Telefon 06571 99 99 222

E-Mail: info@deutsche-inkasso.de

Bürozeiten: Werktäglich von 9 bis 12, Mo-Di-Do von 13 bis 16 Uhr

LinkedIn Profil ISE deutsche Inkasso
Xing Profil ISE deutsche Inkasso e.K.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der ISE deutsche Inkasso e.K. (im Folgenden mit ISE abgekürzt)

Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil der zwischen der ISE und dem Auftraggeber getroffenen Vereinbarung. AGB des Auftraggebers finden keine Anwendung. Individuelle Abreden haben Vorrang vor den AGB, wenn sie schriftlich vereinbart und von der ISE schriftlich bestätigt wurden.


§1 – Vertragsgegenstand

ISE übernimmt Aufträge zum Inkasso fälliger und unstrittiger Forderungen gegen Schuldner, die in Deutschland ansässig sind.


§2 – Auftragserteilung

Der Auftraggeber übermittelt an die ISE alle relevanten Schuldnerangaben, sofern diese für den Einzug der Forderung notwendig sind: Vor- und Nachname, (bei Firmen die Rechtsform und deren Vertreter), die zustellfähige Adresse sowie die Anspruchsgrundlagen. Dazu zählen: Datum der Rechnung, bzw. Datum der Entstehung der Forderung, Lieferung, Fälligkeit und Verzug. Die erforderlichen Unterlagen werden in Kopie bereitgestellt.


§3 – Zustandekommen des Vertrages

Der Vertrag kommt zustande, wenn die ISE den Auftrag des Auftraggebers ausdrücklich annimmt. Hierfür erhält der Auftraggeber eine Mandatsbestätigung per E-Mail.


§4 – Pflichten der ISE

Die ISE verpflichtet sich:

  1. Aufträge unverzüglich zu bearbeiten,
  2. Fremdgeld unverzüglich anzuzeigen und zu überweisen,
  3. Alle Daten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und weiteren gesetzlichen Datenschutzbestimmungen zu behandeln. Zweck und Umfang der Datenverarbeitung werden in der Datenschutzerklärung erläutert, die dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wird,
  4. Den Auftraggeber über wesentliche Entwicklungen im Inkassoverfahren zu informieren.

§5 – Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber versichert mit Übersendung des Auftrags, dass

  1. er alleiniger Inhaber der Forderung ist,
  2. der Schuldner sich im Verzug befindet,
  3. die Forderung unstrittig ist,
  4. die Forderung der Höhe nach besteht,
  5. eine Aufrechnung des Schuldners nicht bekannt ist,
  6. die Forderung nicht gegen die guten Sitten verstößt oder auf einer Täuschungshandlung beruht,
  7. Zahlungseingänge des Schuldners unverzüglich bekannt gegeben werden,
  8. Zahlungsfristen oder Modalitäten mit dem Schuldner nur nach Rücksprache mit der ISE vereinbart werden,
  9. er die ISE von sämtlichen Ansprüchen Dritter freistellt, die aufgrund von Pflichtverletzungen im Rahmen vertragsgemäßer Tätigkeiten geltend gemacht werden könnten.

§6 – Vergütung

Die ISE rechnet ihre Leistungen analog der Gebührenordnung der Rechtsanwälte (RVG) ab. Zusätzliche Kosten wie Gerichtskosten, externe Anwaltskosten oder andere Auslagen können anfallen und werden dem Auftraggeber vorab schriftlich mitgeteilt. Die Verzugszinsen und auftraggeberseitigen Mahnkosten fallen vollständig der ISE zu. Zahlungen des Schuldners werden zunächst mit den Honoraren der ISE verrechnet.

§6.1 Vergütung bei der Übergabe titulierter Forderungen (gerichtlich festgestellte Forderungen)
Die Parteien vereinbaren für die ISE eine Erfolgsprovision von 20 % auf die Hauptforderung, die bei erfolgreicher Beitreibung anfällt. Der Auftraggeber erhält somit maximal 80 % der Hauptforderung, wenn der Schuldner die Gesamtforderung bezahlt.

