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Inkasso für private Forderungen – Schnell und unkompliziert!

Geld verliehen, privat geholfen, Erbstreitigkeiten, Schadensersatz oder Unterhaltsforderungen? Wir helfen Ihnen, Ihr Geld zurückzubekommen – egal aus welchem Grund.

Inkasso für Privatpersonen: Wir holen zurück, was Ihnen gehört!

  • Wir übernehmen Fälle ab einer Mindestforderung von 1.000,00 € – unsere Vergütung beginnt bei fairen 63,00 € (inkl. 19 % USt.).
  • Keine Vertragsbindung, keine laufenden Kosten – und bei Vollzahlung bekommen Sie 100 % Ihrer Hauptforderung, inklusive Ihrer kompletten Auslagen, zurück! Dank unserer Erfolgsquote von weit über 70 % sind Ihre Chancen hervorragend.

Inkasso einfach erklärt: Wichtige Fragen und Antworten

Inkasso beauftragen als Privatperson

Wenn Privatpersonen offenen Forderungen hinterherlaufen müssen, wird es oft zeitaufwändig und frustrierend. Unser Privatinkasso ist der schnelle, einfache und professionelle Weg, um Ihnen zu Ihrem Recht und Ihrem Geld zu verhelfen.

Aber worauf sollten Sie als Privatperson achten, wenn Sie ein Inkassounternehmen beauftragen? Hier sind die wichtigsten Punkte, die Sie beachten sollten:

  • Seriösität und Zulassung: Stellen Sie sicher, dass das Inkassounternehmen offiziell zugelassen und seriös ist. Dies können Sie z. B. über das Rechtsdienstleistungsregister prüfen.
  • Transparente Kosten: Informieren Sie sich im Vorfeld über die Kosten. Seriöse Anbieter informieren Sie klar und deutlich über die Gebühren und eventuelle Erfolgshonorare.
  • Datenschutz und Diskretion: Ihre persönlichen Daten und die sensiblen Informationen Ihrer Forderung müssen jederzeit geschützt sein. Fragen Sie nach, wie das Unternehmen mit Ihren Daten umgeht.
  • Erfolgsquote und Erfahrung: Ein professionelles Inkassounternehmen verfügt über Erfahrungen im Umgang mit verschiedenen Schuldnersituationen und weist eine hohe Erfolgsquote auf.
  • Kommunikation und Betreuung: Achten Sie darauf, dass Sie als Kunde gut betreut werden. Das bedeutet: regelmäßige Updates, klare Ansprechpartner und eine schnelle Erreichbarkeit.

Mit unserer langjährigen Erfahrung und einem auf Privatpersonen zugeschnittenen Service bieten wir Ihnen genau diese Sicherheit und Unterstützung, um offene Forderungen erfolgreich durchzusetzen.

FAQ: Fragen und Antworten

Nachfolgend erhalten Sie Antworten zu den häufigsten Fragen im Zusammenhang mit Privatinkasso. Sollten noch Fragen offen sein, zögern Sie nicht, uns per E-Mail zu kontaktieren.

Was kostet mich der Einsatz eines Inkassounternehmens, und wie wird abgerechnet?

Die Kosten richten sich nach der Höhe der Forderung und werden meist vom Schuldner übernommen. Wir informieren Sie vorab transparent. (Link zu den Inkassogebühren)

Kann ich auch kleinere Beträge wie Mieten oder Darlehen einfordern lassen?

Ja, auch kleinere Forderungen können erfolgreich geltend gemacht werden – wir setzen uns für jeden Betrag ein. Für Privatpersonen werden wir ab einem Streit- bzw. Forderungswert von 1.000,00 € tätig.

Wie läuft der Inkassoprozess für Privatpersonen ab, und wie lange dauert es, bis ich mein Geld bekomme?

Nach der Beauftragung kontaktieren wir den Schuldner und versuchen, die Forderung schnell und außergerichtlich beizutreiben.

Welche Unterlagen oder Nachweise muss ich für die Beauftragung bereithalten?

Sie benötigen lediglich den Vertrag, die Rechnung oder andere Belege, die Ihre Forderung belegen.

Was passiert, wenn der Schuldner nicht zahlen kann oder will?

In solchen Fällen prüfen wir weitere Maßnahmen, wie z. B. die Titulierung der Forderung oder eine Zwangsvollstreckung.

