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Monat: Januar 2024

  • Künstliche Intelligenz im Inkasso: Ein Paradigmenwechsel

    Künstliche Intelligenz im Inkasso: Ein Paradigmenwechsel

    Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) revolutioniert zunehmend verschiedene Branchen, darunter auch das Inkassowesen. Ein Beispiel dafür ist die ISE deutsche Inkasso aus Minderlittgen bei Wittlich. Wir setzen seit 2020 KI-basierte Prozesse ein, um effektivere Lösungen bei Zahlungsausfällen anzubieten.

    Gründe für finanzielle Engpässe und KI-basierte Lösungen

    Finanzielle Engpässe können viele Ursachen haben. Wir nutzen KI, um die Gründe für Zahlungsausfälle zu analysieren und individuelle Lösungen wie Ratenzahlungen oder Stundungen zu entwickeln.

    Seit Einführung der KI-gestützten Analyse zu Zahlungsausfällen, konnte die Zahlungsquote durch Voll- oder Ratenzahlungen kontinuierlich gesteigert werden. Durchschnittlich konnte die Beitreibungsquote damit um rund 6 % verbessert werden.

    Unternehmensprofil ISE deutsche Inkasso

    Das Inkassounternehmen wurde 2012 gegründet, beschäftigt heute 8 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und bearbeitet jährlich rund 15.000 Inkassofälle. Seit 2013 sind wir zudem Mitglied im Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement e.V. (BFIF).

    Der Zuwachs an Mandanten und den daraus resultierenden Akten betrug seit Gründung über 30 % jährlich.

    Datengetriebene Inkasso-Strategien

    Durch eine datengetriebene Strategie erhalten Schuldner präzise Informationen über offene Forderungen. KI-Algorithmen helfen dabei, die Kommunikation an die individuellen Bedürfnisse der Betroffenen anzupassen.

    Mensch und Maschine: Eine synergetische Beziehung

    Wir legen großen Wert auf die menschliche Komponente im Inkassoprozess. KI unterstützt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dabei, schnellere und für alle Seiten zufriedenstellende Lösungen zu finden.

    Die KI übernimmt bereits heute in vielen Fällen, basierend auf nur wenigen Eckdaten die Entscheidungsfindung zwischen den Alternativen Langzeitüberwachung und sofortige Zwangsvollstreckung. Ein Prozess, der speziell bei den Mandanten zu erheblich reduzierten Beitreibungskosten geführt hat.

    Rechtliche und ethische Aspekte

    Die Inkassogebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die daraus resultierenden Gebühren können schnell sehr hoch werden. Wir achten darauf, die Belastung für den Mandanten so gering wie möglich zu halten, insbesondere in Fällen von Identitätsdiebstahl.

    Ausblick: KI im Inkasso

    Die Zukunft des Inkassowesens wird voraussichtlich noch stärker von KI-Technologien geprägt sein. Experten erwarten, dass KI weiterhin zur Effizienzsteigerung und Verbesserung der Kundenbeziehungen beitragen wird.

    Statistiken und Trends zum Thema künstliche Intelligenz

    Forbes Advisor

    Fazit

    Die ISE deutsche Inkasso ist ein Beispiel dafür, wie KI das Inkassowesen modernisiert. Durch die Kombination von technologischer Innovation und menschlicher Expertise gelingt es, effektivere und kundenfreundlichere Inkassoprozesse zu entwickeln.

  • FAQ zum Thema Inkassovergütung

    FAQ zum Thema Inkassovergütung

    Einleitung

    Die Vergütung von Inkassodienstleistungen ist ein komplexes und vielschichtiges Thema. Bei der Vergütung von Inkassodienstleistungen geht es nicht nur um das Entgelt für die geleistete Arbeit, sondern auch um verschiedene Aufwendungen, die bei der Durchführung der Inkassotätigkeit entstehen. Ziel dieses Beitrags ist es, ein umfassendes Verständnis des Begriffs „Vergütung“ im Zusammenhang mit Inkassodienstleistungen zu vermitteln und häufig gestellte Fragen zu diesem Thema zu beantworten.

    Definition der Vergütung

    Der Begriff „Vergütung“ im Zusammenhang mit Inkassodienstleistungen kann zweierlei bedeuten: Einerseits das Entgelt für das Inkassounternehmen, andererseits den Ersatz von Auslagen im Rahmen der Geschäftsbesorgung. Diese Auslagen können entweder pauschal oder durch Einzelabrechnung geltend gemacht werden. In diesem Beitrag wird der Begriff im weiteren Sinne verwendet, um sowohl die Vergütung als auch die Auslagen zu erfassen.

