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Monat: November 2021

  • Lange Nase bei wirtschaftlich Berechtigtem?

    Lange Nase bei wirtschaftlich Berechtigtem?

    Kreatives Kontomodell: ich bin nur wirtschaftlich Berechtigter!

    Es passiert immer mal wieder, dass der Gerichtsvollzieher im Rahmen seines Auftrages Daten über den Schuldner als ausschließlich „wirtschaftlich Berechtigten“ zurückgibt. Auf den ersten Blick ist diese Auskunft für den Gläubiger ein Schlag ins Gesicht. Der Schuldner hat kein eigenes Konto, sondern er bedient sich in unbekannter Höhe aus dem Konto eines Dritten. Viele Schuldner wägen sich mit einem solchen „Kontomodell“ in Sicherheit.

    Ich zahl die Schulden nicht, die wo ich hab!

    Originalkommentar eines „alten“ Schuldners.

    Obwohl dem Schuldner teilweise erhebliche Einkünfte zufließen, ist dem Gläubiger der Zugriff auf dieses Vermögen verwährt. Das bezogene Konto gehört einem Dritten und gegen diesen wirkt der erwirkte Vollstreckungsbescheid nicht.
    Es soll Schuldner geben, die sich bereits seit Jahrzehnten so eingerichtet haben. Selbst ein Kontokarte kann der Schuldner besitzen und sich in der Öffentlichkeit dem Anschein hingeben, vermögend zu sein.

    Der scheinbare Nachteil

    Zu recht ist das für die vielen Gläubiger ein Ärgernis. Aber, wie in vielen ähnlichen Fällen gibt es Mittel und Wege auch diese „Vollzugsbremse“ zu lösen. Es gehört zwar ein wenig Recherchearbeit dazu, aber, wenn dem Schuldner nachgewiesen werden kann, dass ein Teil des Geldes auf dem Konto des Dritten aus seinen regelmäßigen Einkünften stammt, ist die Tür wieder offen. Und in vielen Fällen fließen beispielsweise Renten oder sonstige regelmäßige Einnahmen auf das Konto der Ehefrau.

    Pfändungsgrenze futsch – das tut weh!

    Dabei ist es sogar egal, aus welcher Quelle die Einkünfte stammen. Selbst üblicherweise pfändungsgeschützte Quellen unterliegen dann der vollständigen Pfändbarkeit.

    Frohes pfänden

    Sollte ein Gläubiger positive Kenntnis davon haben, dass ein Schuldner Einkünfte über das Konto eines Dritten laufen lässt, ist das erst mal gut! Der Vorteil in diesem Fall ist nämlich der fehlende Pfändungsschutz, der sich auch nachträglich nicht mehr installieren lässt. Sobald Zahlungen, die eigentlich dem Schuldner zustehen auf das Konto eines Dritten erfolgen, kann beim Dritten dieses Geld gepfändet werden. Dies geht sogar bis zu mehreren Jahren rückwirkend!

  • Wie erziehe ich meine Kunden zur Nichtzahlung?

    Wie erziehe ich meine Kunden zur Nichtzahlung?

    Wer den Pfennig nicht ehrt, ist des Talers nicht wert.

    alte deutsche Weisheit

    Aussagen diverser Unternehmer:

    • Lohnt sich doch gar nicht …
    • Das Kleinvieh macht nur Arbeit …
    • Bis jetzt haben wir die immer ausgebucht …
    • Wir buchen Kleinstforderungen immer aus …

    Wer so arbeitet muss sich nicht wundern, wenn die Kleinstforderungen auf einmal zu immer höheren Zahlungsausfällen führen. Tatsächlich ist es nämlich mittlerweile so, dass sich in speziellen Gruppen der sozialen Netze rumspricht, wenn irgendwo „kostenlos“ eingekauft werden kann. Und, wie sagte schon mein alter Chemielehrer, „es gibt nichts gesundes, ab einer gewissen Menge ist alles tödlich!“ Dies trifft indes nicht nur auf die Chemie zu.

    Was ist eine Kleinstforderung?