Wie schützt das Inkassounternehmen meine persönlichen Daten und meine Forderung?

Wir halten uns strikt an die Datenschutzgesetze und behandeln Ihre Daten vertraulich.

Fallen für meine Inkassoaufträge laufenden Kosten an?

Nein! Bei uns zahlen Sie nur, wenn wir für Sie tätig werden, und zwar ausschließlich nach Einzelfällen. Das bedeutet: Es gibt keine laufenden Kosten, keine versteckten Gebühren und keine Abonnements.

Wie kann man ein Inkassounternehmen beauftragen?

Ein Inkassounternehmen zu beauftragen, geht in wenigen Schritten:

  1. Kontakt aufnehmen: Per Telefon, E-Mail oder Online-Formular.
  2. Forderungsdaten übermitteln: Schuldnerdaten, Rechnungen, Mahnungen, Höhe der Forderung.
  3. Beauftragung abschließen: Auftrag bestätigen und Prozess starten.
  4. Inkasso läuft: Das Unternehmen kümmert sich um den Einzug.

Alles ist schnell und unkompliziert.

Ab wann kann man Inkasso einschalten?

Inkasso können Sie einschalten, sobald eine Forderung (Miete, Darlehen, etc.) fällig ist und der Schuldner trotz Mahnung nicht zahlt. Normalerweise passiert das nach Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist.

Kann ich als Privatperson auch eine titulierte Forderung durchsetzen lassen?

Ja, wir übernehmen auch die Durchsetzung bereits titulierter Forderungen bis hin zur Zwangsvollstreckung. Die Kosten sind gesetzlich gedeckelt und betragen maximal 300,00 € je Zwangsvollstreckung (inklusive 19 % Umsatzsteuer).

Jetzt Inkasso beauftragen

Jetzt handeln: Beauftragen Sie unser Inkasso und holen Sie sich, was Ihnen zusteht – schnell, einfach, wirksam!

So einfach beauftragen Sie unser Inkasso in 3 Schritten:

Kontakt aufnehmen

Übermitteln Sie uns Ihre Anfrage per Telefon, E-Mail oder unser Online-Formular.

Forderungsdetails bereitstellen

Teilen Sie uns die wichtigsten Informationen mit, wie Schuldnerdaten, Höhe der Forderung und relevante Dokumente (z. B. Darlehens- oder Mietvertrag).

Auftrag starten

Nach Prüfung Ihrer Unterlagen übernehmen wir den gesamten Inkassoprozess – von der ersten Kontaktaufnahme bis hin zur Durchsetzung Ihrer Forderung.

ISE: Über 12 Jahre Erfahrung!

Geben Sie sich nicht mit weniger zufrieden

Inkasso durch erfahrene Rechtsdienstleister

Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung im Inkassobereich. Wir wissen genau, wie Forderungen rechtssicher und effektiv durchgesetzt werden.

Online-Fallübergabe

Sparen Sie Zeit und Aufwand: Übermitteln Sie Ihre Fälle bequem über unser Online-Portal – jederzeit und von überall.

Günstig durch Schuldnerzahlung

Dank unserer fairen Gebührenstruktur entstehen Ihnen nur dann Kosten, wenn der Schuldner nicht zahlen sollte.

Datensicherheit

Ihre Daten sind bei uns in besten Händen. Wir garantieren höchste Sicherheitsstandards und eine vertrauliche Verarbeitung aller Informationen.

Ihr Recht: Inkasso für Privatpersonen

Rechtliche Prüfung der Forderung

  • kostenlose Prüfung zum möglichen Vorgehen
  • Feststellung der Forderung und der rechtlichen Grundlagen
  • Berücksichtigung der gesamten Forderungshöhe inklusive der Mahnkosten und Zinsen
  • Festlegung der Zahlungskonditionen (Teil- und Ratenzahlungen) mit dem Schuldner

Das Gesetz steht auf Ihrer Seite

  • Stellung der Ansprüche unter Berücksichtigung centgenauer Forderungskonten
  • Kostengünstiges gerichtliches Mahnverfahren bis zum Vollstreckungsbescheid
  • Vollstreckungsmaßnahmen unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit
  • Langzeitüberwachung der Bonität (so genanntes Schuldnermonitoring)

Aufwand und Dauer

  • Zeitnahe rechtliche Beratung – telefonisch und per E-Mail.
  • Jederzeitiger Überblick durch kostenlose Online-Akte – 24/7.
  • Vollständige Vertretung bis zur Zwangsvollstreckung.
  • Inkassotypische schnelle Erledigung der Forderungsangelegenheit.
  • Zügiges gerichtliches Mahnverfahren durch elektronische Übermittlung.