    Anspruch auf Vergütung und Auslagenersatz

    Im Inkassovertrag wird üblicherweise die Vergütungsabrede zwischen dem Inkassounternehmen und dem Gläubiger geregelt. Diese Vereinbarung ist jedoch unabhängig von der Frage der Erstattungsfähigkeit der Inkassokosten gegenüber dem Schuldner. Aufsichtsrechtliches Normen lassen eine einheitliche Festlegung der Vergütungshöhe ohne gesetzliche Grundlage nicht zu und Empfehlungen von Vergütungssätzen durch Verbände können kartellrechtlich problematisch sein. Aus diesem Grund erfolgt bei den meisten Inkassounternehmen die Abrechnung analog dem sogenannten Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Soll heißen, dieses Gesetz gilt nicht für Inkassodienstleister, wird aber hilfsweise herangezogen, weil es sich mit der Vergütung von Rechtsdienstleistungen befasst.

    Rechtliche Aspekte der Vergütung

    Der Anspruch auf Zahlung eines Entgelts entsteht mit Abschluss des Inkassovertrages. Dieser Anspruch entsteht auch dann, wenn sich die Hauptforderung als unbegründet herausstellt! Der Inkassovertrag wird als Geschäftsbesorgungsvertrag mit Dienstleistungscharakter angesehen und zieht aus diesem Grund eine Vergütung nach sich. Die Höhe der Vergütung ist gesetzlich nicht durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) begrenzt, sondern muss sich an § 138 BGB (Sittenwidrigkeit) orientieren. Die Abrechnung erfolgt, wie bereits erwähnt, aus billigen Gründen analog dem RVG.

    Kostenerstattung

    Der Gläubiger ist grundsätzlich verpflichtet, die Auslagen des Inkassounternehmens zu erstatten. Dazu gehören die notwendigen Aufwendungen, die das Inkassounternehmen im Rahmen seiner Tätigkeit verauslagt, einschließlich der Einholung von Auskünften über den Schuldner. Die Entscheidung über die Erforderlichkeit dieser Aufwendungen trifft das Inkassounternehmen nach pflichtgemäßem Ermessen.

    Verzinsung der Forderung

    Der Aufwendungsersatzanspruch ist ab Fälligkeit mit 5 % p.a. über dem Basiszinssatz gemäß §§ 256, 246 BGB zu verzinsen, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist.

    Fragen und Antworten zur Inkassovergütung

    1. Was umfasst die Inkassovergütung?
      • Die Inkassovergütung umfasst sowohl die Vergütung für die Inkassotätigkeit als auch den Ersatz der im Rahmen der Geschäftsbesorgung entstandenen Aufwendungen.
    2. Wie wird die Vergütung zwischen Inkassounternehmen und Gläubiger geregelt?
      • Die Vergütung wird im Inkassovertrag geregelt. Dieser regelt das Innenverhältnis zwischen Inkassounternehmen und Gläubiger, unabhängig von der Erstattungsfähigkeit der Kosten im Außenverhältnis (Gläubiger und Schuldner).
    3. Gibt es eine gesetzliche Begrenzung der Höhe der Inkassovergütung?
      • Nein, die Höhe der Vergütung ist durch das RVG nicht begrenzt, sondern richtet sich nach § 138 BGB. Sie muss jedoch angemessen sein und darf nicht gegen die guten Sitten verstoßen.
    4. Muss ein Gläubiger die Kosten eines Inkassounternehmens immer erstatten?
      • Ja, der Gläubiger ist grundsätzlich auch ohne ausdrückliche Vereinbarung verpflichtet, die notwendigen Auslagen des Inkassounternehmens zu erstatten.
    5. Wie sind die Forderungen zu verzinsen?
      • Kostenerstattungsansprüche sind ab Fälligkeit gemäß §§ 256, 246 BGB mit 5 % p.a. über Basiszinssatz zu verzinsen, sofern keine andere vertragliche Vereinbarung getroffen wurde.

    Dieser Beitrag soll Interessierten einen detaillierten Einblick in das Thema Inkassovergütung geben und helfen, ein tieferes Verständnis für die verschiedenen Aspekte und rechtlichen Rahmenbedingungen zu entwickeln.

