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Monat: Dezember 2018

  • Schuldner: drohen oder motivieren?

    Viele Gläubiger werden sich die Frage stellen, wie sie ihren Schuldner am besten auf Zahlungsrückstände aufmerksam machen sollen? Diese Frage ist nicht ganz so einfach zu beantworten wie sie klingt. In vielen Fällen haben die Schuldner die Geduld der Gläubiger bereits in gehörigen Maßen strapaziert. Mehrere Mahnungen und Mahntelefonate blieben ohne Reaktion. An diesem Punkt gibt es bereits viele Gläubiger, die am liebsten ein so genanntes „Russen Inkasso“ in Auftrag geben würden. Zu dem Suchwort „Russeninkasso“ oder „Inkasso Moskau“ liefert alleine Google bereits weit über 100.000 Suchergebnisse! Ein Wert, der die Verzweiflung vieler Gläubiger bereits widerspiegelt.

    Rechtsdienstleistungsregister

    Mal abgesehen davon, dass die Beauftragung eines Inkassodienstleister, der nicht über eine behördliche Erlaubnis verfügt, rechtswidrig ist, kann die Beauftragung eines nicht zugelassenen Rechtsdienstleister – auch Moskau Inkasso hat keine Zulassung für den deutschen Markt – dazu führen, dass der Gläubiger sämtliche Ansprüche gegen seinen Schuldner verliert.

    Es ist also nur allzu gut verständlich, wenn Gläubiger nach Möglichkeiten suchen, ihre Schuldner so anzusprechen, dass die offenen Rechnungen umgehend bezahlt werden.

    Drohung oder Motivation? Die Grenze ist fließend.

    Ein gutes Mahnschreiben erspart so manchen Weg über einen Rechtsdienstleister. Aber, wie soll so ein Mahnschreiben aussehen? Muss der Schuldner motiviert werden? Ist er für Motivation überhaupt zugänglich? Muss ich dem Schuldner drohen? Oder führt eine Drohung eher zu Widerstand und daher erst recht zu einer Nichtzahlung?

    Sie merken, das perfekte Mahnschreiben gibt es nicht. Es gibt jedoch sehr wohl einen vernünftigen Mittelweg. Wir als Inkassodienstleister haben die Erfahrung gemacht, dass motivierende Mahnschreiben erfolgversprechender sind.

    Sprechenden Menschen kann geholfen werden

    Zudem halten wir es für sehr wichtig, mit jedem Schreiben zum Ausdruck zu bringen, dass wir jederzeit über die Forderung sowie deren Rückführung sprechen können. In jedem Schreiben fordern wir an mehreren Stellen dazu auf, den Kontakt zu uns zu suchen, damit über die Forderung gesprochen werden kann.

    Unserer Erfahrung lautet daher ganz eindeutig, versuchen Sie auf jedem Kommunikationskanal ihren Schuldner zu einer Zahlung zu motivieren. Dies soll nicht heißen, dass sie ihre Mahnungen durchnummerieren und künftig 3-7 Mahnungen verschicken, bevor sie ernst machen.

    Zahlungsverzug nach spätestens 30 Tagen

    Sie brauchen heutzutage weder den Begriff Mahnung zu nennen, noch dreimal oder gar öfter zu mahnen, bevor sie rechtliche Schritte einleiten dürfen. Verbraucher sind nach 30 Tagen automatisch in Verzug, Unternehmer nach Ablauf des Fälligkeitsdatums auf der Rechnung.

    Wir motivieren gerne

    Unsere Empfehlung lautet daher ganz eindeutig: motivieren Sie ihre Schuldner. Und wenn Sie nicht wissen wie, stehen wir gerne motivierend zur Seite.

  • Die Krux mit dem Gerichtsstand wird noch komplizierter!

    Aktualisierung 20.12.2018

    Die Frage nach dem Gerichtsstand stellt sich immer dann, wenn ein Streit nicht außergerichtlich beigelegt werden kann. Für die beteiligten Parteien ist es unter Umständen wichtig, welcher Ort als Gerichtsstand gewählt werden kann. Üblicherweise sind Verbraucher gesetzlich soweit geschützt, dass im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung das Gericht gewählt wird, welches für den Wohnort des Verbrauchers zuständig ist.

    Der Schutz des Verbrauchers erstreckt sich hier insbesondere auf die üblicherweise ungleichen finanziellen Möglichkeiten des Unternehmers im Gegensatz zu den finanziellen Möglichkeiten eines üblichen Verbrauchers. Könnte der Unternehmer die Gerichtsstände bestimmen, könnte er den Verbraucher durch lange Anreisen oder häufige Termine zermürben und bekäme somit ein unzulässiges Druckmittel in die Hand.

    Gerichtsstand in den AGB

    Die AGB (allgemeinen Geschäftsbedingungen) der Unternehmen enthalten deshalb regelmäßig den Hinweis, dass als Gerichtsstand der Wohnsitz des Kunden (Verbrauchers) als vereinbart gilt.

    Da es sich bei der Gerichtsstandsvereinbarung zwischen Unternehmer und Verbraucher um eine Regelung handelt, die den Verbraucher schützt, ist die Vereinbarung über die AGB vollkommen ausreichend. Der Verbraucher ist nicht mit einer Extra-Erklärung über den gewählten, bzw. vereinbarten Gerichtsstand zu informieren.

    Gerichtsstandsvereinbarung

    Während bei Streitigkeiten zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher der Gerichtsstand nicht in den allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Lasten des Verbrauchers geändert werden kann, ist das zwischen Unternehmern anders.

    Bei einer Gerichtsstandsvereinbarung wird in einer eigenen Erklärung – die nach neuester Rechtsprechung nicht Bestandteil der AGB sein darf – zwischen den Parteien eine Vereinbarung getroffen, welches Gericht im Falle einer Streitigkeit anzurufen ist.

    Spezialisierte Gerichte als Wunschgerichtsstand

    Die Vereinbarung eines Gerichtsstandes ist in vielen Rechtsgebieten für die Parteien von großem Interesse. So haben sich an diversen Gerichten Senate etabliert, die sich durch besondere Sachkunde gegenüber anderen Gerichten hervortun. In diesen Fällen kann es der einen oder anderen Partei gelegen oder halt auch ungelegen kommen, ausgerechnet bei einem fachkundigen Senat zu landen.

    Ein gutes Beispiel sind hier die Gerichte in Düsseldorf, die sich angeblich besonders gut im Kapitalanlagerecht auskennen und gerne mal dazu tendieren einen Anlage-Berater eher zu verurteilen, als dies vielleicht bei anderen Gerichten passiert wäre.

    Gerichtsfeste Gerichtsstandsvereinbarung?

    Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihre Gerichtsstandsvereinbarung den gesetzlichen Anforderungen genügt, können Sie uns gerne Ihre aktuelle Vereinbarung zur Prüfung zukommen lassen.

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