Inkassogebühren

  • Erstberatung grundsätzlich kostenlos.
  • Gesetzlich geregelte Gebührenhöhe.
  • Geringe Kosten, die in der Regel vom Schuldner erstattet werden müssen.
  • Grundsätzlich keine „versteckten“ Kosten.
  • Alle kostenauslösenden Maßnahmen liegen in Ihrem alleinigen Ermessen.

Grundlagen des Inkassos: Was ist Inkasso? Wie funktioniert es?

Inkasso bezeichnet den professionellen Einzug offener Forderungen durch spezialisierte Dienstleister. Es wird eingeschaltet, wenn Schuldner trotz Zahlungsverzug nicht zahlen. Das Ziel ist, dem Gläubiger schnell und rechtssicher zu seinem Geld zu verhelfen, ohne dass dieser aufwändige juristische Schritte einleiten muss.

Der Ablauf gliedert sich bei uns in folgende Schritte:

  • Forderungsübergabe: Der Gläubiger übermittelt die Daten der offenen Forderung und des Schuldners.
  • Kontaktaufnahme: Das Inkassounternehmen fordert den Schuldner zunächst außergerichtlich zur Zahlung auf.
  • Klärung oder Eskalation: Bei Nichtzahlung wird geprüft, ob gerichtliche Maßnahmen notwendig sind, z. B. ein Mahnbescheid oder die Zwangsvollstreckung.

Wenn Sie noch offene Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, sind wir jederzeit für Sie da. Sie erreichen uns während unserer Bürozeiten bequem per E-Mail, auf die wir so schnell wie möglich reagieren.

Als unser Kunde haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, Ihre Anliegen unkompliziert über unser Online-Portal einzureichen. Dort können Sie nicht nur Fragen stellen, sondern auch aktuelle Fälle einsehen und neue Aufträge erteilen – rund um die Uhr, ganz nach Ihrem Bedarf. Wir sorgen dafür, dass Ihre Anliegen schnell und zuverlässig bearbeitet werden.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um unsere Inkassodienstleistungen, geordnet nach relevanten Kategorien. Durch klick auf die entsprechende Frage erhalten Sie weitergehende Informationen.

A. Grundlagen des Inkassos

Was ist Inkasso und wie funktioniert es?

Inkasso bezeichnet den professionellen Einzug offener Forderungen durch ein spezialisiertes Inkassounternehmen. Wenn ein Schuldner eine Rechnung trotz Mahnungen nicht bezahlt, wird ein Inkassodienstleister eingeschaltet, um die Zahlung einzufordern. Der Prozess beginnt in der Regel mit außergerichtlichen Maßnahmen wie schriftlichen Zahlungsaufforderungen oder telefonischem Kontakt. Wenn der Schuldner weiterhin nicht zahlt, kann das Inkassounternehmen gerichtliche Schritte einleiten, wie z. B. den Antrag auf einen Mahnbescheid oder die Zwangsvollstreckung. Ziel ist es, dem Gläubiger schnell und rechtssicher zu seinem Geld zu verhelfen, ohne dass er sich selbst um die Durchsetzung kümmern muss.

Wann sollte ich ein Inkassounternehmen beauftragen?

Ein Inkassounternehmen sollten Sie beauftragen, wenn eine Rechnung fällig ist und der Schuldner trotz Zahlungserinnerung oder Mahnung nicht zahlt. Üblich ist es, dem Schuldner zunächst eine oder zwei Mahnungen zu schicken und eine letzte Frist zu setzen. Wenn daraufhin keine Zahlung erfolgt, ist der Zeitpunkt gekommen, ein Inkassounternehmen einzuschalten. Sie sollten jedoch sicherstellen, dass die Forderung berechtigt und durch Belege (z. B. Rechnungen, Verträge oder Lieferscheine) nachweisbar ist.

Was passiert, wenn der Schuldner nicht zahlt?