  • Steuerersparnis durch haushaltsnahe Dienstleistungen: Ein verborgenes Potenzial für Mieter und Gläubiger

    Steuerersparnis durch haushaltsnahe Dienstleistungen: Ein verborgenes Potenzial für Mieter und Gläubiger

    Das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 20. April 2023 (VI R 24/20) stellt eine wichtige Neuerung im Steuerrecht dar, die insbesondere für Mieter und Gläubiger von Relevanz ist.

    Steuerermäßigung für Mieter

    Grundlegende Änderung:

    Früher war es für Mieter oft schwierig, Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen steuerlich abzusetzen, wenn sie nicht direkt mit den Dienstleistern Verträge abgeschlossen hatten. Mit dem BFH-Urteil ändert sich dies grundlegend.

    Konkrete Auswirkungen:

    Mieter können nun Kosten, die in ihrer Nebenkostenabrechnung für solche Dienstleistungen aufgeführt sind (wie z.B. Treppenhausreinigung, Schneeräumung), von der Steuer absetzen. Wichtig ist, dass der Mieter die Kosten tatsächlich getragen hat.

    Steuererstattungsanspruch und Gläubiger

    Neue Möglichkeit für Gläubiger:

    Das Urteil ermöglicht es Gläubigern, auf den Steuererstattungsanspruch des Mieters zuzugreifen. Dies kann durch außergerichtliche Abtretung oder Pfändung erfolgen. Das heißt, ein Gläubiger kann nun Teile der Steuererstattung, die dem Mieter zusteht, für die Begleichung von Schulden nutzen.

    Praktisches Beispiel

    Fall von Frau M.: Frau M. konnte durch das Urteil 180 Euro (20% von 900 Euro) als Steuerermäßigung erhalten. Doch aufgrund ihrer Schulden konnte das Inkassounternehmen einen Teil dieser Erstattung für die Schuldenbegleichung beanspruchen.

    Vorteile für alle Beteiligten

    Für Mieter:

    Sie können von einer unerwarteten Steuerermäßigung profitieren, die ihre finanzielle Last verringert.

    Für Inkassounternehmen:

    Eine zusätzliche Möglichkeit zur Schuldenbegleichung wird eröffnet, was die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass offene Forderungen beglichen werden.

    Für Gläubiger:

    Die Chance auf eine schnellere Schuldenrückzahlung und ein verringertes Ausfallrisiko.

    Handlungsempfehlungen

    Für Mieter:

    Überprüfen Sie Ihre Nebenkostenabrechnung und nutzen Sie die Steuerermäßigung zur Schuldenreduzierung.

    Für Gläubiger und Inkassounternehmen: Informieren Sie Schuldner über diese Möglichkeit und unterstützen Sie sie bei der Beantragung. Betrachten Sie die außergerichtliche Abtretung des Steuererstattungsanspruchs.

    Fazit

    Das BFH-Urteil eröffnet für Mieter und Gläubiger neue finanzielle Möglichkeiten. Durch eine proaktive Nutzung dieser Möglichkeiten können alle Beteiligten von der Situation profitieren. Es ist eine wichtige Entwicklung im Steuerrecht, die hilft, finanzielle Lasten zu managen und Schulden effizienter zu begleichen.

  • Rechtsanwälte fordern Änderungen im Inkassorecht

    Rechtsanwälte fordern Änderungen im Inkassorecht

    Zusammenfassung der Stellungnahme der BRAK:

    Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) äußert sich kritisch zu den durch das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht eingeführten Änderungen. Die BRAK betont, dass die Gleichsetzung von Rechtsanwälten mit registrierten Inkassodienstleistern den Verbraucherschutz und die Rechtsanwaltschaft schwächt. Sie argumentiert, dass Rechtsanwälte einen integralen Teil des Verbraucherschutzes darstellen und aufgrund ihrer beruflichen Pflichten und Ausbildung von Inkassodienstleistern unterschieden werden sollten. Die BRAK schlägt vor, eine separate Gebührenordnung für Inkassodienstleister zu erstellen und fordert eine Überarbeitung der Regelungen im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), insbesondere in Bezug auf Inkassodienstleistungen. Sie betont die Notwendigkeit, zwischen anwaltlicher Tätigkeit und gewerbsmäßigen Inkassodienstleistungen zu unterscheiden, um den Verbraucherschutz effektiv zu gewährleisten. Zusätzlich spricht sich die BRAK für eine Konkretisierung der Inkassobefugnis aus und fordert, die Definition der Inkassobefugnis auf die Einziehung bereits entstandener Forderungen zu beschränken.

    Welche Fragen ergeben sich aus dieser Stellungnahme?

