Telefon 06571 99 99 222

E-Mail: info@deutsche-inkasso.de

Bürozeiten: Werktäglich von 9 bis 12, Mo-Di-Do von 13 bis 16 Uhr

LinkedIn Profil ISE deutsche Inkasso
Xing Profil ISE deutsche Inkasso e.K.

Schlagwort: Gerichtsvollzieher

  • Gebührenfalle Gerichtsvollzieher

    Gebührenfalle Gerichtsvollzieher

    Kosten der gütlichen Einigung trotz fehlendem Auftrag

    Die neuen Formulare zur Zwangsvollstreckung scheinen so einfach zu sein. Gläubiger, die eine Zahlungsvereinbarung mit dem Schuldner ausschließen möchten, reichen lediglich die ausgefüllten Seiten ein. Damit soll eigentlich zum Ausdruck gebracht werden: was ich nicht einreiche, soll auch nicht Bestandteil des Auftrags sein.

    Auftrag zur gütlichen Einigung

    § 802b ZPO

    Gütliche Erledigung; Vollstreckungsaufschub bei Zahlungsvereinbarung
    (1) Der Gerichtsvollzieher soll in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Erledigung bedacht sein.

    https://dejure.org/gesetze/ZPO/802b.html

    Die Intention des Gläubigers ist einleuchtend. Die Beauftragung einer gütlichen Erledigung löst eine Gebühr für den Gerichtsvollzieher aus. Die soll vermieden werden. Leider steht es dem Gerichtsvollzieher frei, diese Gebühren trotzdem zu berechnen. Und das kommt folgendermaßen zustande.

    Obwohl im Auftrag zur Zwangsvollstreckung die gütliche Einigung, durch weglassen der betreffenden Seiten, ausdrücklich nicht beauftragt wurde, kann sich der Gerichtsvollzieher auf § 802 Absatz2 ZPO berufen.

    § 802b ZPO

    (2) 1Hat der Gläubiger eine Zahlungsvereinbarung nicht ausgeschlossen, so kann der Gerichtsvollzieher dem Schuldner eine Zahlungsfrist einräumen oder eine Tilgung durch Teilleistungen (Ratenzahlung) gestatten, sofern der Schuldner glaubhaft darlegt, die nach Höhe und Zeitpunkt festzusetzenden Zahlungen erbringen zu können. 2Soweit ein Zahlungsplan nach Satz 1 festgesetzt wird, ist die Vollstreckung aufgeschoben. 3Die Tilgung soll binnen zwölf Monaten abgeschlossen sein.

    https://dejure.org/gesetze/ZPO/802b.html

    Gemäß eines aktuellen Urteils des Landgerichtes Osnabrück vom 08.10.2018, ist das Auslassen der besagten Module nicht gleichbedeutend mit der Untersagung, eine gütliche Einigung zu versuchen. Ein Gläubiger der aus gutem Grund eine gütliche Einigung mit dem Schuldner ausdrücklich nicht beauftragen will, sollte die Module also nicht weglassen, sondern ausfüllen.

ISE Deutsche Inkasso e.K.

Schließlich ist es Ihr Geld!

© 2024 ISE deutsche Inkasso e.K.