Telefon 06571 99 99 222

E-Mail: info@deutsche-inkasso.de

Bürozeiten: Mo-Fr: 9 bis 12 und Mo, Di, Do: 13 bis 16 Uhr

Monat: Oktober 2023

  • Außergerichtliches Anerkenntnis: Vorteile für Gläubiger

    Außergerichtliches Anerkenntnis: Vorteile für Gläubiger

    Das außergerichtliche Anerkenntnis mit Hilfe des Inkassodienstleisters

    Das außergerichtliche Anerkenntnis ist eine Form der Einigung zwischen Gläubiger und Schuldner, die ohne ein Gerichtsverfahren erzielt wird. Für Gläubiger bietet dies eine Reihe von Vorteilen, die sowohl wirtschaftlicher als auch rechtlicher Natur sind.

    Vorteile des außergerichtlichen Anerkenntnisses:

    1. Zeit- und Kostenersparnis: Ein Gerichtsverfahren kann langwierig und teuer sein. Ein außergerichtliches Anerkenntnis spart beiden Parteien Zeit und Geld.
    2. Flexibilität: Bei einem außergerichtlichen Anerkenntnis können individuelle Vereinbarungen getroffen werden, die auf die speziellen Bedürfnisse des Schuldners eingehen.
    3. Vermeidung von negativen Einträgen: Ein gerichtlicher Titel kann zu einem negativen Schufa-Eintrag führen, der die Kreditwürdigkeit des Schuldners beeinträchtigt.
    4. Erhalt der Geschäftsbeziehung: Ein außergerichtlicher Vergleich kann dazu beitragen, die Beziehung zwischen Gläubiger und Schuldner zu erhalten.

    Praxisbeispiel:
    Herr Müller schuldet einem Unternehmen 5.000 Euro. Der Gläubiger hat mehrfach versucht, sich mit Herrn Müller zu einigen, jedoch ohne Erfolg. Die Kommunikation war angespannt, und es wurde kein Kompromiss gefunden. Daraufhin beauftragte das Unternehmen ein Inkassounternehmen. Das Inkassounternehmen verhandelte mit Herrn Müller und schlug eine Ratenzahlung vor. Herr Müller erkannte die Forderung an und stimmte einer monatlichen Rate von 250 Euro über 20 Monate zu, deren Einhaltung durch das Inkassounternehmen überwacht wurde. Hätte der Gläubiger selbst weiterverhandelt, hätte dies zu einem Gerichtsverfahren führen können, das weitere Kosten verursacht und die Beziehung zu Herrn Müller endgültig zerstört hätte.

    Wirtschaftlicher und rechtlicher Vorteil durch Inkassodienstleister:

    1. Professionalität: Inkassounternehmen haben Erfahrung in der Forderungsbeitreibung und können daher effektiv und professionell verhandeln.
    2. Rechtssicherheit: Inkassounternehmen kennen die rechtlichen Rahmenbedingungen und können sicherstellen, dass alle Vereinbarungen rechtlich korrekt sind.
    3. Kosteneffizienz: Die Einschaltung eines Inkassodienstleisters kann oft günstiger sein als der Gang zum Anwalt oder Gericht.
    Fazit

    Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das außergerichtliche Anerkenntnis für Inkassounternehmen eine effektive Möglichkeit darstellt, Forderungen beizutreiben, ohne die Beziehung zum Schuldner zu gefährden. Es bietet sowohl wirtschaftliche als auch rechtliche Vorteile und kann dazu beitragen, langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren zu vermeiden.

  • Inhaltskontrolle als Schutz vor Übervorteilung

    Inhaltskontrolle als Schutz vor Übervorteilung

    Die Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff BGB ist eine Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuches, die vor allem für Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gilt. Sie ermöglicht die Überprüfung von Vertragsklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf ihre Wirksamkeit. Ziel dieser Regelung ist es, den schwächeren Vertragspartner vor unangemessener Benachteiligung durch den stärkeren Vertragspartner zu schützen.

