Telefon 06571 99 99 222

E-Mail: info@deutsche-inkasso.de

Bürozeiten: Mo-Fr: 9 bis 12 und Mo, Di, Do: 13 bis 16 Uhr

Monat: Dezember 2022

  • Müssen Schulden bezahlt werden?

    Müssen Schulden bezahlt werden?

    Es ist aus mehreren Gründen wichtig, dass Sie Ihre Schulden bezahlen. In erster Linie kann die Nichtbezahlung Ihrer Schulden schwerwiegende Folgen haben, sowohl in finanzieller als auch in rechtlicher Hinsicht. Je nach Art Ihrer Schulden und den Umständen der Nichtzahlung können Sie von Ihren Gläubigern verklagt werden, Ihr Lohn kann gepfändet werden oder es droht sogar eine Strafanzeige.

    Die Begleichung Ihrer Schulden ist auch für Ihre Kreditwürdigkeit wichtig. Wenn Sie Ihre Schulden nicht bezahlen, kann dies Ihre Kreditwürdigkeit beeinträchtigen, was es Ihnen erschweren kann, in Zukunft Geld zu leihen. Dadurch kann es für Sie schwieriger und teurer werden, eine Hypothek, einen Autokredit oder andere Kredite zu erhalten, die Sie möglicherweise benötigen.

    Schließlich ist die Begleichung Ihrer Schulden eine Frage der persönlichen Verantwortung und Integrität. Wenn Sie sich Geld leihen, gehen Sie einen Vertrag mit Ihrem Gläubiger ein, in dem Sie sich verpflichten, die Schulden gemäß den Vertragsbedingungen zurückzuzahlen. Wenn Sie Ihre Schulden nicht bezahlen, kann dies Ihren Ruf schädigen und es Ihnen erschweren, gute Beziehungen zu Ihren Gläubigern aufzubauen und zu pflegen.

    Wofür benötige ich eine gute Kreditwürdigkeit?

    Eine gute Kreditwürdigkeit ist aus einer Reihe von Gründen wichtig. In erster Linie wird eine gute Kreditwürdigkeit in der Regel verlangt, um Geld zu leihen. Wenn Sie einen Kredit, eine Kreditkarte oder eine andere Form von Kredit beantragen, prüfen die Kreditgeber in der Regel Ihre Kreditwürdigkeit, um festzustellen, ob Sie ein gutes Risiko darstellen. Wenn Sie eine gute Kreditwürdigkeit haben, ist es wahrscheinlicher, dass Ihnen der gewünschte Kredit bewilligt wird, und Sie haben möglicherweise auch Anspruch auf bessere Zinssätze und andere Konditionen.

    Eine gute Kreditwürdigkeit ist auch für andere Aspekte Ihres finanziellen Lebens wichtig. So prüfen beispielsweise Vermieter, Versorgungsunternehmen und andere Unternehmen Ihre Kreditwürdigkeit, wenn Sie Dienstleistungen beantragen. Wenn Sie eine gute Kreditwürdigkeit haben, ist es wahrscheinlicher, dass Ihr Antrag bewilligt wird, und Sie haben möglicherweise auch Anspruch auf bessere Tarife und Bedingungen.

    Schließlich kann eine gute Kreditwürdigkeit auch in anderer Hinsicht von Vorteil sein. Zum Beispiel können Versicherungsgesellschaften Ihre Kreditwürdigkeit bei der Festlegung Ihrer Prämie berücksichtigen, und einige Arbeitgeber können Ihre Kreditwürdigkeit im Rahmen ihres Einstellungsverfahrens überprüfen. Generell kann eine gute Kreditwürdigkeit dazu beitragen, Ihnen Türen und Möglichkeiten zu öffnen, und es Ihnen erleichtern, Ihre Finanzen zu verwalten und Ihre finanziellen Ziele zu erreichen.

    Wirken sich Schulden auf meinen Arbeitsplatz aus?