    Pauschal lässt sich diese Frage gar nicht beantworten. Während in manchen Industriekonzernen 1.000 € Kleinstbeträge darstellen, ist für den einen oder anderen Handwerker schon bei 50 € diese Schwelle erreicht. Leider assoziiert man mit dem Begriff Kleinstforderung etwas minderwertiges. Es lohnt sich also offensichtlich nicht, dafür Arbeit zu investieren. Und genau da liegt der betriebswirtschaftliche Fehler. Natürlich lohnt es sich nicht, für eine einzelne Kleinstforderung Arbeit zu investieren. Es lohnt sich jedoch sehr wohl, Arbeit zu investieren, wie mit allen offenen Kleinstforderungen umgegangen werden soll.

    Periodische Übergabe an Inkassodienstleister

    Im Rahmen der monatlichen Buchführung lässt sich auch die Übergabe der fälligen, offenen Kleinstforderungen einfach in den Büroablauf integrieren. Mandanten mit einem Inkassokonto bei uns, können beliebig viele Forderungen einfach als Tabelle übergeben. Das geht in den heutigen Buchhaltungslösungen mit einem einzigen Klick!

    Einmalige Änderung im Betriebsablauf

    Faktisch ist die Übergabe von Kleinforderungen kostenneutral und bringt Erfahrungsgemäß erhebliche Zuflüsse.

    Bernhard Ehlen – Inhaber

    Ein typischer Einwand Kleinst- oder Kleinforderungen nicht beizutreiben lautet, es entstehen doch nur zusätzliche Kosten! Fakt ist, dass bei Kleinforderungen das erste Mahnschreiben lediglich 18 € kostet. Üblicherweise werden 70 % aller Forderungen außergerichtlich beigelegt. Im Umkehrschluss bedeutet das, für 30 % der Forderungen müssten Kosten getragen werden. In den übrigen Fällen hat schließlich der Schuldner nicht nur die Forderung bezahlt, sondern auch die angefallenen Kosten getragen. Während es also zu einem Mittelzufluss von 350 € kam, mussten Kosten von 54 € getragen werden. Das steht aus unserer Sicht in einem gesunden Verhältnis! Dieses Verhältnis würde sich auch erst bei einer Quote von knapp 30 % zum Nachteil des Gläubigers umkehren. Soll heißen, wenn von 10 übergebenen Forderungen nur 3 bezahlen!

    Steuerliche Sicherheit für ausgemahnte Forderungen

    Kleinforderungen nicht einfach auszubuchen schützt den Unternehmer außerdem noch vor einem Risiko, welches im Rahmen einer Betriebsprüfung auftaucht. Speziell in Branchen, in denen Barzahlung üblich bis möglich ist, kann der Fiskus unterstellen, dass die Forderung bar bezahlt wurde! Je nach eventuellen Vorerfahrungen des Prüflings mit dem Finanzamt oder Laune des Prüfers, kann so zwischen Nachversteuern, verdeckter Gewinnausschüttung oder sogar Steuerbetrug, alles drin sein. Selbst bei einem nachsichtigen Prüfer führt das Nachweisen der Nichtzahlung durch den Schuldner zu einem erheblichen Mehraufwand im Rahmen der Steuerprüfung.

    Fazit

    Klein- oder Kleinstforderungen einfach ausbuchen spricht sich rum. Das führt über kurz oder lang zu erheblichen Einbußen. Die regelmäßige Übergabe an ein Inkassobüro schützt davor. Und zu guter letzt ist das Finanzamt zufrieden, da alle ausgebuchten Forderungen nach Rückgabe vom Inkassobüro nachweislich als uneinbringlich ausgebucht werden dürfen.

  • Höhere Verkaufspreise beim Firmenverkauf erzielen

    Höhere Verkaufspreise beim Firmenverkauf erzielen

    Werterhöhende Maßnahmen bei Nachfolgelösungen

    Wer seine Firma verkaufen möchte, steht nicht nur vor dem Problem, einen geeigneten Nachfolger zu finden. Denn, sobald der Preis nur niedrig genug ist, findet sich immer ein Interessent. Die Interessen auf beiden Seiten sind jedoch höchst unterschiedlich: Der Verkäufer erwartet in der Regel einen möglichst hohen Verkaufspreis. Der Käufer hätte das Unternehmen am liebsten geschenkt. Viele Unternehmen bereiten sich und Ihre Firma jedoch schon beizeiten nicht sorgfältig genug auf einen Verkauf vor. Die bösen Überraschungen bei der Ermittlung eines seriösen Verkaufspreises lassen sich jedoch durch einige wenige Maßnahmen weitgehend mildern oder gar verhindern.