    1. Inhaltskontrolle im Überblick
    • 305 BGB regelt die Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen in den Vertrag.
    • Die §§ 306-309 BGB enthalten Vorschriften über unwirksame Klauseln.
    • 310 BGB regelt den Anwendungsbereich der Inhaltskontrolle bei Verbraucherverträgen.
    • Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt.
    1. Probleme bei der Abtretung von Ansprüchen an Dritte:
    • Bei der Abtretung von Ansprüchen aus einem Vertrag an Dritte kann es zu Komplikationen kommen, da die AGB häufig Regelungen enthalten, die eine solche Abtretung ausschließen oder einschränken.
    • Der Dritte, an den der Anspruch abgetreten wurde, könnte Schwierigkeiten haben, den Anspruch durchzusetzen, wenn die Klausel, die die Abtretung einschränkt oder ausschließt, wirksam ist.
    • Auch könnte der ursprüngliche Vertragspartner unangemessen benachteiligt werden, wenn er durch die Abtretung seine Rechte aus dem Vertrag verliert.
    • Im Rahmen der Inhaltskontrolle können solche Klauseln jedoch als unwirksam angesehen werden, wenn sie den Vertragspartner unangemessen benachteiligen.

    Schutz vor Übervorteilung

    Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff BGB ein wichtiges Instrument ist, um sicherzustellen, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen fair sind und keine Partei unangemessen benachteiligt wird. Probleme können sich allerdings bei der Abtretung an Dritte ergeben, wenn die AGB Regelungen enthalten, die eine solche Abtretung einschränken oder verbieten.

  • Verbraucherschutz im Inkasso

    Verbraucherschutz im Inkasso

    Inhaltskontrolle, Abtretung und Inkasso: Was Verbraucher wissen sollten

    Die Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff BGB spielt im deutschen Zivilrecht, insbesondere bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), eine wichtige Rolle. Nach dieser Vorschrift können Vertragsklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf ihre Wirksamkeit überprüft werden, um den schwächeren Vertragspartner vor unangemessenen Benachteiligungen zu schützen. Besondere Relevanz erlangt das Thema im Zusammenhang mit Inkasso und Verbraucherschutz.

    1. Grundlagen der Inhaltskontrolle:
      Ein wesentliches Ziel der Inhaltskontrolle ist der Schutz des Verbrauchers vor missbräuchlichen und unklaren Vertragsklauseln. Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die den Verbraucher entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen, können für unwirksam erklärt werden. Dies gilt auch für Bestimmungen, die die Abtretung von Ansprüchen an Dritte einschränken oder ausschließen.
    2. Abtretung von Ansprüchen und ihre Problematik:
      In manchen Fällen treten Unternehmen oder Verbraucher ihre Forderungen an Dritte ab, meist an spezialisierte Inkassounternehmen. Dies kann zu Komplikationen führen, wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Klauseln enthalten, die eine solche Abtretung verbieten. Solche Klauseln können jedoch im Wege der Inhaltskontrolle unwirksam sein, wenn sie den Verbraucher unangemessen benachteiligen.
    3. Inkasso und Verbraucherschutz:
      Inkassounternehmen haben die Aufgabe, offene Forderungen einzutreiben. Leider gibt es auch in dieser Branche schwarze Schafe, die mit unlauteren Methoden oder überhöhten Gebühren versuchen, an das Geld der Verbraucher zu kommen. In solchen Fällen kann die Inhaltskontrolle ein wichtiges Mittel zum Schutz der Verbraucher sein. Versucht beispielsweise ein Inkassounternehmen, Gebühren aufgrund einer unwirksamen AGB-Klausel einzutreiben, kann sich der Verbraucher auf die Inhaltskontrolle berufen und die Forderung abwehren.

    AGB-Gesetze verstärken den Verbraucherschutz

    Die Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff BGB ist ein wichtiges Instrument des Verbraucherschutzes, das helfen kann, unfaire Vertragsbedingungen und -praktiken zu verhindern. Gerade im Bereich des Inkassos ist es für Verbraucher wichtig, ihre Rechte zu kennen und sich gegebenenfalls gegen unberechtigte Forderungen zu wehren. Es ist daher ratsam, sich bei Unsicherheiten oder Konflikten mit einem Inkassounternehmen rechtlich beraten zu lassen.