    Es wird immer üblicher, dass Arbeitgeber im Rahmen des Einstellungsverfahrens die Kreditwürdigkeit von Bewerbern prüfen. Auch wenn dies nicht von allen Arbeitgebern praktiziert wird und die Gesetze, die den Einsatz von Bonitätsprüfungen durch Arbeitgeber regeln, von Bundesland zu Bundesland variieren, ist es wichtig, sich darüber im Klaren zu sein, dass Ihre Kreditwürdigkeit ein Faktor dafür sein kann, ob Sie eine Stelle angeboten bekommen.

    Es gibt einige Gründe, warum Arbeitgeber Ihre Kreditwürdigkeit prüfen können. In einigen Fällen kann Ihre Kreditwürdigkeit ein Hinweis auf Ihre finanzielle Verantwortung und Vertrauenswürdigkeit sein. Wenn Sie sich beispielsweise für eine Stelle bewerben, bei der es um den Umgang mit Geld oder die Verwaltung von Vermögenswerten geht, möchte ein Arbeitgeber wissen, ob Sie in der Lage sind, Ihre eigenen Finanzen zu verwalten.

    In anderen Fällen ist der Arbeitgeber an Ihrer Kreditwürdigkeit interessiert, weil sie für die Stelle, auf die Sie sich bewerben, relevant sein kann. Wenn Sie sich beispielsweise für eine Stelle in der Finanzbranche bewerben, kann Ihre Kreditwürdigkeit als Teil Ihrer Gesamtqualifikation betrachtet werden.

    Es ist wichtig zu wissen, dass ein Arbeitgeber, der Ihre Kreditwürdigkeit prüft, zuerst Ihre Erlaubnis einholen muss und Ihnen eine Kopie des erhaltenen Berichts aushändigen muss. Wenn Sie glauben, dass Ihre Kreditwürdigkeit bei der Entscheidung des Arbeitgebers, Sie nicht einzustellen, eine Rolle gespielt hat, haben Sie das Recht, die Richtigkeit des Berichts anzufechten.

  • Reformation beim Insolvenzanfechtungsrecht

    Reformation beim Insolvenzanfechtungsrecht

    Insolvenzanfechtungsrecht: 10 Jahre zittern

    Viele Unternehmer haben schon Bekanntschaft gemacht mit Insolvenzverwaltern und dem Insolvenzanfechtungsrecht. Mit Insolvenzverwaltern die Kundenzahlungen zurückforderten, haben die wenigsten bis heute Bekanntschaft machen müssen. Aber, das bestehende Insolvenzrecht macht es den Insolvenzverwaltern sehr leicht, Zahlungen bis zu einem Zeitraum von 10 Jahren zurückzufordern, meinen viele Marktteilnehmer. Der Insolvenzverwalter greift hier auf die so genannte Vorsatzanfechtung zurück. Die Insolvenzverwalter stehen oft vor dem Problem, dass die vorhandenen Mittel für die Bezahlung von deren Tätigkeit bei weitem nicht ausreichend sind. Das liegt ja auch in der Natur der Sache, hätte doch das Unternehmen sonst keine Insolvenz angemeldet. Mit der Anfechtung von Verträgen mit vollständigem Leistungsausgleich (kongruente Deckung) verschaffen sich viele Insolvenzverwalter die notwendigen liquiden Mittel, um ein Insolvenzverfahren nicht mangels Masse ablehnen zu müssen. Die aktuelle Gesetzeslage zu Gunsten der Insolvenzverwalter stellt mehr und mehr ein großes Problem für die solventen Marktteilnehmer dar. Das hat auch der Gesetzgeber mittlerweile erkannt.

    Planungssicherheit für Unternehmer

    Die Insolvenz des Unternehmers ist eine Sache, die Rückforderung von Zahlungen, die teilweise bis zu 10 Jahre in die Vergangenheit reichen sollen, jedoch eine ganz Andere. Denn, und das ist das große Problem, vor dieser Rückforderung kann man sich selbst dann nicht schützen, wenn man mit seinem Kunden Vorkasse oder Barzahlung vereinbart hat. Im Gegenteil, der Insolvenzverwalter nimmt dies noch als Indiz, dass man um die schlechte Zahlungsmoral des jetzt insolventen Unternehmens wusste und aus diesem Grund auf Vorkasse oder Barzahlung bestanden hat.