Wenn der Schuldner trotz der Bemühungen des Inkassounternehmens nicht zahlt, gibt es mehrere Möglichkeiten:

Gerichtliches Mahnverfahren: Wird keine Einigung erzielt, kann das Inkassobüro ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Der Schuldner erhält dann einen Mahnbescheid und muss innerhalb einer Frist von 14 Tagen reagieren.

Zwangsvollstreckung: Wenn dem Mahnbescheid nicht widersprochen wird und der Schuldner weiterhin nicht zahlt, kann ein Vollstreckungsbescheid beantragt werden, der eine Zwangsvollstreckung ermöglicht (z.B. Pfändung von Konten oder Gehältern). Das Ziel ist stets, die Forderung vollständig und rechtssicher durchzusetzen.

Erweiterte außergerichtliche Maßnahmen: Das Inkassounternehmen versucht weiterhin, den Schuldner zur Zahlung zu bewegen, z. B. durch intensive telefonische Kontaktaufnahme oder Verhandlungen über eine Ratenzahlung.

Ist Inkasso auch für Privatpersonen möglich?

Ja, auch Privatpersonen können ein Inkassounternehmen beauftragen. Wenn Ihnen jemand Geld schuldet, z. B. aus einem privaten Verkauf, einem Mietverhältnis oder einem Darlehen, können Sie das Inkassounternehmen mit dem Forderungseinzug beauftragen. Wichtig ist, dass die Forderung berechtigt und schriftlich belegbar ist, etwa durch einen Vertrag, eine Quittung oder eine Rechnung. Das Inkassounternehmen übernimmt dann die Kommunikation mit dem Schuldner und kümmert sich um die Durchsetzung der Forderung. Dadurch sparen Sie Zeit und vermeiden unangenehme direkte Gespräche mit dem Schuldner.

B. Ablauf und Prozesse

Wie läuft ein Inkassoverfahren ab?

Der Ablauf eines Inkassoverfahrens gliedert sich in mehrere Schritte:

  1. Forderungsübergabe: Der Gläubiger übermittelt die Daten der offenen Forderung an das Inkassounternehmen. Dazu gehören Informationen über den Schuldner, die Rechnung sowie Nachweise wie Mahnungen oder Verträge.
  2. Außergerichtliche Maßnahmen: Das Inkassounternehmen kontaktiert den Schuldner zunächst außergerichtlich, z. B. durch schriftliche Zahlungsaufforderungen, E-Mails oder Anrufe. Ziel ist es, die Forderung ohne gerichtliche Schritte beizutreiben.
  3. Verhandlungen oder Zahlungsvereinbarungen: In vielen Fällen verhandelt das Inkassounternehmen mit dem Schuldner über eine Zahlung, z. B. in Form einer Ratenzahlung.
  4. Gerichtliche Maßnahmen (falls nötig): Wenn der Schuldner nicht reagiert oder zahlungsunwillig ist, kann das Inkassounternehmen ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten, das im Vollstreckungsbescheid münden kann.
  5. Zwangsvollstreckung: Sollte auch nach gerichtlichen Maßnahmen keine Zahlung erfolgen, können Pfändungen oder andere Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt werden.

Dieser Prozess wird individuell an den Fall angepasst, um die Chancen auf eine erfolgreiche Forderungsdurchsetzung zu maximieren.

Welche Informationen und Unterlagen muss ich bereitstellen?

Damit ein Inkassounternehmen Ihre Forderung erfolgreich bearbeiten kann, sind folgende Informationen und Dokumente erforderlich:

  1. Angaben zum Schuldner: Name und vollständige Anschrift, ggfs. weitere Kontaktinformationen wie E-Mail und Telefonnummer.
  2. Forderungsdetails: Höhe der offenen Rechnung, Zahlungsfrist, eventuell angefallene Zinsen oder Mahnkosten.
  3. Nachweise: Kopien der Rechnung, des Vertrags oder andere Belege, die die Forderung dokumentieren.
  4. Korrespondenz mit dem Schuldner: Schreiben, wie Mahnungen oder Zahlungserinnerungen, aus denen hervorgeht, dass der Schuldner über die offene Forderung informiert wurde.

Je genauer die Informationen sind, desto effektiver kann das Inkassounternehmen arbeiten.

Wie lange dauert ein Inkassoverfahren?

