Verwendung des Begriffs „kostenneutral“ geht. Im geschäftlichen Umfeld wird erwartet, dass Auftraggeber diesen Begriff korrekt verstehen. Doch im Privatkundenbereich ist Vorsicht geboten. Hier sollten Inkassodienstleister sicherstellen, dass ihre Kommunikation so eindeutig wie möglich ist, um Unklarheiten zu vermeiden. Die klare Unterscheidung zu kostenlosem Inkasso ist daher entscheidend.

    Fragenkatalog zum Artikel „Kostenneutral ist nicht gleich kostenlos“

    Was bedeutet „kostenneutral“ im Zusammenhang mit Inkassodienstleistungen?

    Der Begriff „kostenneutral“ bedeutet, dass zwar Kosten anfallen, diese aber durch die erfolgreich beigetriebene Forderung gedeckt werden. Der Auftraggeber trägt keine zusätzlichen Kosten, wenn die Forderung erfolgreich eingetrieben wird.

    Warum hat das Landgericht Saarbrücken entschieden, dass kostenneutral nicht gleich kostenlos ist?

    Antwort: Das Gericht stellte fest, dass es unüblich wäre, wenn Inkassodienstleister ihre Leistungen gratis anbieten würden. Der Begriff „kostenneutral“ deutet lediglich darauf hin, dass die Kosten durch die Forderung gedeckt werden, nicht aber, dass die Dienstleistung kostenlos ist.

    In welchem Fall könnte ein Kunde den Begriff „kostenneutral“ missverstehen?

    Besonders Privatpersonen, die weniger Erfahrung im Geschäftsleben haben, könnten den Begriff „kostenneutral“ fälschlicherweise als „kostenlos“ interpretieren. Daher ist es wichtig, den Unterschied klar zu erläutern.

    Gibt es Unterschiede in der Auslegung des Begriffs zwischen Privatpersonen und Geschäftskunden?

    Ja, das Urteil bezieht sich hauptsächlich auf Geschäftskunden, die davon ausgehen sollten, dass Inkassodienstleistungen nicht kostenlos sind. Bei Privatpersonen kann es jedoch zu Missverständnissen kommen, da sie weniger vertraut mit den Begrifflichkeiten sind.

    Welche Rolle spielt das Verbraucherschutzrecht in diesem Zusammenhang?

    Für Privatpersonen gelten besondere Schutzvorschriften, da sie häufig weniger Erfahrung in geschäftlichen Angelegenheiten haben. Inkassodienstleister müssen sicherstellen, dass sie den Begriff „kostenneutral“ klar und verständlich kommunizieren, um den Anforderungen des Verbraucherschutzes gerecht zu werden.

    Wie sollte ein Inkassodienstleister den Begriff „kostenneutral“ in seinen AGBs erklären?

    Der Begriff sollte so erläutert werden, dass der Kunde versteht, dass Kosten anfallen, diese jedoch nur durch eine erfolgreiche Beitreibung gedeckt werden. Es muss klar kommuniziert werden, dass „kostenneutral“ nicht „kostenlos“ bedeutet.

    Was könnte passieren, wenn ein Kunde den Begriff „kostenneutral“ falsch versteht?

    Sollte ein Kunde den Begriff als „kostenlos“ interpretieren und sich weigern, die anfallenden Gebühren zu zahlen, könnte dies zu einem Rechtsstreit führen. Inkassodienstleister sollten daher auf eine transparente und verständliche Kommunikation achten, um solche Missverständnisse zu vermeiden.

    Welche Maßnahmen kann ein Inkassounternehmen ergreifen, um Missverständnisse bei Privatpersonen zu vermeiden?

    Inkassounternehmen sollten in ihrer Kommunikation, insbesondere gegenüber Privatpersonen, den Begriff „kostenneutral“ ausführlich erklären. Sie könnten zum Beispiel detaillierte Hinweise auf der Webseite oder im Bestellprozess integrieren, um sicherzustellen, dass alle Kunden den Begriff korrekt verstehen.

    Welche Konsequenzen ergeben sich aus dem Urteil des Landgerichts Saarbrücken für Inkassodienstleister?

    Inkassodienstleister sollten ihre Vertragsbedingungen und die verwendeten Begriffe genau prüfen, um Missverständnisse zu vermeiden. Insbesondere sollte der Unterschied zwischen „kostenneutral“ und „kostenlos“ in den AGBs und in der Kommunikation deutlich hervorgehoben werden.

    Wie sollten Sie vorgehen, wenn ein Kunde den Begriff „kostenneutral“ falsch interpretiert?

    Sollte ein Kunde den Begriff missverstehen, ist es ratsam, ihn detailliert über die Bedeutung aufzuklären und gegebenenfalls rechtliche Schritte zu erwägen, falls die Forderung nicht beglichen wird.

    Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben oder rechtliche Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


  • KI? – Bei uns arbeiten und kommunizieren Menschen!

    KI? – Bei uns arbeiten und kommunizieren Menschen!

    Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Inkasso: Chancen und Risiken

    Die Inkassobranche durchläuft aktuell einen tiefgreifenden Wandel, bei dem Künstliche Intelligenz (KI) eine zunehmend wichtige Rolle spielt. Viele etablierte Unternehmen investieren massiv in KI-Technologien, um Effizienzsteigerungen zu erzielen und ihre Kommunikation mit Schuldnern zu automatisieren. Doch aus unserer Sicht birgt diese Entwicklung erhebliche Risiken, besonders wenn es um die persönliche und individuelle Ansprache der Parteien geht.

    Es wird viel darüber gesprochen, wie KI den Verifizierungsprozess automatisieren oder E-Mails effizienter analysieren kann. Aber Inkasso ist keine Schablone, in die sich alle möglichen Konstellationen pressen lassen. Jedes Schuldverhältnis ist einzigartig, und genau das macht die persönliche Ansprache so wichtig. Eine rein KI-basierte Kommunikation mag auf den ersten Blick Zeit und Ressourcen sparen, doch diese Standardisierung birgt die Gefahr, dass die individuellen Umstände eines Schuldners nicht angemessen berücksichtigt werden.

    Unserer Meinung nach wird der verstärkte Einsatz von KI, speziell im Masseninkasso, zu deutlich häufigeren Beschwerden führen. Schuldner und Gläubiger werden schnell merken, dass keine zielgerichtete und auf ihre spezifische Situation abgestimmte Kommunikation mehr stattfindet. Ein Bot kann zwar Prozesse automatisieren, aber er kann keine menschliche Sensibilität in schwierigen Verhandlungen oder Konflikten bieten. Wir sind überzeugt: Etablierte Inkassounternehmen können es sich schlichtweg nicht leisten, die menschliche Komponente komplett durch KI zu ersetzen.

    Natürlich erkennen wir an, dass technologische Entwicklungen wie KI auch Chancen bieten können – gerade in der Prozessoptimierung. Aber der Kern einer erfolgreichen Inkassotätigkeit bleibt der persönliche, differenzierte Kontakt zu den Beteiligten. Der Mensch muss weiterhin die zentrale Rolle in der Kommunikation spielen, um den oft emotional aufgeladenen Inkassoprozess sensibel und effektiv zu steuern.

    Das Team der ISE deutsche Inkasso e.K.:

    Wir setzen auf einen ausgewogenen Ansatz: Technik kann unterstützen, aber sie darf nicht die menschliche Intelligenz und Erfahrung im Umgang mit komplexen Schuldverhältnissen verdrängen.

  • Factoring: Der Trugschluss der „Sicherheit“ und hohe fixe Kosten

    Factoring: Der Trugschluss der „Sicherheit“ und hohe fixe Kosten

    Wirtschaftliche Unterschiede zwischen Factoring und Inkasso

    Factoring wird oft als ein Instrument angepriesen, das Unternehmen durch den schnellen Zugang zu Liquidität und einen umfassenden Schutz vor Forderungsausfällen Sicherheit bietet. In der Praxis bedeutet dies jedoch, dass Unternehmen ihre Forderungen verkaufen, um die vermeintlich sichere Liquidität sofort zu erhalten. Diese Sicherheit hat allerdings einen hohen Preis, der sich direkt auf die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens auswirkt:

    1. Hohe fixe Kosten und geringe Margen:
      Die Kosten für Factoring sind in der Regel fix und beinhalten Abschläge von 3 bis 9 % auf die Forderungen. Diese Abschläge reduzieren die Einnahmen, und bei Unternehmen mit ohnehin engen Margen kann dies die Wirtschaftlichkeit erheblich beeinträchtigen. Selbst wenn ein Unternehmen mit dem Factor günstige Konditionen aushandeln kann, bleiben die Fixkosten des Factorings ein erheblicher Belastungsfaktor. Gerade in Branchen mit geringem Preissetzungsspielraum – etwa im Handel oder der Fertigungsindustrie – können diese Kosten kaum auf den Endkunden umgelegt werden.
    2. Keine Flexibilität bei der Kostenanpassung:
      Factoring-Verträge sind häufig auf lange Laufzeiten ausgelegt, sodass Unternehmen an feste Kostenstrukturen gebunden sind, unabhängig davon, wie sich ihre finanzielle Situation entwickelt. Im Gegensatz zum Inkasso, das je nach Bedarf eingesetzt werden kann, zwingen Factoring-Verträge das Unternehmen, immer wieder Forderungen abzutreten, wodurch sich diese Kosten über die Zeit summieren. Unternehmen verlieren somit die Flexibilität, Kosten zu senken oder alternative Lösungen zu wählen, wenn sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ändern.
    3. Kosten lassen sich selten auf Kunden abwälzen:
      Anders als bei normalen Betriebskosten, die zum Teil durch Preiserhöhungen an Kunden weitergegeben werden können, ist es in der Regel schwierig, die Fixkosten des Factorings auf den Kunden umzulegen. Der Grund liegt darin, dass Factoring-Kosten direkt mit dem Forderungseinzug verbunden sind und somit aus den eigenen Betriebsmitteln finanziert werden müssen. Insbesondere in wettbewerbsintensiven Märkten, wo Preise konstant niedrig gehalten werden müssen, bleibt den Unternehmen keine andere Wahl, als die Factoring-Kosten aus den ohnehin schmalen Margen zu decken. Dies schwächt langfristig die Wettbewerbsfähigkeit und verringert die Profitabilität des Unternehmens.
    4. Verkauf der Sicherheit gegen Liquiditätsverluste:
      Die scheinbare Sicherheit des Factoring basiert auf der Absicherung gegen Zahlungsausfälle. Allerdings ist es fraglich, ob diese Sicherheit die hohen Kosten rechtfertigt, insbesondere da Unternehmen dafür einen Teil ihrer Forderungen abtreten müssen. Letztlich verkauft das Unternehmen also die Chance auf den vollständigen Forderungseinzug gegen einen schnellen, aber reduzierten Liquiditätszufluss. Dies ist wirtschaftlich nur dann sinnvoll, wenn das Unternehmen tatsächlich eine akute Liquiditätskrise hat – was in den meisten Fällen nicht der Regelfall ist. Die vermeintliche Sicherheit, die Factoring bietet, erkauft sich das Unternehmen also mit einem teuren Verzicht auf den vollen Forderungsbetrag.
    5. Offenlegung des Factorers
      Factoringgesellschaften lassen sich gegen die Finanzierung der Rechnungen alle Rechte abtreten und bestehen darauf, dass der Schuldner darüber informiert werden muss, dass eine Zahlung mit schuldbefreiender Wirkung nur noch an den Factorer möglich ist. Neben den datenschutzrechtlichen Weiterungen, fällt in vielen Branchen ein schlechtes Licht auf den Gläubiger. Während beim Inkasso nur mit dem säumigen Schuldner kommuniziert wird, erfährt beim Factoring jeder Kunde davon.

    Inkasso: Wirtschaftlichere Lösung mit maximaler Flexibilität

    Im Gegensatz dazu bietet Inkasso eine wesentlich wirtschaftlichere und flexiblere Lösung. Das Inkasso verursacht in der Regel keine direkten Kosten für das Unternehmen, da diese Kosten überwiegend vom Schuldner zu tragen sind. Der Gläubiger muss keine Abschläge oder laufenden Gebühren akzeptieren, sondern erhält im Erfolgsfall den vollen Forderungsbetrag. Zudem gibt es einige entscheidende wirtschaftliche Vorteile:

    1. Keine Fixkosten, keine langfristigen Verpflichtungen:
      Im Gegensatz zu Factoring verursacht das Inkasso keine laufenden Fixkosten. Unternehmen können auf die Dienstleistungen eines Inkassobüros zurückgreifen, wenn sie sie benötigen, und zahlen in der Regel nur dann eine Erfolgsprovision, wenn das Geld tatsächlich eingetrieben wird. Das bedeutet, dass Inkasso wirtschaftlich betrachtet deutlich flexibler und weniger belastend für das Unternehmen ist, da es nur dann Kosten verursacht, wenn tatsächlich Forderungen realisiert werden.
    2. Voller Forderungseinzug ohne Abschlag:
      Beim Inkasso entfällt der Abschlag, den Unternehmen beim Factoring in Kauf nehmen müssen. Das bedeutet, dass der volle Betrag der Forderung – abzüglich der üblichen Erfolgsprovision – im Erfolgsfall an das Unternehmen zurückfließt. Im Vergleich zu den 3 bis 9 % Abschlag beim Factoring ist dies ein erheblicher Vorteil, der die Rentabilität und Liquidität des Unternehmens verbessert, ohne dass dauerhafte oder erhebliche Einschnitte in die Margen erfolgen.
    3. Flexibilität und Kostenkontrolle:
      Unternehmen haben bei der Beauftragung eines Inkassodienstes die volle Kontrolle darüber, wann und in welchem Umfang sie die Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Dies ermöglicht es ihnen, ihre Kosten flexibel zu steuern und nur dann Ausgaben zu tätigen, wenn dies wirtschaftlich sinnvoll ist. Gerade in Branchen, die nicht regelmäßig auf externe Finanzierung angewiesen sind, ist diese Flexibilität ein entscheidender Vorteil gegenüber den starren Vertragsstrukturen des Factorings.