  • Wenn der Koch vor Wut kocht

    Wenn der Koch vor Wut kocht

    Pfändungsmöglichkeiten bei Autoren von Kochbüchern

    Die Pfändung von Einkommen und Vermögen ist ein Mittel, mit dem Gläubiger versuchen, ihre Forderungen gegenüber Schuldnern durchzusetzen. Wenn der Schuldner ein Autor von Kochbüchern ist, ergeben sich spezifische Pfändungsmöglichkeiten, die im Folgenden erläutert werden.

    1. Einnahmen aus Buchverkäufen: Wie bei anderen Autoren auch, stellt der Verkauf von Büchern die primäre Einnahmequelle eines Kochbuchautors dar. Diese Einnahmen können in Form von Tantiemen, also einem prozentualen Anteil am Verkaufspreis, oder als Festhonorar vereinbart werden. In beiden Fällen können diese Einkünfte gepfändet werden.
    2. Lizenzeinnahmen: Wenn das Kochbuch in andere Sprachen übersetzt, als Hörbuch umgesetzt oder für andere Medien adaptiert wird, können daraus Lizenzeinnahmen entstehen. Auch diese sind pfändbar.
    3. Einnahmen aus Nebenrechten: Dazu zählen beispielsweise Merchandising-Artikel, Kochkurse oder öffentliche Auftritte und Vorträge. Falls der Autor hieraus Einnahmen erzielt, können auch diese gepfändet werden.

    Das Windhundprinzip

    Das Windhundprinzip, auch als „First come, first served“-Prinzip bekannt, bedeutet, dass derjenige Gläubiger bevorzugt wird, der zuerst kommt. Im Kontext der Pfändung heißt das, dass der Gläubiger, der als Erster einen Pfändungsbeschluss erwirkt und diesen vollstrecken lässt, Vorrang vor späteren Gläubigern hat.

    Es ist daher für Gläubiger entscheidend, schnell zu handeln und ihre Forderungen rasch geltend zu machen. Andernfalls kann es passieren, dass andere Gläubiger schneller sind und das pfändbare Vermögen oder Einkommen des Schuldners bereits aufgebraucht ist.

    Erweiterte Pfändungsmöglichkeiten bei Autoren von Kochbüchern

    Neben den bereits erwähnten Pfändungsmöglichkeiten bei Autoren von Kochbüchern gibt es weitere, weniger offensichtliche Wege, wie Gläubiger an Geld vom Schuldner gelangen können:

    1. Urheberrechte: Die Urheberrechte an einem Kochbuch sind ein wertvolles Gut. Sie können von Gläubigern als Sicherheit verwendet oder sogar gepfändet und verkauft werden. Dies bedeutet, dass der Gläubiger potenziell die Rechte an zukünftigen Auflagen, Neuauflagen oder Bearbeitungen des Buches erhält.
    2. Digitale Inhalte und Online-Plattformen: Viele Köche und Autoren betreiben eigene Blogs, YouTube-Kanäle oder andere Online-Plattformen, auf denen sie Rezepte, Kochvideos oder andere Inhalte veröffentlichen. Einnahmen aus Werbung, Partnerschaften oder Abonnements dieser Plattformen können ebenfalls gepfändet werden.
    3. Verkauf von Rezepten an Dritte: Einige Autoren verkaufen ihre Rezepte an Restaurants, Catering-Unternehmen oder Lebensmittelhersteller. Diese Einnahmen sind ebenso pfändbar wie direkte Buchverkäufe.
    4. Gegenständliche Vermögenswerte: Ein Kochbuchautor könnte auch wertvolles Kochgeschirr, spezielle Küchengeräte oder andere Ausrüstung besitzen, die im Rahmen einer Sachpfändung verwertet werden kann.
    5. Reiserückvergütungen: Wenn der Autor auf Reisen geht, um Kochdemonstrationen zu geben, Workshops zu leiten oder an Events teilzunehmen, könnten sie Reisekostenrückvergütungen oder Honorare erhalten, die ebenfalls gepfändet werden können.
    6. Gastbeiträge und Kolumnen: Viele Kochbuchautoren schreiben Gastbeiträge für Magazine, Zeitungen oder Online-Portale. Die Honorare für solche Beiträge stellen eine weitere potenzielle Einnahmequelle dar, die Gläubigern zur Verfügung steht.
    7. Beteiligungen an Restaurants oder Geschäften: Einige erfolgreiche Kochbuchautoren könnten auch Beteiligungen an Restaurants, Cafés oder sogar eigenen Kochgeschäften haben. Diese Beteiligungen können in Form von Dividenden Einnahmen generieren oder im Falle einer Veräußerung Gewinne erzielen.
    Fazit