Die Dauer eines Inkassoverfahrens hängt von mehreren Faktoren ab, z. B. von der Reaktionsbereitschaft des Schuldners und der Komplexität des Falls.

  • Außergerichtliche Verfahren: Diese dauern in der Regel nur wenige Tage, da viele Schuldner nach der ersten Zahlungsaufforderung reagieren.
  • Gerichtliche Verfahren: Sollte ein gerichtliches Mahnverfahren nötig sein, kann sich die Bearbeitungszeit um mehrere Wochen oder Monate verlängern, abhängig von den rechtlichen Schritten und eventuellen Widersprüchen des Schuldners.
  • Zwangsvollstreckung: Falls es zur Zwangsvollstreckung kommt, kann der Prozess noch länger dauern, insbesondere bei schwierigen Fällen wie der Pfändung von Vermögenswerten.

In den meisten Fällen kann die Forderung jedoch innerhalb von wenigen Tagen erfolgreich durchgesetzt werden.

Was passiert, wenn der Schuldner zahlungsunfähig ist?

Wenn der Schuldner zahlungsunfähig ist, gibt es folgende Möglichkeiten:

  1. Vermögensauskunft: Das Inkassounternehmen kann den Schuldner zur Abgabe einer Vermögensauskunft (ehemals: Eidesstattliche Versicherung) auffordern. Dadurch wird transparent, ob und welche Vermögenswerte vorhanden sind.
  2. Ratenzahlungsvereinbarung: Falls der Schuldner aktuell zahlungsunfähig, aber zukünftig zahlungsfähig ist, kann eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen werden.
  3. Gerichtliche Maßnahmen: Falls keine Vermögenswerte vorhanden sind, wird geprüft, ob eine langfristige Überwachung des Schuldners sinnvoll ist.
  4. Abschreibung der Forderung: Wenn der Schuldner endgültig zahlungsunfähig (z. B. insolvent) ist und keine Aussichten auf Zahlung bestehen, kann die Forderung abgeschrieben werden. Das Inkassounternehmen berät Sie in solchen Fällen über die weiteren Schritte.

Das Ziel ist immer, auch bei schwierigen Fällen eine optimale Lösung für den Gläubiger zu finden.

C. Kosten und Gebühren

Was kostet ein Inkassounternehmen?

Die Kosten für ein Inkassounternehmen hängen von der Höhe der offenen Forderung ab. In Deutschland orientieren sich die Gebühren oft an den Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Zum Beispiel:

  • Für Forderungen ab 1.000 Euro fangen die Gebühren bei etwa 65 € (inklusive 19 % USt.) an.
  • Für höhere Forderungen steigen die Gebühren entsprechend.

Zusätzlich können Auslagen wie Portokosten (maximal 20 Euro) hinzukommen. Wichtig ist, dass die meisten Inkassounternehmen transparent über die entstehenden Kosten informieren.

Üblicherweise werden die Inkassokosten dem Schuldner vollständig weiterbelastet, sodass dem Gläubiger seine entstandenen Kosten vollständig erstattet werden.

Wer trägt die Kosten – ich oder der Schuldner?

Grundsätzlich ist der säumige Schuldner zur Erstattung der Inkassokosten verpflichtet, wenn er sich im Zahlungsverzug befindet. Das bedeutet, dass die Inkassokosten als Verzugsschaden geltend gemacht werden können.

Allerdings gibt es Ausnahmen: Wenn der Schuldner zahlungsunfähig ist oder die Forderung strittig bleibt, könnten Sie als Gläubiger die Inkassokosten selbst tragen müssen. Die genaue Regelung hängt von der Vertragslage und der rechtlichen Situation ab. Seriöse Inkassounternehmen klären Sie vorab über mögliche Risiken auf.

Gibt es versteckte Gebühren?

Ein seriöses Inkassounternehmen arbeitet transparent und ohne versteckte Kosten. Sie erhalten vor der Beauftragung eine klare Übersicht über die möglichen Gebühren.

Wichtig ist, darauf zu achten, dass keine laufenden oder pauschalen Kosten ohne Ihre Zustimmung entstehen. Achten Sie darauf, dass alle Bedingungen, wie z. B. Erfolgsprovisionen oder zusätzliche Gebühren, vorab klar kommuniziert werden.

Wie funktioniert die Kostenübernahme durch den Schuldner?