    1. Frage: Warum lehnt die BRAK die Gleichsetzung von Rechtsanwälten mit Inkassodienstleistern ab?
      Antwort: Die BRAK argumentiert, dass Rechtsanwälte aufgrund ihrer Ausbildung, beruflichen Pflichten und ihrer Rolle im Rechtssystem nicht mit gewerbsmäßigen Inkassodienstleistern gleichgesetzt werden sollten. Rechtsanwälte tragen zum Verbraucherschutz bei und sollten daher in ihrer Unabhängigkeit gestärkt werden.
    2. Frage: Welche Änderungen schlägt die BRAK im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vor?
      Antwort: Die BRAK regt an, die Vergütungsregelungen für anwaltliche Inkassodienstleistungen zu überarbeiten, um eine übermäßige Reduzierung der Gebühren zu vermeiden, die die wirtschaftliche Basis von Rechtsanwälten beeinträchtigen könnte.
    3. Frage: Wie sieht die BRAK die Rolle der Rechtsanwälte im Kontext des Verbraucherschutzes?
      Antwort: Nach Ansicht der BRAK sind Rechtsanwälte ein wesentlicher Bestandteil des Verbraucherschutzes. Ihre gesetzlich verankerten Berufspflichten und ihre Ausbildung qualifizieren sie, um Verbraucher effektiv vor missbräuchlichen Inkassoforderungen zu schützen.

    Fazit

    Das Hauptanliegen der BRAK liegt in der fehlenden Differenzierung zwischen Rechtsanwälten und Inkassodienstleistern. Während Inkassodienstleister als Gewerbetreibende agieren, sind Rechtsanwälte Freiberufler mit spezifischen beruflichen Pflichten und einer umfassenden Ausbildung. Diese Unterscheidung ist wesentlich für den Verbraucherschutz, da Rechtsanwälte aufgrund ihrer beruflichen Stellung und Verpflichtungen eine andere Rolle im Rechtssystem und im Verbraucherschutz einnehmen. Die BRAK betont, dass eine effektive Verbraucherschutzgesetzgebung diese Unterschiede berücksichtigen und die unabhängige Stellung der Rechtsanwälte stärken sollte, anstatt sie mit gewerbsmäßigen Inkassodienstleistern gleichzusetzen. Eine differenzierte Betrachtung und Regelung dieser unterschiedlichen Rechtsdienstleister ist daher im Sinne des Verbraucherschutzes notwendig.

  • Verzugszinsen im deutschen Inkassoprozess

    Verzugszinsen im deutschen Inkassoprozess

    Verzugszinsen sind ein entscheidender Faktor im Inkasso-Prozess, der sowohl für Geschäfts- als auch Privatkunden in Deutschland relevant ist. Diese Zinsen werden auf überfällige Rechnungen erhoben, wenn ein Schuldner die Zahlung nicht rechtzeitig leistet, und dienen dazu, den Gläubiger für den entstandenen finanziellen Schaden zu entschädigen.

    Einleitender Abschnitt: Definitionen und Grundlagen

    Verzugszinsen sind finanzielle Aufschläge auf ausstehende Forderungen, die nach Überschreitung der Zahlungsfrist anfallen. Sie sollen den Gläubiger für entgangene Zinsgewinne entschädigen. Der Basiszinssatz, der von der Deutschen Bundesbank festgelegt wird, ist ein wichtiger Referenzwert in der Berechnung der Verzugszinsen.

    Für wen gilt was?

    Geschäftskunden (B2B): In Deutschland beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz für Geschäftskunden 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
    Privatkunden (B2C): Bei Privatschuldnern liegt der Zinssatz bei 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

    Was dürfen Gläubiger fordern?

    Gläubiger sind berechtigt, den Zinssatz zu fordern, den sie vertraglich mit dem Schuldner vereinbart haben, solange dieser nicht wucherisch ist. Dies bietet eine gewisse Flexibilität, bedarf jedoch der Beachtung der gesetzlichen Grenzen.

    Erweiterter Abschnitt: Beispiele und Szenarien

    Stellen wir uns vor, ein Geschäftskunde hat eine Rechnung nicht fristgerecht bezahlt. Basierend auf dem aktuellen Basiszinssatz und einem Aufschlag von 9 Prozentpunkten lässt sich der Verzugszinssatz berechnen.

    Beschränkungen bei außergerichtlichen Zinsen:

    In Deutschland können außergerichtliche Zinsen bis zur Höhe des Kapitalbetrags anwachsen. Diese Regelung schützt Schuldner vor einer zu hohen Zinsbelastung.