    Schlussfolgerung: Inkasso als wirtschaftlich überlegene Alternative

    Factoring mag in besonderen Situationen sinnvoll sein, insbesondere wenn ein akuter Liquiditätsbedarf besteht. Doch für die meisten Unternehmen und Branchen ist der Einsatz von Inkasso langfristig die wirtschaftlichere und flexiblere Alternative. Während Factoring vermeintlich Sicherheit bietet, erkauft sich das Unternehmen diese durch hohe Fixkosten und den Verzicht auf den vollen Forderungseinzug. Inkasso hingegen bietet flexible Lösungen, die das volle Potenzial der Forderung realisieren, ohne die laufende Liquidität des Unternehmens zu belasten.

    Unternehmen, die ihre Liquidität sichern und gleichzeitig Kosten minimieren wollen, sollten daher genau abwägen, ob die hohen und unveränderlichen Kosten des Factorings die richtige Wahl sind – oder ob Inkasso nicht eine wirtschaftlichere und flexiblere Lösung darstellt.

  • Digitalisierung der Zwangsvollstreckung:

    Digitalisierung der Zwangsvollstreckung:

    Ein erster Schritt in die richtige Richtung

    Als erfahrenes Inkassounternehmen begrüßen wir den jüngst vorgestellten Gesetzentwurf zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung ausdrücklich. Der Entwurf stellt zwar keinen großen Wurf dar, ist jedoch ein wichtiger erster Schritt, um das derzeitige System der hybriden Aktenführung aus Papier und digitalen Daten effizienter zu gestalten. Wir teilen die Einschätzung des Bundesverbandes Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU), dass die geplanten Maßnahmen zur Vereinheitlichung und Digitalisierung von Prozessen dringend notwendig sind, um den Zwangsvollstreckungsprozess in Deutschland zu modernisieren.

    Warum die Digitalisierung der Zwangsvollstreckung wichtig ist

    Inkassounternehmen wie das unsere sind ein zentraler Akteur im Bereich der Zwangsvollstreckung: Nach Schätzungen entfallen etwa zwei Drittel aller Zwangsvollstreckungsaufträge auf Inkassodienstleister. Der aktuelle Gesetzentwurf hat das Potenzial, unseren Alltag erheblich zu vereinfachen und effizienter zu gestalten. Durch den Wegfall des Papierchaos und die vollständige Umstellung auf digitale Prozesse sollen Fehlerquellen minimiert, Zeit gespart und Kosten gesenkt werden – Vorteile, die nicht nur uns, sondern auch unseren Kunden zugutekommen werden. Laut dem Bundesjustizministerium wird allein die Wirtschaft und Verwaltung durch die Digitalisierung jährlich um 1,5 Millionen Euro entlastet.

    Verbesserungen sind noch möglich

    Auch wenn wir die Vorteile des aktuellen Gesetzentwurfs ausdrücklich begrüßen, sehen wir – ebenso wie der BDIU – noch weiteres Optimierungspotenzial. Besonders die Schaffung einer zentralen Datenbank für Zwangsvollstreckungen wäre ein entscheidender Schritt, um die Transparenz und Effizienz weiter zu steigern. Angesichts von mehr als 6 Millionen Fällen, die jährlich vom Inkasso ins gerichtliche Mahnwesen überführt werden, sowie den rund 50 bis 70 Millionen bereits existierenden Titeln, wäre eine zentrale, digitale Verwaltung dieser Daten ein großer Gewinn.

    Eine solche zentrale Datenbank könnte nicht nur uns als Inkassounternehmen die Arbeit erleichtern, sondern würde auch den Schuldnerschutz verbessern und die Nachverfolgbarkeit von Forderungen vereinfachen. Leider wurde dieses Thema im aktuellen Entwurf nicht ausreichend berücksichtigt, weshalb wir – genau wie der BDIU – hoffen, dass der parlamentarische Prozess hier noch nachbessern wird.

    Fazit

    Der vorgelegte Gesetzentwurf zur Digitalisierung der Zwangsvollstreckung ist zweifellos ein Schritt in die richtige Richtung. Durch die Vereinheitlichung der Prozesse werden Inkassounternehmen wie wir in der Lage sein, Forderungen noch effizienter und kostengünstiger durchzusetzen. Wir setzen uns jedoch weiterhin dafür ein, dass der Gesetzgeber eine umfassendere Lösung in Betracht zieht, die eine zentrale Datenbank beinhaltet. Nur so kann die Digitalisierung der Zwangsvollstreckung ihr volles Potenzial entfalten und den Justizstandort Deutschland langfristig stärken.

    Wir bleiben gespannt auf die weitere Entwicklung und unterstützen den eingeschlagenen Weg, denn die Zukunft der Zwangsvollstreckung ist digital!

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