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Glossar

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  • Abmahnung

    Üblicherweise handelt es sich bei einer Abmahnung um ein arbeitsrechtliches Rechtsmittel um Fehlverhalten von Arbeitnehmern zu eskalieren.

  • AGB

    Übliche Abkürzung für die allgemeinen Geschäftsbedingungen.

  • B2B

    Geschäfte unter Unternehmern und/oder Unternehmen, an denen keine Privatleute beteiligt sind.

  • Drittschuldner

    Drittschuldner nennt sich im Zwangsvollstreckungsrecht der Schuldner des Schuldners. (z.B. Arbeitgeber, Bank, Versicherung, etc.)

  • Factoring

    Beim Factoring handelt es sich um die Übernahme aller noch NICHT fälliger Rechnungen eines Unternehmens durch eine Factoringgesellschaft. Der Vorteil für das Unternehmen ist die garantierte Zahlung der gestellten Rechnung, unabhängig von der tatsächlichen Zahlung durch den Schuldner. Der Nachteil liegt in den immensen Kosten des Factorings.

    Factoring und Forderungskauf wird in Deutschland oft gleichgesetzt. Tatsächlich bezieht sich der Forderungskauf in der Regel auf bereits fällige Rechnungen.

  • Forderungskauf

    Offene, fällige Rechnungen lassen sich auch verkaufen. Spezialisierte Dienstleister bieten Unternehmen aus unterschiedlichsten Branchen damit die Möglichkeit zahlungsgestörte Forderungen zu Geld zu machen. Der Forderungskauf macht die Verkäufer unabhängig von der tatsächlichen Zahlung der offenen Rechnung durch den Schuldner.

  • Gläubiger

    Abgeleitet vom lateinischen Wort credere (glauben) glaubt der Gläubiger daran, vom Schuldner Geld zu bekommen.

  • IKU

    Abkürzung für Inkassounternehmer bzw. Inkassounternehmen.

  • Inkasso

    Der Einzug fälliger Geldforderungen wird als Inkasso bezeichnet.

ISE Deutsche Inkasso e.K.

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