Wenn der Schuldner in Zahlungsverzug ist, können die Inkassokosten als Verzugsschaden auf ihn übertragen werden. Das bedeutet, dass der Schuldner nicht nur die Hauptforderung, sondern auch die entstandenen Kosten für das Inkassoverfahren übernehmen muss.

Das Inkassounternehmen informiert den Schuldner über die Gesamtsumme, einschließlich Hauptforderung, Zinsen und Gebühren. Sobald der Schuldner zahlt, werden alle offenen Posten beglichen, und Ihnen entstehen in der Regel keine weiteren Kosten.

Sollte der Schuldner nur einen Teilbetrag zahlen, wird die Zahlung entsprechend aufgeteilt.

D. Rechtliche Aspekte

Ist es legal, ein Inkassounternehmen einzuschalten?

Ja, es ist absolut legal, ein Inkassounternehmen einzuschalten. Inkassodienstleister sind in Deutschland nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) zugelassen und werden von den zuständigen Behörden überwacht. Ein seriöses Inkassounternehmen arbeitet immer im Rahmen der geltenden Gesetze und sorgt dafür, dass Ihre Forderung rechtssicher durchgesetzt wird.

Als Gläubiger dürfen Sie ein Inkassounternehmen beauftragen, sobald eine Forderung fällig ist und sich der Schuldner in Verzug befindet, z. B. durch das Versäumen einer Zahlungsfrist.

Kann ich auch strittige Forderungen einreichen?

Strittige Forderungen dürfen zwar auch von einem Inkassounternehmen bearbeitet werden. Die meisten Inkassounternehmern werden sich jedoch solcher Fälle nicht annehmen. In solchen Fällen ist es ratsam einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung der Forderung zu beauftragen.

Allerdings kann ein Inkassounternehmen den Sachverhalt prüfen und, wenn notwendig, den Fall an einen kooperierenden Anwalt weitergeben. Wichtig ist, dass die Forderung eindeutig nachweisbar ist (z. B. durch Verträge, Rechnungen oder andere Dokumente), um spätere Streitigkeiten möglichst zu vermeiden.

Was passiert, wenn der Schuldner eine Forderung bestreitet?

Wenn der Schuldner die Forderung bestreitet, kann das Inkassounternehmen weitere Maßnahmen ergreifen und beispielsweise im Rahmen außergerichtlicher Korrespondenz eine Einigung versuchen. Speziell bei rechtlich einfacheren Sachverhalten, kann auf diesem Weg oft noch eine Einigung erzielt werden, ohne ein Gericht oder einen Rechtsanwalt in die Klärung einbeziehen zu müssen. In diesem Fall werden folgende Schritte eingeleitet:

  1. Prüfung der Einwände: Das Inkassounternehmen analysiert die Argumente des Schuldners und prüft, ob diese berechtigt sind.
  2. Beratung des Gläubigers: Sie als Gläubiger werden über die Situation informiert und erhalten eine Einschätzung, ob und wie der Anspruch weiterverfolgt werden kann.
  3. Weitergabe an einen Anwalt: Falls der Schuldner weiterhin nicht zahlt, obwohl die Forderung berechtigt ist und auch die außergerichtlichen Einigungsversuche durch das Inkassobüro zu keinem Erfolg führten, kann der Fall an einen Rechtsanwalt übergeben werden, der die Klage einleiten kann.

Das Ziel ist immer, unnötige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden und die Forderung außergerichtlich durchzusetzen.

Werden Forderungen in die SCHUFA eingetragen?

Ja, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Inkassounternehmen dürfen eine offene Forderung an Auskunfteien wie die SCHUFA melden, wenn:

  • Die Forderung unbestritten und fällig ist.
  • Der Schuldner über die mögliche Eintragung vorab schriftlich informiert wurde.
  • Die Zahlung trotz dieser Information ausbleibt.

Ein SCHUFA-Eintrag ist ein ernsthafter Schritt und wird nur genutzt, wenn der Schuldner nachweislich nicht kooperiert. Seriöse Inkassounternehmen agieren hier äußerst verantwortungsbewusst und halten sich strikt an die rechtlichen Vorgaben, um unrechtmäßige Einträge zu vermeiden.

E. Spezielle Dienstleistungen

Übernehmen Sie auch gerichtliche Maßnahmen?

