Rechtssicherheit bei Domainenpfändung
Die Domaine eines Marktteilnehmers kann ein wertvolles Gut sein. Diese Idee hatten schon viele Gläubiger und die Registrierungsstellen (NIC, DENIC, etc.) für die Inhaberschaft wurden
Die Domaine eines Marktteilnehmers kann ein wertvolles Gut sein. Diese Idee hatten schon viele Gläubiger und die Registrierungsstellen (NIC, DENIC, etc.) für die Inhaberschaft wurden
Zuständige Registrierungsbehörde
Landgerichtspräsidenten des LG Mainz, unter der Registrierungsnummer: 75 E – 265/12, für das gesamte Bundesgebiet zugelassener Inkassodienstleister.
Kommunikation
Telefon 06571 99 99 222
Telefax 06571 99 99 233
E-Mail: info@deutsche-inkasso.de
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