    Weitere Schritte nowendig

    Der wichtigste Schritt war die Verkürzung der Anfechtungsfrist von derzeit maximal 10 Jahren. So ist jetzt beschlossen worden, die Anfechtungsfrist bei Geschäften mit vollständigem Leistungsausgleich auf vier Jahre zu verkürzen. Weitere Änderungen, wie das Bargeschäftsprivileg oder die Zinsregelung fließen ebenfalls noch in diese Gesetzesänderung mit ein. Ob die Anpassungen der Gesetze die vielfältigen Probleme betroffener Unternehmer tatsächlich abschwächen oder ausschalten, wird die Praxis zeigen. Die wichtigste Regelung war unseres Erachtens die massive Verkürzung der Anfechtungsfrist.

    Was tun, wenn der Insolvenzverwalter Forderungen stellt?

    Wenn es um Geld geht, hört die Freundschaft, in diesem Fall ist es dann die Freundlichkeit, auf! Mag der Brief vom Insolvenzverwalter auch erst mal den schönen Morgen verderben. Was Sie jedoch auf keinen Fall tun sollten, ist kommentarlos zahlen. Egal aus welchem Rechtsgrund von Ihnen vermeintlich rechtmäßige Rückzahlungen erwartet werden. Gehen Sie IMMER zuerst zu einem Rechtsanwalt. (Ob in dieser Angelegenheit auch ein Inkassodienstleister helfen kann, ist durchaus kritisch zu sehen. Schließlich geht es nicht um den Einzug einer Forderung, sondern um die Abwehr einer Forderung.) Selbst, wenn sich hinterher herausstellen sollte, dass der Insolvenzverwalter im Recht war, ist doch meist weniger zu bezahlen, als im ersten Anschreiben gefordert wurde.

  • Schuldner hassen diese Gläubiger

    Schuldner hassen diese Gläubiger

    Das Internet ist heutzutage voll von Informationen, die zwischen Schuldnern ausgetauscht werden. Zu jedem „Anliegen“ findet sich ein Formular oder eine Beschreibung zum gewünschten Vorgehen. Beliebt sind derzeit zum Beispiel Foren, wo Adressen von Firmen gehandelt werden, bei denen auf Rechnung bestellt werden kann. Welchen Sinn das hat? Sie glauben gar nicht, wie viele Menschen ausschließlich auf Rechnung kaufen und unter keinen Umständen bereit sind, für Ihre Warenbestellungen in Vorkasse zu gehen. Und dies ist mit Sicherheit – aus der Sicht der Händler betrachtet – kein Segen für die Wirtschaft. Ware verschickt, Porto verauslagt und die Bezahlung steht in den Sternen.

    Kostenlose Werbung gibt es nicht!

    Stellen Sie sich mal vor, einige Ihrer Kunden machen vollkommen kostenlos Werbung für Sie. Auf den ersten Blick eine tolle Sache. Werbung kostet doch in der Regel immer und jetzt soll man sich Gedanken über Kunden machen, die sogar kostenlos für einen werben? Da läuft doch wohl was falsch!
    Tatsächlich läuft für manche Händler so einiges falsch. Es gibt nämlich im Internet diverse Foren, die mit Vorliebe Adressen tauschen und für Händler Werbung machen. Da steht dann frei übersetzt:

    • „Und der „Müller“ verschickt auch Waren auf Rechnung. Du musst nur ein, zwei Mal auf Vorkasse bestellen und wirst dann für den Kauf auf Rechnung freigeschaltet. …“
    • „Bei „Bertrams“ bekommst Du alle Waren auf Rechnung, wenn Du telefonisch bestellst.“ ….

    Diese Liste lässt sich beliebig lang fortsetzen. Und glauben Sie mir, Sie möchten diese Art Werbung nicht – nicht nur, weil sie vermeintlich kostenlos ist.

    Nicht mehr auf Rechnung verkaufen?