Ja, viele Inkassounternehmen, einschließlich unseres, übernehmen auch gerichtliche Maßnahmen, falls außergerichtliche Bemühungen erfolglos bleiben. Zu diesen Maßnahmen gehören:

  • Einleitung eines Mahnverfahrens: Dabei wird ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt, der den Schuldner zur Zahlung verpflichtet.
  • Vollstreckung: Nach einem erfolgreichen Mahnbescheid kann ein Vollstreckungsbescheid beantragt werden, der Zwangsvollstreckungen ermöglicht, wie z. B. Gehaltspfändungen oder Kontopfändungen.
  • Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten: Sollte ein Fall besonders komplex sein, arbeiten wir eng mit spezialisierten Anwälten zusammen, um Ihre Forderung weiter zu verfolgen.

Wir beraten Sie vor jedem Schritt und informieren Sie über die möglichen Kosten und Erfolgsaussichten.

Können titulierte Forderungen eingezogen werden?

Ja, wir übernehmen auch den Einzug titulierter Forderungen. Eine titulierte Forderung ist bereits gerichtlich festgestellt und kann durch Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden. Unser Service umfasst dabei:

  • Vermögensrecherchen: Wir prüfen, welche Vermögenswerte der Schuldner besitzt, z. B. Bankkonten oder Immobilien.
  • Langfristige Überwachung: Falls der Schuldner aktuell nicht zahlungsfähig ist, überwachen wir seine finanzielle Situation über einen längeren Zeitraum, um bei zukünftiger Zahlungsfähigkeit aktiv zu werden.
  • Durchführung von Zwangsvollstreckungen: Wir kümmern uns um Maßnahmen wie Gehalts-, Konto- oder Sachpfändungen.

Unser Ziel ist es, auch in schwierigen Fällen das Beste für Sie herauszuholen.

Wie funktioniert das Inkasso bei internationalen Forderungen?

Internationale Forderungen stellen oft besondere Herausforderungen dar, z. B. durch andere rechtliche Systeme, Sprachbarrieren und unterschiedliche Zahlungsmoral. Wir sind auf internationales Inkasso spezialisiert und bieten:

  • Zusammenarbeit mit Partnern: Wir arbeiten mit erfahrenen Inkassopartnern im jeweiligen Land zusammen, die die lokalen Gesetze und Gepflogenheiten kennen.
  • Mehrsprachige Kommunikation: Unser Team oder unsere Partner treten direkt mit dem Schuldner in der jeweiligen Landessprache in Kontakt.
  • Rechtliche Maßnahmen im Ausland: Falls nötig, können wir auch gerichtliche Schritte im Ausland einleiten, um Ihre Forderung durchzusetzen.

Dank unseres Netzwerks und unserer Erfahrung erhöhen wir die Erfolgschancen bei internationalen Forderungen erheblich.

Was passiert bei Insolvenz des Schuldners?

Wenn der Schuldner insolvent ist, gelten besondere Regelungen. Wir unterstützen Sie in diesem Fall durch:

  1. Anmeldung zur Insolvenztabelle: Wir sorgen dafür, dass Ihre Forderung offiziell im Insolvenzverfahren registriert wird.
  2. Überwachung des Verfahrens: Wir halten Sie über den Verlauf des Insolvenzverfahrens informiert und prüfen regelmäßig, ob und wie viel Ihrer Forderung aus der Insolvenzmasse ausgezahlt werden kann.
  3. Langfristige Überwachung: Falls das Verfahren abgebrochen wird und der Schuldner später wieder zahlungsfähig ist, können wir die Forderung weiterhin überwachen und gegebenenfalls erneut aktiv werden.

Selbst bei Insolvenz bemühen wir uns, für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

F. Technische Fragen

Wie übermittle ich meine Fälle?

Die Übergabe von Forderungen an uns ist einfach und flexibel. Sie haben folgende Möglichkeiten:

  • Online-Portal: Nutzen Sie unser benutzerfreundliches Online-Portal, um Ihre Fälle digital und sicher zu übermitteln. Hier können Sie alle relevanten Daten hochladen, wie Schuldnerinformationen und Belege.
  • E-Mail oder Post: Alternativ können Sie uns Ihre Unterlagen auch per E-Mail oder klassisch per Post zukommen lassen.
  • Direkter Kontakt: Bei komplexen oder größeren Fällen stehen wir Ihnen auch telefonisch zur Verfügung, um Details direkt zu besprechen.

