Schlagwort: Zwangsversteigerung
Teile und werde beherrscht!
Wenn ein Miteigentumsanteil an einem Grundstück zwangsversteigert wird, sind die übrigen Miteigentümer i.d.R. nicht berechtigt, ein unmittelbares Mitspracherecht auszuüben.
Wenn ein Miteigentumsanteil an einem Grundstück zwangsversteigert wird, sind die übrigen Miteigentümer i.d.R. nicht berechtigt, ein unmittelbares Mitspracherecht auszuüben.