    Bereiten Sie den Verkauf wie eine wichtige Finanzierungsrunde vor

    Wer sich auf den Verkauf mindestens so vorbereitet, wie auf ein wichtiges Finanzierungsgespräch mit einer ihm unbekannten Bank, der ist schon mal auf dem richtigen Weg. Wer mindestens auf die aktuellen BWA der letzten drei Monate und die Bilanzen der letzten drei Jahre Zugriff hat, ist schon mal einen großen Schritt weiter.

    Offene Posten belasten den Verkaufspreis

    Die Durchsicht der BWA und der Bilanz führt unweigerlich zum Posten der säumigen Kunden. Die offenen Posten werden bei vielen Unternehmen etwas stiefmütterlich behandelt. Entweder es sind die angeblich „guten Kunden“, die nicht durch Mahnungen verprellt werden sollen. Oder es handelt sich um eigentlich abgeschriebene Forderungen, die in der Bilanz nichts mehr zu suchen haben. Beide Fälle sind höchst hinderlich bei der Ermittlung eines fairen Kaufpreises.

    Vor dem Verkauf die offenen Posten bereinigen

    Jedes ordentlich, kaufmännisch eingerichtete Unternehmen kann sofort auf die Liste der offenen Posten zugreifen. Um diese belastenden Positionen loszuwerden bieten sich entweder das Inkasso oder der Forderungsverkauf an. Beiden Lösungen sollten verschiedene Überlegungen vorangestellt werden. Vereinfacht lässt sich sagen, dass bei der Übergabe ins Inkasso unter Umständen vor dem Mittelzufluss erst weitere Kosten aufgewandt werden müssen. Der Forderungsverkauf hingegen spült direkt frische Mittel in die Kasse. Beiden Vorgehensweisen ist auf jeden Fall gemein, dass die offenen Posten kurzfristig reduziert werden. Selbst das Inkasso, im Nachhinein erfolgloser Fälle, führt zu der Möglichkeit die offenen Posten auszubuchen.

    Fazit

    Vor dem Verkauf eines Unternehmens empfiehlt es sich, die offenen Posten entweder zu verkaufen oder ins Inkasso zu übergeben. Dies führt unmittelbar zu einer Reduktion der offenen Posten und einem höheren erwartbaren Verkaufspreis für das Unternehmen.

  • Der Gerichtsvollzieher wird teurer

    Der Gerichtsvollzieher wird teurer

    Der 01.11.2021 war wieder ein Stichtag mit weitreichenden Änderungen im Vollstreckungsrecht. Die Gebühren für den Gerichtsvollzieher wurden um 10 % erhöht und die Vorbereitungen für den Versand elektronischer Dokumente gehen in die letzte Phase.

    Elektronischer Rechtsverkehr

    Der elektronische Rechtsverkehr soll ausgebaut werden. Dabei soll die letzte Phase zum 01.01.2022 in Kraft treten. Es soll dem Bürger und diversen Organisationen ermöglichen, Dokumente elektronisch an die Gerichte und Gerichtsvollzieher zu übermitteln. Das für diese Art eigentlich vorgeschriebene Formerfordernis wurde im Gesetz entsprechend angepasst und ermöglicht nun die Übermittlung von Dokumenten, wie sie der aktuellen Zeit angepasst scheinen.

    Gerichtsvollzieher bekommen mehr Geld

    Nachdem die Rechtsanwälte, Rechtsdienstleister und Gerichte bereits zum Anfang dieses Jahres mit höheren Gebühren bedacht wurden, folgen jetzt auch die Gerichtsvollzieher. Die Gebühren wurden moderat um 10 % angehoben und sind nur eine Folge der Anpassung an die allgemein gestiegenen Kosten. Die letzte Erhöhung ist schon einige Jahre her!

    Inkassodienstleistungen wurden billiger

    Für die Rechtsanwälte, die Inkassodienstleistungen erbringen, sowie für die Inkassodienstleister selbst, ging jedoch die Änderung der Gebühren in die andere Richtung los. Zum Schutz säumiger Schuldner wurden die erstattungsfähigen Kosten um bis zu 75 % gesenkt!

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