    Nichts mehr auf Rechnung zu verkaufen ist natürlich auch keine Lösung. Für viele Händler ist der Verkauf von Waren auf Rechnung das Hauptgeschäft schlechthin. Und damit das so bleibt, werden Unsummen investiert, um sich vor dem Versand über die Zahlungsmoral des Kunden zu informieren. Dabei ist den meisten Gläubigern gar nicht klar, dass eine Bonitätsauskunft dem Blick in eine Glaskugel quasi gleichkommt. Sämtliche Bonitätsauskünfte betreffen ohne Ausnahme die Vergangenheit. Die Bezahlung des Kunden liegt jedoch in der Zukunft. Wie weit diese in der Zukunft liegt, hängt dann jedoch wiederum vom Verkäufer ab.

    Enge Fristen

    Wer sein Geschäft vorwiegend im B2C macht, kennt das Problem mit der gesetzlichen Zahlungsfrist, die vom Gesetzgeber eingerichtet wurde, ziemlich genau. 30 Tage sind in den meisten Fällen eigentlich viel zu lang. War schon die Bonitätsauskunft ein Blick in die Vergangenheit, sorgen die extrem langen Zahlungsfristen für ein noch stärkeres Auseinanderklaffen der Betrachtungszeiträume. Fakt ist, dass einfach zu viel Zeit vergeht, um sich auf die Bonitätsprognosen verlassen zu können. Die Zahlen über den Schuldner sind nämlich mit Beginn des Zahlungsverzuges nicht erst einen Monat alt, sondern die Daten vom Scoring-Partner hatten auch schon bereits ein gewisses Alter. Im Mittel muss davon ausgegangen werden, dass sich die Daten auf die Bonität des Schuldners von vor mindestens 6 bis 12 Monaten beziehen! Es soll jetzt hier nicht ausgeführt werden, warum das so ist. Jeder, der sich für diese Unwägbarkeiten interessiert, kann seinen entsprechenden Dienstleister auf diese Erhebungszeiträume ansprechen.

    Keine Mahnorgien

    Es gibt nach wie vor viele Branchen, die mehrere Mahnungen schreiben. Dritte, vierte, fünfte und gar die letzte Mahnung sind immer noch häufig anzutreffen. Dabei gibt es gar keine gesetzliche Verpflichtung, überhaupt eine Mahnung zu schreiben. Ja, das Schreiben muss noch nicht einmal Mahnung heißen. Es reicht, wenn man denn unbedingt an die ausstehende Zahlung der Rechnung erinnern will, eine Zahlungserinnerung.
    Aktuell fällt mir keine Branche ein, die auf eine Zahlungserinnerung verzichten sollte. Mir fällt aber auch keine Branche ein, die auf Mahnungen setzen sollte. Viel wichtiger ist die Frage, hat sich der Schuldner nach mutmaßlichem Erhalt der Rechnung gemeldet? Hat er sich eindeutig zum Bestehen der Forderung geäußert? Nur in diesen Fällen bietet sich der Verzicht auf eine Zahlungserinnerung an. Trotzdem sollte man in solch einem Fall dem Schuldner eine Kurznachricht schicken und ihm kurz die individuell eingeräumte Zahlungsfrist bestätigen.

    Frist frisst! Erst recht, wenn sie fruchtlos verstreicht!

    Wenn Sie nicht gerade zu den Anbietern gehören, die Fristen nur so aus Spaß setzen, sollten Sie ihr Forderungsmanagement dahingehend ausrichten: Mit Ablauf der Frist muss unmittelbar die Zahlungserinnerung an den Schuldner geschickt werden. Gerne auf allen möglichen Kommunikationswegen. Post, E-Mail, SMS, etc. Die meisten Branchenlösungen bieten hierfür Lösungen an, die den Aufwand der Zahlungserinnerung nicht erhöhen aber den mutmaßlichen Erfolg der Zahlungserinnerung quasi potenzieren.

    Fazit

    Lassen Sie nach Ablauf der in der Rechnung genannten Zahlungsfrist unter keinen Umständen unnötig Zeit verstreichen. Wenn eine Rechnung nach acht Tagen fällig ist, muss am neunten Tag die Zahlungserinnerung beim Schuldner sein.

ISE Deutsche Inkasso e.K.

Schließlich ist es Ihr Geld!

Inhaber Bernhard Ehlen

Neustraße 28, 54518 Minderlittgen

Rheinland-Pfalz, Deutschland

BFI&F e. V. Logo