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Kategorie: Prozessfinanzierung

Bei der Prozessfinanzierung handelt es sich um eine juristische Dienstleistung. Sie wird in der Regel in Anspruch genommen, wenn strittige Forderungen gerichtlich durchgesetzt werden sollen. Für den Gläubiger hat die Beauftragung den Vorteil, dass die anfallenden Prozesskosten vom Prozessfinanzierer u.U. vollständig übernommen werden. Für die Übernahme dieses Risikos erhält die Prozessfinanzierungsgesellschaft einen Anteil am eventuellen wirtschaftlichen Erfolg der Klage.

  • Prozessfinanzierung

    Prozessfinanzierung

    Vor Gericht und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand. Niemand weiß, wo die Reise hingeht.

    römische Juristenweisheit

    Wer kennt den Spruch nicht: „vor Gericht und auf hoher See bist du alleine in Gottes Hand. Keiner weiß wo die Reise hingeht!“ Wenn auch Sie trotz guter Erfolgsaussichten ein Verfahren scheuen, liegt das vermutlich in erster Linie an dem finanziellen Risiko. Bereits bei einem Streitwert von 10.000 € liegt das Prozesskostenrisiko durch alle Instanzen bei über 12.000 €. Mit diesem Wissen, ist es durchaus nachvollziehbar, dass viele Verfahren, selbst wenn sie noch so Erfolg versprechend sind, gar nicht erst geführt werden. Eine Prozessfinanzierung löst dieses Problem.

    Prozessfinanz: eine Prozessfinanzierung

    Banken machen das jeden Tag, warum nicht auch Sie? Wir finanzieren – über Partnergesellschaften – Ihren Prozess. Das bedeutet für Sie, dass Sie mit keinem Cent im Risiko stehen. Sollte Ihr Verfahren verloren gehen, trägt der Prozessfinanzierer die gesamten angefallenen Kosten. Und zwar sowohl die von Ihrem Rechtsanwalt, als auch die des gegnerischen und die gesamten Gerichtskosten. Sollte im Laufe des Verfahrens zudem ein Gutachter tätig geworden sein, werden auch dessen Kosten übernommen.

    Mit dem Gegner auf Augenhöhe

    Viele Verfahren werden auch alleine aus dem Grund von Schuldnern in Kauf genommen, weil diese damit rechnen, dass der Gläubiger ein Verfahren aus Kostengründen scheut. Und manchmal ist es auch vom Augenschein her, die Situation David gegen Goliath. Wer gegen einen scheinbar übermächtigen Gegner bestehen will, braucht starke Partner.

    Kostenrisiko versichert

    Vor der Übernahme einer Prozessfinanzierung sorgen unsere Partner außerdem dafür, dass die gesamten anfallenden Kosten bis in die letzte Instanz gesichert sind. Denn nichts wäre schlimmer, als aus einem laufenden Verfahren aussteigen zu müssen, weil einem das Geld für das Verfahren ausgeht.

    Erfolgsbeteiligung ab 10 %

    Wir finanzieren Verfahren ab einem Streitwert von 100.000 €. Über die Höhe der zu zahlenden Erfolgsbeteiligung werden Sie selbstverständlich sofort informiert, wenn die Prozessfinanz Interesse an ihrem Fall haben sollte. Sämtlichen Anfragen fügen Sie bitte eine Klageschrift eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwaltes bei. Sollten Sie keine Klageschrift haben, kontaktieren Sie uns bitte über unser Kontaktformular. Wir werden Ihnen dann weitere Informationen zukommen lassen.

    Risikolos streiten, mit den besten Rechtsanwälten

    Viele Rechtsschutzversicherungen versuchen mittlerweile ihre Versicherten an „versicherungsnahe“ Rechtsanwälte zu verweisen. Aus Sicht der Versicherung und aus Kostengründen mag das nachvollziehbar sein. Aus Sicht des Betroffenen ist es sinnvoller, sich gezielt Fachanwälte aussuchen zu können. Mit der Prozessfinanz können Sie sich den Rechtsanwalt aussuchen, der Ihren Fall übernehmen soll.

  • Rechtsdienstleistung Mietrückforderung

    Kostenlose Rechtsdienstleistung?

    Immer mehr Rechtsdienstleistungen werden als Massenverfahren über das Internet angeboten. Fluggastrechte, Bahngastrechte und jetzt Mieterrechte. Während bei den Flug- und Bahngastrechten noch recht schnell der Bezug zu den Entschädigungen für Verspätungen hergestellt werden kann, ist das bei den Mietrechten ein wenig anders. Um die Ecke denken, ist quasi angesagt. Seit Einführung der Mietpreisbremse und der damit einhergehenden Obergrenze für Mietpreise, gibt es eine Menge Mieter, die zu hohe Mieten zahlen. Und genau hier setzen die neuen Rechtsdienstleister an. Über eine spezialisierte, webbasierte Software wird die aktuelle Miete abgefragt und über eine Datenbank ermittelt, ob die Miete vielleicht zu hoch ist. Erst, wenn das System zu dem Ergebnis kommt, dass eine überhöhte Miete vorliegen könnte, wird der Interessent zur Angabe weiterer Daten aufgefordert.

