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Monat: Februar 2020

  • Das gerichtliche Mahnverfahren kann von jedem eingeleitet werden

    Das gerichtliche Mahnverfahren kann von jedem eingeleitet werden

    Sie mahnen, mahnen und mahnen, aber Ihr Schuldner zahlt nicht? Es ist zwar nur ein schwacher Trost, aber so geht es jeden Tag Tausenden von Gläubigern in Deutschland. Viele Gläubiger scheuen sich davor, das gerichtliche Mahnverfahren zu betreiben, in der Annahme das sei kompliziert und nicht effektiv genug. Tatsächlich ist mit Hilfe des gerichtlichen Mahnverfahrens die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass sie binnen weniger Tage ihre Außenstände reduzieren können.

    Jeder darf ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten

    Theoretisch können Sie ohne Rechtsgrund gegen jede Person ein Mahnverfahren einleiten. Das Gericht prüft in keiner Weise, ob die Forderung berechtigt ist oder nicht. Aus diesem Grund hat der Angemahnte auch vielfältige Möglichkeiten, sich gegen vermeintlich unberechtigte Forderungen zu wehren.

    Voraussetzung

    Die Forderung sollte bestehen und fällig sein. (Siehe unseren Artikel über „richtig in Verzug setzen“). Idealerweise haben Sie von Ihrem Kunden neben der Adresse auch das Geburtsdatum und können somit das Online-Portal der Bundesländer – www.online-mahnantrag.de – aufsuchen.
    Alle notwendigen Daten werden in systematischer Reihenfolge abgefragt und am Ende der Prozedur können Sie sich den fertigen Mahnbescheid als PDF-Datei ausdrucken.

    Rechtstipp

    Sollte es sich um eine größere Forderung handeln, ist es erfahrungsgemäß sicherer, wenn Sie einen Inkassounternehmer mit dem gerichtlichen Mahnverfahren beauftragen. Die Pauschale von 25 €, die jeder Inkassounternehmer, unabhängig vom Streitwert, für das gerichtliche Mahnverfahren berechnet, ist regelmäßig billiger als die Bearbeitung im eigenen Haus.

  • Forderungen übertragen

    Forderungen übertragen

    Wer kennt das nicht? Leistung erbracht und nicht bezahlt worden. Forderung tituliert und nicht bezahlt worden. Gerichtsvollzieher beauftragt und nicht bezahlt worden.

    Eines ist bei einer offenen Forderung immer sicher: sie produziert laufende Kosten! Und nicht nur aus den vorgenannten Gründen kann es deshalb sinnvoll sein, sich von Forderungen zu trennen.

    Jede Forderung ist einfach übertragbar

    Grundsätzlich ist jede Forderung ein Wertpapier und kann somit frei gehandelt werden. Sie kann damit als Zahlungsmittel oder auch als Sicherheit für einen Kredit herhalten.

    Und sie kann natürlich auch verkauft werden. Im Zusammenhang mit einer Forderung wird allerdings nicht von einem Kauf, sondern von einer Abtretung gesprochen. Hierfür bedarf es eines Vertrages, der einem Dritten gegenüber (und dem Schuldner) anzeigt, dass der Gläubiger ausgetauscht wurde. Dies hat keinerlei Auswirkungen auf die Pflichten (oder Rechte) des Schuldners.

    Die Abtretung einer Forderung kann grundsätzlich formlos erfolgen. Im eigenen Interesse sollte jedoch darauf geachtet werden, dass die Abtretung schriftlich und die Forderung an sich eindeutig beschrieben ist. Es ist kein Notar notwendig und kein Zeuge.

    Praxis des Forderungsübertrags

    Sobald sich die Parteien über den Wert der Forderung einig sind, kann die Forderung an den neuen Gläubiger übertragen werden. Der ehemalige Gläubiger bekommt im Gegenzug den vereinbarten Kaufpreis und ist damit nicht mehr Berechtigter, wenn der Schuldner Zahlungen leistet.

    Der Schuldner braucht weder sein Einverständnis zu dem Forderungsübertrag zu geben, noch braucht er über den Austausch des Gläubigers informiert zu werden. Der Übertragungsvertrag kann sogar in der Art ausgestaltet sein, dass der Schuldner trotzdem noch an den ehemaligen Gläubiger zahlt und sich damit von seiner Schuld befreit.

    Forderungsankauf durch die ISE deutsche Inkasso

    Wenn Sie Forderungen verkaufen möchten, sprechen sie uns gerne unverbindlich an. Wir können Ihnen binnen weniger Stunden ein Angebot unterbreiten und bei Vertragsschluss haben Sie innerhalb von drei Banktagen den Kaufpreis auf Ihrem Konto.

    Bitte beachten Sie, dass wir nur gewerbliche Forderungen kaufen. Für private Forderungen gibt es u.W.n. keinen Markt.

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