Unsere Systeme sind darauf ausgelegt, Ihre Daten sicher zu empfangen und effizient zu verarbeiten.

Gibt es ein Online-Portal zur Fallverwaltung?

Ja, unser Online-Portal ermöglicht Ihnen eine komfortable Verwaltung Ihrer Inkassofälle. Die wichtigsten Funktionen umfassen:

  • Fallübersicht: Sie können den Status aller offenen Forderungen in Echtzeit einsehen.
  • Neue Fälle einreichen: Übermitteln Sie neue Forderungen direkt über das Portal.
  • Kommunikation: Nutzen Sie die integrierte Nachrichtenfunktion, um mit unserem Team in Kontakt zu treten.
  • Dokumentenupload: Laden Sie wichtige Unterlagen wie Rechnungen oder Mahnungen sicher hoch.

Das Portal ist rund um die Uhr verfügbar, sodass Sie jederzeit auf Ihre Daten zugreifen können.

Kann ich den Bearbeitungsstatus meiner Forderungen einsehen?

Ja, wir bieten Ihnen volle Transparenz. Über unser Online-Portal können Sie jederzeit den aktuellen Bearbeitungsstatus Ihrer Fälle einsehen. Hier sehen Sie:

  • Offene Maßnahmen: Welche Schritte bereits durchgeführt wurden (z. B. Mahnung verschickt, Gericht kontaktiert).
  • Reaktionen des Schuldners: Ob der Schuldner reagiert hat oder Zahlungen angekündigt wurden.
  • Nächste Schritte: Welche Maßnahmen als nächstes geplant sind, falls der Schuldner nicht zahlt.

So behalten Sie jederzeit die Kontrolle über den Verlauf Ihrer Forderungen.

Wie wird die Datensicherheit gewährleistet?

Datensicherheit hat für uns höchste Priorität. Wir sorgen dafür, dass Ihre sensiblen Informationen geschützt sind, durch:

  • Verschlüsselung: Alle Datenübertragungen, insbesondere über das Online-Portal, sind durch moderne Verschlüsselungstechnologien (z. B. SSL) gesichert.
  • Datenschutzkonformität: Wir halten uns streng an die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und verarbeiten Ihre Daten ausschließlich für den vorgesehenen Zweck.
  • Sichere Speicherung: Ihre Daten werden auf sicheren Servern gespeichert, die regelmäßig überprüft und gewartet werden.
  • Zugriffsmanagement: Nur autorisierte Mitarbeiter haben Zugriff auf Ihre Daten, und auch das nur im Rahmen ihrer Aufgaben.

Sie können sicher sein, dass Ihre Informationen bei uns in guten Händen sind.

Inkasso beauftragen

Wir kümmern uns um Ihre Schuldner – schnell, wirksam und günstig!

Wenn es um Geld geht, endet die Freundschaft oft abrupt. Doch damit Sie nicht neben der Freundschaft, auch noch Ihr Geld verlieren, stehen wir Ihnen zur Seite. Mit unserem Inkasso für Privatpersonen kommen Sie Ihrem Geld ein großes Stück näher.

Unsere Leistungen auf einen Blick:

  • Kostenlose Online-Akte – Rund um die Uhr Zugriff auf den aktuellen Stand
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Vertrauen Sie auf unsere Expertise und holen Sie sich, was Ihnen zusteht!


Wer ist der Gläubiger? – Wer ist der Schuldner?


„Gläubiger ist der, der glaubt Geld zu bekommen. Schuldner ist der, der das Geld schuldet!


So helfen wir Ihnen beim Privatinkasso

Auch als Privatperson können Sie von offenen Forderungen betroffen sein. Sei es, dass Sie Geld verliehen haben, Anzahlungen leisteten, die Sie zurückfordern, irrtümliche Überweisungen ausführten oder Mieten aus Privatvermietungen fordern.

Beispielrechnung Inkassogebühren

In all diesen und weiteren Fällen können Sie als Privatperson eine Inkassogesellschaft mit der Beitreibung ihrer Forderung beauftragen und werden gesetzlich genauso geschützt, wie der Unternehmer, der eine Inkassogesellschaft beauftragt.


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