    Behandlung von Inkassokosten:

    Die Handhabung der Inkassokosten in Deutschland ist ebenfalls von Bedeutung. Für Geschäftskunden, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, werden die Inkassokosten netto, also ohne Umsatzsteuer, in Rechnung gestellt.

    Erweiterter Abschnitt: Aktuelle Daten und Statistiken

    Es ist interessant zu betrachten, wie sich der Basiszinssatz und damit die Verzugszinsen in den letzten Jahren entwickelt haben.

    Fazit:

    Verzugszinsen spielen eine wichtige Rolle im deutschen Inkasso-Prozess. Ein gutes Verständnis dieser Regeln kann Ihnen dabei helfen, effektiver mit ausstehenden Zahlungen umzugehen und Ihre Rechte als Gläubiger wahrzunehmen.

    Abschlussabschnitt: Tipps und Best Practices

    Zum Abschluss einige Tipps für Gläubiger: Stellen Sie sicher, dass Ihre Verträge klare Zahlungsfristen und Verzugszinsregelungen enthalten. Überprüfen Sie regelmäßig den aktuellen Basiszinssatz und passen Sie Ihre Berechnungen entsprechend an.

  • Kritik am Gesetz zur Entlastung der Schuldner bei Inkassoforderungen

    Kritik am Gesetz zur Entlastung der Schuldner bei Inkassoforderungen

    Die Stellungnahme des Bundesverbandes Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU) zum Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht (VVInkG) kritisiert, dass das Gesetz, welches im Oktober 2021 in Kraft trat, weitgehend gescheitert sei.

    Die Hauptpunkte der Kritik sind:

    1. Unzureichende Zielerreichung: Laut BDIU wurde nur eines der drei Hauptziele des Gesetzes erreicht. Es hat den Zahlungsverzug für Schuldner günstiger gemacht, aber für Rechtsdienstleister (Inkassodienstleister und Rechtsanwälte) die Belastungsgrenze überschritten, was zu Lasten der Gläubiger geht.
    2. Gleichbehandlung von Schuldnern: Das Gesetz behandelt vorsätzlich säumige Schuldner und fahrlässig säumige Schuldner gleich, was laut BDIU eine differenzierte Herangehensweise und einen fairen Interessenausgleich verhindert. Dies schränkt den Handlungsspielraum und Ertrag der Inkassowirtschaft ein und hat wirtschaftliche Folgen, die über die Annahmen des Gesetzes hinausgehen.
    3. Bürokratischer Aufwand und sinkende Erträge: Der BDIU beklagt einen Anstieg des bürokratischen Aufwands bei gleichzeitig sinkenden Erträgen und sieht die Verbraucherschutzchancen als verpasst an.
    4. Kritik an der Erstschreibenregelung: Die Regelung, die geringere Inkassokosten für Schuldner vorsieht, die auf das erste Schreiben schnell reagieren, wird als übermäßig betrachtet, da sie auch Schuldner privilegiert, die bereits länger im Verzug sind.
    5. Wirtschaftliche Folgen und Neubewertung: Der BDIU fordert eine Neubewertung der wirtschaftlichen Basisdaten und eine bessere Unterscheidung zwischen berechtigtem Verbraucherschutz und der Unterstützung von notorischen Zahlungsverweigerern.
    6. Über den BDIU: Der BDIU, gegründet 1956, vertritt die Interessen der Inkassowirtschaft in Deutschland und ist sowohl europaweit als auch weltweit ein bedeutender Verband in diesem Bereich. Er vertritt rund 70 Prozent der Inkasso-Dienstleister in Deutschland mit etwa 15.000 Mitarbeitenden.

    Insgesamt sieht der BDIU das Gesetz als eine verpasste Chance für effektiven Verbraucherschutz und für eine ausgewogene Regulierung der Inkassowirtschaft. Es bleibt abzuwarten, ob der Gesetzgeber auf die Kritik reagiert und Änderungen vornimmt.

    Kritische Stellungnahme der ISE deutsche Inkasso e.K.

