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Wir kennen Ihre Rechte im Vollstreckungsrecht!

Professionelle Forderungsvollstreckung durch Vollstreckungsprofis

Die Möglichkeiten sind vielfältig:
  • Arbeitgeber
  • Konten
  • Taschengeld
  • Versicherungen
  • Bausparverträge
  • Schuldscheine
  • Zoll
  • Finanzamt
  • und, und, und …
Von den Titeln zu den Mitteln…
  • kontinuierliche Überwachung der Bonität
  • Nutzung alternativer Informationsquellen
  • zielgerichteter Einsatz der Vollstreckungsorgane
Inkasso beauftragen
Gerichtsvollzieher als Partner sehen

Mit Hilfe des Gerichtes auf die Vermögenswerte des Schuldners zugreifen.

Mit dem Vollstreckungstitel ist das kein Problem!

Wer verstanden hat, dass Gerichtsvollzieher nur im Rahmen des erteilten Auftrages tätig werden dürfen, hat in den meisten Gerichtsvollziehern einen wirksamen Partner zur Durchsetzung der eigenen titulierten Forderungen.

Bei umfassender Kenntnis der Kosten und Auftragsmöglichkeiten, bieten sich dem erfahrenen Gläubiger vielfältige Möglichkeiten auf die Vermögenswerte des Schuldners zuzugreifen.

Pfändungen
  • Kontopfändung
  • Lohnpfändung
  • Kassenpfändung
  • Pfändung in Grundbesitz (Zwangsversteigerung)
  • Sachpfändung
  • Austauschpfändung
  • Taschenpfändung
  • Mietpfändung
  • und vieles, vieles mehr …

Gewusst wie!

Mit den Vollstreckungsprofis der ISE deutsche Inkasso e.K. ist der Weg vom Titel zu den Mitteln schon ein gutes Stück Erfolg versprechender.

Während die meisten Rechtsdienstleister lediglich alle paar Jahre beim Schuldner anklopfen, nutzen wir die Möglichkeiten des deutschen Vollstreckungsrechtes!

Um einen vermeintlichen Schatz zu finden, müssen Sie keinen Rutengänger anheuern. Oft ist der Gang in den eigenen Keller vollkommen ausreichend: Titulierte Forderungen können 30 Jahre lang beigetrieben werden. Schuldner, die vor Jahren noch arm wie eine Kirchenmaus waren, können heute schon wieder in Lohn und Brot stehen.

Bernhard Ehlen – Inhaber

Durchsetzung gerichtlich festgestellter Ansprüche im sogenannten Zwangsvollstreckungsverfahren

Das gerichtliche Zwangsvollstreckungsverfahren in Deutschland dient der Durchsetzung von titulierten Forderungen, also Forderungen, für die ein Vollstreckungstitel vorliegt. Ein solcher Titel kann z.B. ein Urteil, ein Vollstreckungsbescheid oder ein notarielles Schuldanerkenntnis sein.

Hier der grundsätzliche Ablauf des Zwangsvollstreckungsverfahrens:

  1. Vorliegen eines Vollstreckungstitels: Das Verfahren setzt einen Vollstreckungstitel voraus. Dieser muss dem Schuldner zugestellt worden sein.
  2. Vollstreckungsauftrag: Der Gläubiger beauftragt den Gerichtsvollzieher schriftlich mit der Zwangsvollstreckung. Dabei legt er den Vollstreckungstitel und eine Ausfertigung für den Schuldner vor.
  3. Mögliche Vollstreckungsmaßnahmen:
  • Sachpfändung: Der Gerichtsvollzieher kann bewegliche Sachen des Schuldners pfänden und diese ggf. versteigern.
  • Kontopfändung: Der Gläubiger kann bei Gericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erwirken, um Geldforderungen des Schuldners (z.B. Gehalt oder Bankguthaben) zu pfänden.
  • Immobilienpfändung: Hierzu zählt die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung von Grundstücken.
  1. Vermögensauskunft: Sollte der Gerichtsvollzieher nicht erfolgreich vollstrecken können, kann er auf Antrag des Gläubigers den Schuldner zur Abgabe einer Vermögensauskunft zwingen. Verweigert der Schuldner dies oder gibt falsche Auskünfte, kann dies strafrechtliche Folgen haben.
  2. Eidesstattliche Versicherung: Früher hat man in diesem Zusammenhang von der „eidesstattlichen Versicherung“ oder „Offenbarungseid“ gesprochen. Der Schuldner versichert dabei an Eides statt, dass er seine Vermögensverhältnisse wahrheitsgemäß angegeben hat.
  3. Weitere Maßnahmen: Bei Kenntnis über das Vermögen des Schuldners kann der Gläubiger gezielt weitere Vollstreckungsmaßnahmen einleiten. Z.B. kann er gegen Dritte, die dem Schuldner Geld schulden (z.B. Arbeitgeber), vorgehen.
  4. Hemmung der Verjährung: Durch das Einleiten von Vollstreckungsmaßnahmen wird die Verjährung der Hauptforderung gehemmt.

Trotz Ihrer berechtigen Forderung, muss bei jeder Vollstreckungsmaßnahme berücksichtigt werden, dass der Schuldner verschiedene Möglichkeiten hat, sich gegen Vollstreckungsmaßnahmen zur Wehr zu setzen, z.B. durch Erhebung von Vollstreckungsgegenklage oder Einlegung von Rechtsbehelfen. Zudem sind nicht alle Vermögenswerte pfändbar; es gibt diverse Pfändungsfreigrenzen und -verbote zum Schutz des Existenzminimums des Schuldners. Nehmen Sie die Forderungsvollstreckung deswegen nicht auf die leichte Schulter. Die Vollstreckungsprofis der ISE deutsche Inkasso e.K. sorgen mit ihrer überdurchschnittlichen Expertise in vielen Fällen für beachtliche Zahlungsströme. Nutzen Sie unser Angebot der kostenlosen und unverbindlichen Beratung vor Auftragserteilung.


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