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Schlagwort: Bonität

  • Wirtschaftsauskunft: Nützlich, um im Vorfeld Ärger zu vermeiden

    Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!

    vermutlich Lenin (m.M.n. aber wesentlich älter)

    Qualifizierte Auskünfte helfen vor Schaden

    Häufig kann es sinnvoll sein, eine Wirtschaftsauskunft einzuholen. Hierbei wird unterschieden zwischen Personen-, Firmen- und Spezialauskünften. Die Ausgangssituationen für eine Wirtschaftsauskunft sind vielfältig. Wenn Sie beispielsweise Waren auf Rechnung bzw. Kredit ausliefern, kann es ein böses Erwachen geben, wenn Sie auf die Wirtschaftsauskunft verzichten. Aber nicht nur im geschäftlichen Alltag sind Wirtschaftsauskünfte hilfreich, auch bei z. B. Vermietungen kann es ratsam sein, vom potenziellen Mieter eine Auskunft einzuholen.

    Verschiedene Formen der Wirtschaftsauskunft

    Bei der Personenauskunft werden Einträge bei den Amtsgerichten überprüft, um festzustellen, ob eidesstattliche Versicherungen, Haftbefehle oder Insolvenzverfahren eine Rolle spielen. Bei der Firmenauskunft geht es um Informationen zu Anteilseignern oder Rechtsformen inländischer Unternehmen. Sollten bei dieser Überprüfung Negativmerkmale festgestellt werden, können weitere Überprüfungen erfolgen. Bei der Spezialauskunft kann die Bonitätsprüfung von Einzeleinträgen zu gerichtlichen oder außergerichtlichen Mahnverfahren erfolgen, zudem werden eidesstattliche Versicherungen, Konkurs, Insolvenzverfahren und Haftanordnungen überprüft werden.

    Die Sache mit dem „berechtigten Interesse“

    Natürlich wäre es nicht richtig, wenn jeder quasi „aus einer Laune heraus“ über andere Personen oder Unternehmen Wirtschaftsauskünfte einholen könnte. Daher muss ein sogenanntes berechtigtes Interesse vorliegen. Das ist der Fall, wenn sich eine Geschäftsanbahnung oder Geschäftsausweitung abzeichnet, wenn der Überprüfende eine Vertragsanforderung oder eine Bestellung zeigt, Leistungen angefragt werden, die unmittelbar mit der Bonität im Zusammenhang stehen, oder wenn der zu Überprüfende bereits mit seinen Zahlungen im Rückstand ist.

    Keine Wirtschaftsauskunft für Privatpersonen

    Privatpersonen können grundsätzliche keine Wirtschaftsauskünfte einholen lassen. Der Gesetzgeber sieht das nicht vor. Dennoch sind auch Privatpersonen nicht handlungsunfähig, wenn es um die Durchsetzung ihrer Interessen geht. Denn über den Umweg des Rechtsanwaltes oder Inkassodienstleisters besteht die Möglichkeit, Wirtschaftsauskünfte einzuholen. Da die wenigsten Privatpersonen wissen, wo und wie genau eine Wirtschaftsauskunft einzuholen ist, kann im Bedarfsfalle der Gang zum Anwalt oder Inkassodienstleisters nur empfohlen werden. Denn nur, weil man als Privatperson keine Wirtschaftsauskunft einholen kann, darf das keinesfalls bedeuten, dass man dadurch der Möglichkeit beraubt wird, zu seinem Recht zu kommen.

    Fazit

    Grundsätzlich ist die Wirtschaftsauskunft nicht nur in laufenden Verfahren hilfreich, sie kann bereits im Vorfeld mögliche Probleme verhindern, bevor sie entstehen.

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