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Kategorie: Insolvenz

  • Insolvenzforderungen verstehen – So schützen Sie Ihr Unternehmen vor finanziellen Verlusten

    Insolvenzforderungen verstehen – So schützen Sie Ihr Unternehmen vor finanziellen Verlusten


    „Insolvenz? Was bedeutet das für meine Forderungen?“

    Für viele Unternehmer ist es ein Alptraum: Ein Kunde meldet Insolvenz an, und plötzlich scheint das hart verdiente Geld für erbrachte Leistungen oder gelieferte Waren verloren. Doch das muss nicht sein! Mit den richtigen Schritten können Sie auch in der Insolvenz des Schuldners Ihre Forderungen geltend machen. Keine Sorge, wir erklären das ohne komplizierten Juristenjargon.


    „Erste Hilfe bei Insolvenzmeldungen“

    Wenn ein Kunde Insolvenz anmeldet, bedeutet das, dass alle laufenden Rechtsstreitigkeiten sofort gestoppt werden – das nennt man eine Verfahrensunterbrechung (§ 240 ZPO). Was tun Sie also, wenn Sie bereits dabei waren, Ihre Forderungen einzutreiben? Die Lösung: Sie können den Rechtsstreit wieder aufnehmen, aber nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen.

    Bevor wir dazu kommen, ist der wichtigste erste Schritt: Melden Sie Ihre Forderung im Insolvenzverfahren an (§ 174 InsO). Ohne diese Anmeldung haben Sie keine Chance, Ihr Geld zu sehen.


    „Wann darf ich den Rechtsstreit wieder aufnehmen?“

    Hier wird es spannend: Der Gesetzgeber hat klare Regeln, wann und wie Sie einen unterbrochenen Rechtsstreit aufnehmen können. Entscheidend ist, dass:

    1. Ihre Forderung wirksam im Insolvenzverfahren angemeldet wurde (§ 174 InsO).
    2. Die Forderung im Rahmen des Verfahrens geprüft wurde (§§ 176, 177 InsO).
    3. Die Forderung bestritten bleibt oder der Schuldner ihr widersprochen hat (§ 179 InsO).

    Das klingt kompliziert, oder? Aber keine Sorge, Ihr Inkassodienstleister kann Sie hier gezielt unterstützen.


    „Ich habe doch schon einen Titel – was nun?“

    Eine gute Nachricht: Wenn Sie bereits einen vollstreckbaren Schuldtitel oder ein Endurteil über die Forderung haben, stehen Ihre Chancen gut. In diesem Fall obliegt es dem Schuldner, den Rechtsstreit aufzunehmen, wenn er die Forderung weiterhin bestreiten möchte (§ 184 Abs. 2 InsO). Für Sie bedeutet das: Abwarten und die richtigen Schritte planen.

    Tipp: Bewahren Sie solche Titel gut auf, denn sie sind Ihre stärkste Waffe im Insolvenzverfahren.


    „Warum ist das alles so wichtig?“

    Ein Insolvenzverfahren ist keine Einladung, Forderungen einfach mal anzumelden und abzuwarten. Es ist ein geregelter Prozess, in dem der Insolvenzverwalter alle Gläubiger gleich behandelt (§ 87 InsO). Wer sich nicht an die Regeln hält, bleibt im schlimmsten Fall auf seinen Forderungen sitzen. Der Bundesgerichtshof hat das kürzlich noch einmal klargestellt: Die Einhaltung der insolvenzrechtlichen Vorschriften ist eine zwingende Voraussetzung, damit ein Gericht Ihren Fall überhaupt verhandelt (§ 180 Abs. 2 InsO).

    Das bedeutet: Kein korrektes Verfahren, kein Geld.


    „Was kann ich als Unternehmer tun?“

    Wenn Sie zum ersten Mal mit einer Insolvenzforderung konfrontiert sind, fühlen Sie sich vielleicht überfordert. Hier einige Schritte, die Sie sofort umsetzen können:

    1. Forderung prüfen: Stellen Sie sicher, dass Ihre Forderung rechtlich einwandfrei ist (§ 174 InsO).
    2. Forderung anmelden: Das ist die Grundvoraussetzung, um im Insolvenzverfahren berücksichtigt zu werden (§ 175 InsO).
    3. Unterstützung suchen: Ein erfahrenes Inkassounternehmen für Insolvenzrecht kann den Prozess deutlich erleichtern.

    „Fazit: Ihr Geld ist nicht verloren – aber handeln Sie richtig!“

    Auch wenn es auf den ersten Blick kompliziert erscheint, haben Sie als Gläubiger im Insolvenzverfahren gute Chancen, Ihr Geld zurückzubekommen – vorausgesetzt, Sie kennen die Spielregeln. Eine professionelle Unterstützung macht hier den Unterschied. Denken Sie daran: Jede offene Rechnung ist bares Geld, das Ihrem Unternehmen fehlt.

    Mit der richtigen Strategie und den passenden Partnern an Ihrer Seite sind Sie bestens gewappnet, um auch bei Insolvenzen nicht auf der Strecke zu bleiben.