    LegalTech-Unternehmen für Mietrückforderung

    Einer der Anbieter dieser Rechtsdienstleistung ist zum Beispiel das Portal: www.wenigermiete.de. Wenn die Angaben korrekt sind, betreut das Unternehmen mittlerweile über 1.000 Fälle gegen namhafte große Vermieter. Daraus folgt auch, dass die Standard-Einwände und »Tricks« dieser Gesellschaften bekannt sind und die daraus resultierenden Erfahrungen allen neuen Kunden zu Gute kommen.

    Weit wichtiger dürfte für jeden Mietpreisgeschädigten das Kostenrisiko sein. Für jeden Fall, den das Unternehmen annimmt, wird das komplette Kostenrisiko übernommen. So abgesichert, verfolgt jeder Geschädigte seine berechtigten Ansprüche gerne. Eine klassische Win-Win-Situation. Und das vermutlich sowohl für den Mieter, als auch für den Rechtsdienstleister.

    Rechtsdienstleistung ohne Rechtsanwälte?

    Natürlich sind alle Geschäfte des täglichen Lebens irgendwie durchdrungen von Rechten und Pflichten. Und das ist nach herrschender Meinung, nun mal das Ausbreitungsgebiet der Rechtsanwälte. In kaum einem anderen Land auf der Welt ist die Spezies Rechtsanwalt so geschützt, wie in Deutschland. – Ein Pfrund, mit dem es sich sehr gut leben lässt!

    Diese Pfründe zu schützen ist unter anderem das oberste Ziel, der Rechtsanwälte die sich durch die neuen Legel-Tech Unternehmen in ihrem Schaffen und Tun gestört fühlen. Natürlich lässt sich auch argumentieren, dass es in erster Linie um die Sicherstellung einer qualifizierten Rechtsdienstleistung geht. Und die kann nach Meinung vieler rechtskundiger nur durch einen Rechtsanwalt erfolgen.

    Rechtsanwaltskammer sieht Handlungsbedarf

    Mit diesem mutmaßlichen Ansinnen wurde die Rechtsanwaltskammer Berlin über das Gewerbe der neuen LegalTech-Unternehmen an die Front geschickt. Frei nach dem Motto, es kann nicht sein, was nicht sein darf, ging es augenscheinlich darum diese Rechtsdienstleistungen in die alleinige Obhut der Rechtsdienstleister zu verbringen, die eine anwaltliche Zulassung besitzen.

    Landgericht sieht keinen Verstoß (aktuell noch nicht rechtskräftig)

    Das Landgericht Berlin kommt in seinem (noch nicht rechtskräftigen Urteil – 15 O 60/18 ) zu dem Schluss, dass die angebotene Dienstleistung keiner anwaltlichen Zulassung bedarf. Ein Urteil, welches die Rechtsanwaltskammer vielleicht nicht hinnehmen wird. Diese Niederlage der Rechtsanwaltskammer ist für alle Rechtsanwälte von Belang, die ihre Kanzlei auf Mietrechtsäflle ausgerichtet haben und für die Schadensersatzansprüche aus überhöhten Mieten ein lukratives Zusatzgeschäft darstellen mag. Diese Entscheidung wird mit Sicherheit mehr und mehr Mieter dazu bringen, das eigene wirtschaftliche Risiko eines Gerichtsverfahrens auf einen Prozessfinanzierer abzuwälzen, statt selbst im Risiko zu stehen. Zumal die Höhe der vereinbarten Erfolgsbeteiligung überschaubar ist und das Ergebnis des Verfahrens für den Mieter fortdauert. Schließlich ist die verminderte Miete auch für die Zukunft gültig!

    Fazit

    In immer mehr Bereichen wird die »hoheitliche Auslegung« der Rechtsdienstleistung, die ausschließlich von zugelassenen Rechtsanwälten erbracht werden darf, zurückgedrängt. Es entspricht nicht mehr dem heutigen Zeitgeist, dass immer noch und in jedem Fall auf einen Rechtsanwalt zurückgegriffen werden muss. Rechtliche Informationen zu nahezu jedem Thema lassen sich in sekundenschnelle über das Internet finden und verifizieren. Die immer noch besonders geschützte Berufsgruppe der Rechtsanwälte muss sich mehr und mehr einem echten Wettbewerb stellen. Ob das immer zum Vorteil des Rechtssuchenden erfolgt, muss jeder für sich selbst entscheiden.

    Bernhard Ehlen

ISE Deutsche Inkasso e.K.

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