Erweiterte Aufklärung bezüglich der vorgenannten Erfolgsprovision:

  1. Der Auftraggeber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es alternative Dienstleister gibt, die ähnliche Leistungen ohne Erfolgsprovision anbieten. Die ISE empfiehlt, die Konditionen solcher Anbieter vor Beauftragung zu prüfen.
  2. Der Auftraggeber wird vor Abschluss der Vereinbarung schriftlich über die entstehenden Kosten und die finanziellen Auswirkungen der Erfolgsprovision aufgeklärt.

Separate Vereinbarung und Widerrufsbelehrung:
Die Vereinbarung über die Erfolgsprovision wird in einem separaten Formular getroffen, welches der Auftraggeber unterzeichnet. Dieses Formular enthält außerdem die gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsbelehrung. Der Auftraggeber hat das Recht, die Vereinbarung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die ISE wird erst tätig, wenn der Auftraggeber ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat, dass mit der Bearbeitung des Auftrags vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird. Im Falle eines Widerrufs ist der Auftraggeber verpflichtet, die Kosten für bereits erbrachte Leistungen der ISE zu tragen. Diese Kosten werden entsprechend der erbrachten Tätigkeiten und des vereinbarten Vergütungsmodells anteilig berechnet.


§7 Haftungsbeschränkung

Die Haftung der ISE wird, soweit gesetzlich zulässig, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die ISE nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.


§8 – Strittige Forderungen

Wird die Forderung im vorgerichtlichen oder gerichtlichen Mahnverfahren durch den Schuldner bestritten, beendet die ISE das Inkasso und übergibt den Vorgang an den Auftraggeber. Eine Übergabe an einen Kooperationsanwalt erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers. Zusätzliche Kosten entstehen dem Auftraggeber nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung. Nach gerichtlicher Feststellung der Forderung fährt die ISE auf Wunsch des Auftraggebers mit dem Einzug der Forderung gemäß den AGB fort.


§9 – Befugnis zum Abschluss von Vergleichen

  1. Vergleichsabschlüsse durch die ISE:
    Die ISE ist berechtigt, mit dem Schuldner Vergleiche abzuschließen, die zu einer vollständigen oder teilweisen Begleichung der Forderung führen. Dies erfolgt nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers.
  2. Zustimmung des Auftraggebers:
    Ein Vergleich wird ausschließlich nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers abgeschlossen. Die ISE informiert den Auftraggeber vorab über die voraussichtlichen rechtlichen und finanziellen Auswirkungen des Vergleichs, insbesondere:
    • Die Höhe des Vergleichsbetrages,
    • Die Reduktion der Forderung durch den Vergleich,
    • Die entstehenden Kosten.
  3. Vergütung bei Vergleichsabschluss:
    Für den Vergleich werden die Kosten der ISE nach den Bestimmungen der Gebührenordnung der Rechtsanwälte (RVG) berechnet. Diese Kosten sind vom Auftraggeber zu tragen und mindern den aus dem Vergleich realisierten Ertrag.
  4. Widerrufsrecht des Auftraggebers:
    Der Auftraggeber kann seine Zustimmung zum Vergleich widerrufen, sofern der Vergleich noch nicht abgeschlossen wurde. Bereits entstandene Kosten der ISE sind in diesem Fall vom Auftraggeber zu übernehmen.

§10 – Kündigung

Beide Parteien können diesen Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen kündigen. Eine fristlose Kündigung ist nur aus wichtigem Grund zulässig. Bereits begonnene Aufträge werden gemäß Gebührenvereinbarung abgerechnet, es sei denn, der Auftraggeber wünscht ausdrücklich die ordentliche Beendigung der Maßnahmen. In diesem Fall stellt die ISE ihre bis dahin erbrachten Leistungen in Rechnung.


§11 – Widerrufsrecht

Verbraucher haben das Recht, diesen Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsbelehrung wird dem Auftraggeber separat zur Verfügung gestellt.


§12 – Gerichtsstand

Für Verträge mit Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand am Wohnsitz des Verbrauchers. Für Unternehmer ist der Gerichtsstand der Firmensitz der ISE.


§13 – Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

Stand der AGB: November 2024

ISE Deutsche Inkasso e.K.

Schließlich ist es Ihr Geld!

© 2024 ISE deutsche Inkasso e.K.