    Haben Sie Fragen zu Insolvenzforderungen?

    Kontaktieren Sie uns – wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und kümmern uns um Ihre offenen Forderungen. Gemeinsam finden wir eine Lösung, die zu Ihrem Unternehmen passt!


    Randnotizen

    • § 240 ZPO: Unterbrechung von Verfahren durch Insolvenz.
    • § 174 InsO: Anmeldung der Forderungen im Insolvenzverfahren.
    • § 176 InsO: Prüfung der Forderungen durch den Insolvenzverwalter.
    • § 179 InsO: Streitigkeiten über Forderungen.
    • § 180 Abs. 2 InsO: Sachurteilsvoraussetzungen im Insolvenzverfahren.
    • § 184 Abs. 2 InsO: Aufnahme eines Verfahrens bei bestrittenen Forderungen.
    • § 87 InsO: Gleichbehandlung der Insolvenzgläubiger.
  • Reformation beim Insolvenzanfechtungsrecht

    Reformation beim Insolvenzanfechtungsrecht

    Insolvenzanfechtungsrecht: 10 Jahre zittern

    Viele Unternehmer haben schon Bekanntschaft gemacht mit Insolvenzverwaltern und dem Insolvenzanfechtungsrecht. Mit Insolvenzverwaltern die Kundenzahlungen zurückforderten, haben die wenigsten bis heute Bekanntschaft machen müssen. Aber, das bestehende Insolvenzrecht macht es den Insolvenzverwaltern sehr leicht, Zahlungen bis zu einem Zeitraum von 10 Jahren zurückzufordern, meinen viele Marktteilnehmer. Der Insolvenzverwalter greift hier auf die so genannte Vorsatzanfechtung zurück. Die Insolvenzverwalter stehen oft vor dem Problem, dass die vorhandenen Mittel für die Bezahlung von deren Tätigkeit bei weitem nicht ausreichend sind. Das liegt ja auch in der Natur der Sache, hätte doch das Unternehmen sonst keine Insolvenz angemeldet. Mit der Anfechtung von Verträgen mit vollständigem Leistungsausgleich (kongruente Deckung) verschaffen sich viele Insolvenzverwalter die notwendigen liquiden Mittel, um ein Insolvenzverfahren nicht mangels Masse ablehnen zu müssen. Die aktuelle Gesetzeslage zu Gunsten der Insolvenzverwalter stellt mehr und mehr ein großes Problem für die solventen Marktteilnehmer dar. Das hat auch der Gesetzgeber mittlerweile erkannt.

    Planungssicherheit für Unternehmer

    Die Insolvenz des Unternehmers ist eine Sache, die Rückforderung von Zahlungen, die teilweise bis zu 10 Jahre in die Vergangenheit reichen sollen, jedoch eine ganz Andere. Denn, und das ist das große Problem, vor dieser Rückforderung kann man sich selbst dann nicht schützen, wenn man mit seinem Kunden Vorkasse oder Barzahlung vereinbart hat. Im Gegenteil, der Insolvenzverwalter nimmt dies noch als Indiz, dass man um die schlechte Zahlungsmoral des jetzt insolventen Unternehmens wusste und aus diesem Grund auf Vorkasse oder Barzahlung bestanden hat.

    Weitere Schritte nowendig

    Der wichtigste Schritt war die Verkürzung der Anfechtungsfrist von derzeit maximal 10 Jahren. So ist jetzt beschlossen worden, die Anfechtungsfrist bei Geschäften mit vollständigem Leistungsausgleich auf vier Jahre zu verkürzen. Weitere Änderungen, wie das Bargeschäftsprivileg oder die Zinsregelung fließen ebenfalls noch in diese Gesetzesänderung mit ein. Ob die Anpassungen der Gesetze die vielfältigen Probleme betroffener Unternehmer tatsächlich abschwächen oder ausschalten, wird die Praxis zeigen. Die wichtigste Regelung war unseres Erachtens die massive Verkürzung der Anfechtungsfrist.

    Was tun, wenn der Insolvenzverwalter Forderungen stellt?

    Wenn es um Geld geht, hört die Freundschaft, in diesem Fall ist es dann die Freundlichkeit, auf! Mag der Brief vom Insolvenzverwalter auch erst mal den schönen Morgen verderben. Was Sie jedoch auf keinen Fall tun sollten, ist kommentarlos zahlen. Egal aus welchem Rechtsgrund von Ihnen vermeintlich rechtmäßige Rückzahlungen erwartet werden. Gehen Sie IMMER zuerst zu einem Rechtsanwalt. (Ob in dieser Angelegenheit auch ein Inkassodienstleister helfen kann, ist durchaus kritisch zu sehen. Schließlich geht es nicht um den Einzug einer Forderung, sondern um die Abwehr einer Forderung.) Selbst, wenn sich hinterher herausstellen sollte, dass der Insolvenzverwalter im Recht war, ist doch meist weniger zu bezahlen, als im ersten Anschreiben gefordert wurde.

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