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Allgemeine Geschäftsbedingungen der ISE deutsche Inkasso e.K. (für Unternehmer)

Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil der zwischen der ISE und dem Auftraggeber getroffenen Vereinbarung. AGB des Auftraggebers finden keine Anwendung. Individuelle Abreden haben Vorrang vor den AGB, wenn sie schriftlich vereinbart und von der ISE schriftlich bestätigt wurden.


§1 – Vertragsgegenstand

ISE übernimmt Aufträge zum Inkasso fälliger und unstrittiger Forderungen gegen Schuldner, die in Deutschland ansässig sind.


§2 – Auftragserteilung

Der Auftraggeber übermittelt an die ISE alle relevanten Schuldnerangaben, sofern diese für den Einzug der Forderung notwendig sind: Vor- und Nachname, (bei Firmen die Rechtsform und deren Vertreter), die zustellfähige Adresse sowie die Anspruchsgrundlagen. Dazu zählen: Datum der Rechnung, Lieferung, Fälligkeit und Verzug. Die erforderlichen Unterlagen werden in Kopie bereitgestellt.


§3 – Zustandekommen des Vertrages

Der Vertrag kommt zustande, wenn die ISE den Auftrag des Auftraggebers ausdrücklich annimmt. Hierfür erhält der Auftraggeber eine Mandatsbestätigung per E-Mail.


§4 – Pflichten der ISE

Die ISE verpflichtet sich:

  1. Aufträge unverzüglich zu bearbeiten,
  2. Fremdgeld unverzüglich anzuzeigen und zu überweisen,
  3. alle Daten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und weiteren gesetzlichen Datenschutzbestimmungen zu behandeln,
  4. den Auftraggeber über wesentliche Entwicklungen im Inkassoverfahren zu informieren.

§5 – Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber versichert mit Übersendung des Auftrags, dass:

  1. er alleiniger Inhaber der Forderung ist,
  2. der Schuldner sich im Verzug befindet,
  3. die Forderung unstrittig ist,
  4. die Forderung der Höhe nach besteht,
  5. eine Aufrechnung des Schuldners nicht bekannt ist,
  6. die Forderung nicht gegen die guten Sitten verstößt oder auf einer Täuschungshandlung beruht,
  7. Zahlungseingänge des Schuldners unverzüglich bekannt gegeben werden,
  8. Zahlungsfristen oder Modalitäten mit dem Schuldner nur nach Rücksprache mit der ISE vereinbart werden,
  9. er die ISE von sämtlichen Ansprüchen Dritter freistellt, die aufgrund von Pflichtverletzungen im Rahmen vertragsgemäßer Tätigkeiten geltend gemacht werden könnten.

§6 – Vergütung

Die ISE rechnet ihre Leistungen analog der Gebührenordnung der Rechtsanwälte (RVG) ab. Zusätzliche Kosten wie Gerichtskosten, externe Anwaltskosten oder andere Auslagen können anfallen und werden dem Auftraggeber vorab schriftlich mitgeteilt. Die Verzugszinsen und auftraggeberseitigen Mahnkosten fallen vollständig der ISE zu. Zahlungen des Schuldners werden zunächst mit den Honoraren der ISE verrechnet.

§6.1 Übergabe titulierter Forderungen
Die Parteien vereinbaren für die ISE eine Erfolgsprovision von 20 % auf die Hauptforderung, die bei erfolgreicher Beitreibung anfällt. Der Auftraggeber erhält somit maximal 80 % der Hauptforderung, wenn der Schuldner die Gesamtforderung bezahlt.


§6.2 Haftungsbeschränkung

Die Haftung der ISE wird, soweit gesetzlich zulässig, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die ISE nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für Unternehmer wird die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit auch bei Nebenpflichten ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten betroffen sind.


§7 – Strittige Forderungen

Wird die Forderung im vorgerichtlichen oder gerichtlichen Mahnverfahren durch den Schuldner bestritten, beendet die ISE das Inkasso und übergibt den Vorgang an den Auftraggeber. Eine Übergabe an einen Kooperationsanwalt erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers. Zusätzliche Kosten entstehen dem Auftraggeber nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung. Nach gerichtlicher Feststellung der Forderung fährt die ISE auf Wunsch des Auftraggebers mit dem Einzug der Forderung gemäß den AGB fort.


§8 – Kündigung

Beide Parteien können diesen Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen kündigen. Eine fristlose Kündigung ist nur aus wichtigem Grund zulässig. Bereits begonnene Aufträge werden gemäß Gebührenvereinbarung abgerechnet, es sei denn, der Auftraggeber wünscht ausdrücklich die ordentliche Beendigung der Maßnahmen. In diesem Fall stellt die ISE ihre bis dahin erbrachten Leistungen in Rechnung.


§9 – Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird als Gerichtsstand der Firmensitz der ISE vereinbart, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Es gilt deutsches Recht.


§10 – Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.


Stand der AGB: November 2024

ISE Deutsche Inkasso

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Inhaber Bernhard Ehlen

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