    Wenn ein Schuldner Einnahmen aus dem Verkauf von Kochbüchern oder damit verbundenen Tätigkeiten hat, gibt es verschiedene Möglichkeiten für Gläubiger, ihre Forderungen durch Pfändung durchzusetzen. Das Windhundprinzip spielt dabei eine zentrale Rolle und unterstreicht die Bedeutung von Schnelligkeit und Proaktivität im Pfändungsprozess.

    Die Pfändung von Einnahmen eines Kochbuchautors ist vielschichtig und kann über den einfachen Buchverkauf hinausgehen. Gläubiger, die ihre Forderungen effektiv durchsetzen möchten, sollten sich mit den verschiedenen Einkommensquellen des Schuldners vertraut machen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen, um sicherzustellen, dass alle möglichen Pfändungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden. Es lohnt sich, über den Tellerrand hinauszuschauen und alle potenziellen Einnahmequellen des Schuldners in Betracht zu ziehen.

    Gerne steht Ihnen unser Team mit weiteren Informationen zur Verfügung. Und, natürlich gilt dieser Tipp nicht nur für Autoren von Kochbüchern.

  • Netzwerkmesse Eventum Wittlich

    Netzwerkmesse Eventum Wittlich

    Pressemitteilung: Große Netzwerkmesse im Eventum Wittlich

    Wittlich, 12.10.2023 – Ein Highlight für Geschäftsleute und Privatpersonen gleichermaßen: Das Eventum in Wittlich wird Gastgeber einer der größten Netzwerkmessen in der Mosel-Eifel-Hunsrück-Region. Wir, die ISE deutsche Inkasso e.K., sind stolz darauf, neben fast 60 weiteren namhaften Unternehmen aus der Region, an diesem bedeutenden Ereignis teilzunehmen.

    Die Messe bietet eine exzellente Gelegenheit, die Vielfalt und Stärke der regionalen Wirtschaft in all ihren Facetten zu erleben. Besucher haben die Chance, sich direkt mit Unternehmen auszutauschen, Geschäftsmöglichkeiten zu erkunden oder einfach die neuesten Trends und Innovationen zu entdecken. Es ist nicht nur ein Ort für Geschäftsanbahnungen, sondern auch eine Plattform für den Austausch von Wissen, Erfahrungen und Ideen.

    Der Eintritt zur Messe ist für alle Besucher kostenfrei. Dies unterstreicht unser Bestreben, eine inklusive Veranstaltung zu schaffen, die sowohl für Fachleute als auch für die breite Öffentlichkeit zugänglich ist. Privatpersonen sind ebenso herzlich eingeladen, sich von der dynamischen Atmosphäre inspirieren zu lassen und mehr über die Unternehmen in ihrer Region zu erfahren.

    Markieren Sie sich den Termin im Kalender und kommen Sie vorbei, um die Vielfalt und das Potenzial der Mosel-Eifel-Hunsrück-Region hautnah zu erleben. Wir freuen uns auf einen regen Austausch und hoffen, Sie dort zu treffen!

    Details zur Veranstaltung:

    • Ort: Eventum, Wittlich
    • Datum: 12.10.2023
    • Uhrzeit: 16 bis 20 Uhr
    • Eintritt: Frei

    Für weitere Informationen oder Rückfragen kontaktieren Sie bitte Bernhard Ehlen unter 065719999222.

ISE Deutsche Inkasso e.K.

Schließlich ist es Ihr Geld!

Inhaber Bernhard Ehlen

Neustraße 28, 54518 Minderlittgen

Rheinland-Pfalz, Deutschland

BFI&F e. V. Logo