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Kündigung eines privaten Darlehensvertrages nach Ablauf von 6 Monaten und Verletzung der vertraglichen Pflichten – mit Musterschreiben

Kündigung eines privaten Darlehensvertrages – Eine Mustervorlage und Erklärung

Einen privaten Darlehensvertrag zu kündigen kann eine Herausforderung sein, insbesondere wenn der Darlehensnehmer sich nicht an die Zahlungsvereinbarungen hält. Es ist wichtig, die gesetzlichen Bestimmungen und Ihre Rechte als Darlehensgeber zu kennen.

1. Wichtiger Grund zur Kündigung

Ein Darlehensgeber hat gemäß § 490 BGB das Recht, einen Darlehensvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund ist in der Regel gegeben, wenn der Darlehensnehmer seine vertraglichen Pflichten erheblich verletzt, beispielsweise indem er seine Ratenzahlungen nicht oder nicht vollständig leistet.

2. Gesetzliche Fristen

Bevor Sie eine Kündigung aus wichtigem Grund aussprechen, sollten Sie die gesetzlichen Fristen beachten. Gemäß § 498 Abs. 1 BGB ist eine Kündigung erst möglich, wenn der Darlehensnehmer mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise und mindestens 10 Prozent, bei einer Laufzeit des Darlehensvertrags von mehr als drei Jahren sogar 5 Prozent des Nennbetrags des Darlehens in Verzug ist.

Nachdem Sie den Darlehensnehmer erfolglos gemahnt haben, müssen Sie ihm eine Frist von mindestens zwei Wochen setzen, bevor Sie kündigen können.

3. Kündigungsschreiben

Ihr Kündigungsschreiben sollte formell und klar formuliert sein und alle relevanten Informationen enthalten, darunter:

  • Ihr Name und Ihre Kontaktdaten
  • Name und Kontaktdaten des Darlehensnehmers
  • Das Datum, an dem der Darlehensvertrag abgeschlossen wurde
  • Der ursprüngliche Darlehensbetrag und die Höhe der monatlichen Raten
  • Details zu den verpassten Zahlungen
  • Die ausstehende Gesamtsumme, die der Darlehensnehmer Ihnen schuldet
  • Ein Hinweis auf die gesetzliche Grundlage für die Kündigung (§ 490 BGB)
  • Die Aufforderung zur sofortigen Zahlung der ausstehenden Gesamtsumme
  • Die Androhung rechtlicher Schritte, sollte der ausstehende Betrag nicht gezahlt werden

4. Kommunikation

Eine klare und zeitnahe Kommunikation ist entscheidend. Lassen Sie den Darlehensnehmer wissen, welche Konsequenzen eine Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen hat und welche Schritte Sie unternehmen werden, falls die vertraglich vereinbarten Zahlungen nicht geleistet werden. Es ist auch wichtig, dass Sie den Darlehensnehmer auf die Möglichkeit hinweisen, professionellen juristischen Rat einzuholen.

5. Übermittlung der Kündigung

Um die Wirksamkeit der Kündigung eines privaten Darlehensvertrags sicherzustellen, muss nachgewiesen werden, dass der Schuldner diese tatsächlich erhalten hat. Deshalb ist es ratsam, die Kündigung als Einwurf-Einschreiben zu versenden. Es ist jedoch nicht empfehlenswert, die Kündigung per Einschreiben-Rückschein zu versenden, da eine Nichtannahme des Schreibens die Bedingungen der sogenannten Empfangsbedürftigkeit nicht erfüllt.

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