    Betrachten wir die folgenden Aspekte:

    1. Überbordender Schutz zahlungsunwilliger Schuldner: Diese Politik kann als problematisch angesehen werden, da sie eine Kultur der Nachlässigkeit fördert. Indem Schuldner, die ihre finanziellen Verpflichtungen nicht ernst nehmen, geschützt werden, könnte das Gesetz unbeabsichtigt das Risiko von Zahlungsverzögerungen und -ausfällen erhöhen. Dies könnte zu einer Verschlechterung der Zahlungsmoral führen, da die Abschreckungswirkung geringer ist.
    2. Absurd niedrige Inkassovergütungen bei Zahlungsverzögerungen: Die Festsetzung niedriger Inkassogebühren für säumige Schuldner ist kontraproduktiv. Einerseits soll sie Verbraucher vor überhöhten Gebühren schützen, andererseits belastet sie Gläubiger unverhältnismäßig stark. Diese wiederum müssen, sofern sie Unternehmer sind, die Mehrkosten den übrigen Kunden weiterbelasten. In vielen Fällen decken die niedrigen Vergütungen nicht die tatsächlichen Kosten des Inkassoprozesses, was die wirtschaftliche Tragfähigkeit dieser Unternehmen gefährden könnte.
    3. Belohnung von Vorsatz bei finanziellen Verpflichtungen: Die aktuelle Gesetzgebung wird von vielen Schuldnern mittlerweile dahingehend interpretiert, dass sie eine Art „Belohnung“ darstellt, finanzielle Verpflichtungen nicht ernst nehmen zu müssen. Dies führt bereits spürbar zu einem Anstieg von Schulden und einem Mangel an finanzieller Disziplin. Es ist wichtig, ein Gleichgewicht zu finden, das sowohl die Rechte der Verbraucher schützt als auch die Integrität des Kredit- und Wirtschaftssystems aufrechterhält. Viele Schuldner rechnen bereits heute damit, dass ein Zahlungsverzug keine echten Konsequenzen nach sich zieht, billig ist und vom Gesetzgeber sogar protektioniert wird. Die moralische Verpflichtung, eine Rechnung umgehend zu begleichen wird mehr und mehr ersetzt, durch das Dogma: Es ist dumm, Rechnungen sofort zu bezahlen!
    4. Wirtschaftliche Auswirkungen auf Inkassounternehmen und Gläubiger: Die derzeitigen Regelungen belasten kleine und mittlere Unternehmen, die auf pünktliche Zahlungen angewiesen sind, enorm. Diese Unternehmen werden aufgrund der verringerten Effektivität des Inkassoprozesses finanziell belastet, was wiederum ihre Fähigkeit, in ihre Geschäfte zu investieren und Arbeitsplätze zu schaffen, beeinträchtigt. Viele Inkassounternehmen sind seither darauf angewiesen, Gläubiger für ihre Inkassodienstleistungen höher zu belasten, als der Schuldner bei der aktuellen gesetzlichen Lage an Inkassokosten zu erstatten hat.
    5. Notwendigkeit einer differenzierteren Herangehensweise: Eine differenziertere Betrachtung von fahrlässig säumigen Schuldnern und vorsätzlich säumigen Schuldnern wäre mit Sicherheit effektiver. Es ist unwidersprochen richtig und wichtig, Marktteilnehmer vor übermäßigen Gebühren zu schützen. Solange es jedoch nicht möglich ist, Vorsatz und Fahrlässigkeit bei Zahlungsverzögerungen zu unterscheiden, muss das Gesetz Mechanismen beinhalten, die sicherstellen, dass säumige Schuldner zur vollen wirtschaftlichen Verantwortung gezogen werden dürfen.
    6. Schwerwiegende Folgen für private Gläubiger: Während viele Inkassounternehmen speziell bei gewerblichen Auftraggebern kostendeckend arbeiten können, weil oft eine Vielzahl an Forderungen übergeben wird, sieht das bei privaten Gläubigern anders aus. In Anbetracht des mutmaßlich einzigen Falles, der an die Inkassogesellschaft übergeben wird, fehlt es an der Quersubventionierung niedriger Streitwerte. Viele Inkassounternehmen – sofern diese überhaupt private Forderungen zur Beitreibung annehmen – lehnen Anfragen ab, wenn der Streitwert nicht mindestens 1.000 € beträgt.

    Insgesamt erscheint es wesentlich, ein ausgewogenes System zu schaffen, das sowohl die Rechte der Verbraucher schützt als auch die wirtschaftliche Durchsetzung berechtigter Forderungen kleinerer und mittlerer Unternehmen und privater Gläubiger gewährleistet. Gesetze, die einige wenige schützen, aber den wesentlich größeren Teil der Marktteilnehmer wirtschaftlich schädigen, gehören dringend überarbeitet.

ISE Deutsche Inkasso

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